Darf jemand anderes Bilder die ich gemacht habe auf Instagram posten / Ist das eine Urheberechtsverletzung?
Also ich hab mehrere Fragen zu Instagram und Urheberrecht.
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Wenn jemand anderes ein Foto auf Instagram stellt, das ich gemacht habe, ohne meine Erlaubnis, kann ich dann eine Anzeige erstatten? Oder muss ich vorher für das Bild einen Copyright anmelden?
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Was passiert wenn die Person die das Bild postet in einem anderen Land lebt? Ist die Person dann vom deutschen Recht nicht betroffen?
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Wenn das Bild schon auf Instagram gepostet wurde, und jemand anderes das Bild noch einmal postet, ist das auch eine Verletzung des Urheberrechts? Oder nicht weil sich alles auf der selben Plattform befindet?
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Wie gängig ist es in Deutschland, dass Fotografen bestimmte Instagram Accounts anklagen, da Fotos von Ihnen geklaut wurden?
Wenn jemand Antworten auf diese Fragen hat bzw. auch nur auf eine Frage wäre ich sehr dankbar :)
7 Antworten
Wenn jemand anderes ein Foto auf Instagram stellt, das ich gemacht habe, ohne meine Erlaubnis, kann ich dann eine Anzeige erstatten? Oder muss ich vorher für das Bild einen Copyright anmelden?
Copyright ist für dich nicht relevant, sonder das Urheberrecht. Das musst du nicht anmelden, das hast du als Urheber automatisch. Anzeige erstatten könntest du theoretisch, würde in dem Fall aber wohl gar nicht erst verfolgt wegen Bagatelle... Der richtige Weg wäre einen Anwalt zu beauftragen, eine kostenpflichtige Abmahnung zu senden. Diese beinhaltet dann die Kosten des Anwalts und Schadensersatz-Zahlungen.
Was passiert wenn die Person die das Bild postet in einem anderen Land lebt? Ist die Person dann vom deutschen Recht nicht betroffen?
Natürlich untersteht die Person immer den Gesetzen des Landes in dem sie lebt bzw. in dem sie die Tat begangen hat. Wenn die Person nicht in Deutschland lebt gilt für sie auch nicht deutsches Recht. Aber das Urheberrecht bzw. Varianten davon, gibt es in jedem zivilisierten Land, du kannst dann also theoretisch auch immer einen Anwalt des jeweiligen Landes damit beauftragen deine Rechte zu wahren. Dort kann es dann aber auch anders laufen, also keine Abmahnung oder Ähnliches, sondern gleich eine Anklage oder sonst was
Wenn das Bild schon auf Instagram gepostet wurde, und jemand anderes das Bild noch einmal postet, ist das auch eine Verletzung des Urheberrechts? Oder nicht weil sich alles auf der selben Plattform befindet?
Ja, auch dann ist es eine Urheberrechts-Verletzung. Egal wo etwas gepostet wird. Das ist nur mit Einwilligung des Urhebers erlaubt, also mit deiner, und wer die nicht hat darf nichts posten, egal was es ist und woher er es hat
Wie gängig ist es in Deutschland, dass Fotografen bestimmte Instagram Accounts anklagen, da Fotos von Ihnen geklaut wurden?
Ich nehme mal nicht an, dass es da irgendwelche Statistiken drüber gibt. Also lässt sich das auch sehr schwer abschätzen. Die meisten werden wohl den Aufwand einer Klage bzw. Abmahnung nicht gehen, weil es zu aufwändig wäre und die paar Kröten Schadensersatz es meist nicht Wert sind (anders sieht es natürlich aus wenn derjenige, der etwas postet, einige tausende Follower oder mehr hat oder einen Business-Account, dann wird's natürlich wieder interessant) sondern wird das Ganze ganz einfach im System als Urheberrechtsverletzung melden und löschen lassen und nur dann im Wiederholungsfall härtere Geschütze auffahren...
Was befindet sich auf den Fotos auch andere Personen? Es gibt da einiges an Unterschiede.
Personenfotografie ist ansich ein heikles Thema mit den viele sehr locker umgehen oder den meisten es einfach egal ist. Viele stört es nicht. Wenn es genau nimmst müsstest mit jeder Person ein Vertrag in schriftlicher Form abschließen für was die Fotos verwendet werden und dürfen. Würde zu weit führen das alles auseinander zu nehmen hier jetzt.
So bleibt die einzeigste Möglichkeit den Betreiber anschreiben am besten. Anbieten das man die raw Datei als Beweis anhängen kann das es das eigene ist. Dann verschwinden die Bilder eigentlich recht schnell und auch die die es hoch geladen haben.
Bevor du dir so viele Fragen wegen de berechtigungen machst, wende dich doch erstmal an die Seitenbetreiber. Bei Facebook , instagram kann man Beiträge doch melden. Wenn du denen einen triftigen Grund lieferst, werden die die Fotos auch rausnehmen.
Wenn es Fotos von dir / mit dir auf dem Foto sind hast du auf jeden Fall das recht, die Fotos jederzeit rausnehmen zu lassen.
1) Vergiss den Begriff Copyright. Das ist amerikanisch. Hier in Deutschland geht es um das Urheberrecht. Dieses musst du nicht anmelden. Dieses hast du als Lichtbildner automatisch inne.
2) Gelitten. Solche Geschichten über Grenzen hinweg zu klären ist Kosten und Zeitintensiv. Wegen ein paar Instagrammbildchen lohnt das alles nicht.
3) Der Urheber entscheidet was mit dem Bild passiert. Niemand anderes. Nur weil es schonmal irgendwo zu sehen ist darf eine andere Person nicht mit dem Bild schmuh treiben. Wär ja noch lustiger. Produktfotograf wäre dann auch kein sinnvoller Berufszweig mehr wenn jeder einfach die Bildern vom Konkurenten nimmt.
4) Klagen? Als erstes geht es den Weg einer Abmahnung bzw. Unterlassungserklärung.
Sollte das ganze zum Streitthema werden indem die Gegenpartei dann behauptet er wäre Urheber kommen dann so spaßige Aufgaben wie EV hinzu...
Alles in allem ist es Zeit&Kostenintensiv. Die Kosten für den Anwalt legst du im übrigen vor - wenn der Gegenüber aber kein Geld hat bleibst du auch drauf sitzen. Titel sind im Ernstfall auch nur was zum einrahmen..
Wegen ein paar Schnappschüssen ein riesen Aufriß zu machen ist also nicht wirklich ratsam - gehe zu Instagramm und lege denen dein Problem dar inwiefern die handeln weiß ich nicht.
Was willst du eigentlich erreichen? Solang das Bild nicht gewerblich genutzt wurde, in den Druck ging oder ähnliches sind die Streitsummen eh nicht den Aufwand wert.....
Hallo andererseits...,
Und dabei scheint doch alles so einfach!
Fotos, die du gemacht hast, unterstehen, wie du schon sagtest, ganz klar dem Schutz des Urheberrechtes https://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht. NIEMAND darf danach deine Fotos ohne dein ausdrückliches Einverständnis nutzen (veröffentlichen) oder ändern. Anders, wenn du ein solches "Teilen" selbst genehmigtest.
Jenes Einverständnis von dir sollte er besser auch unzweifelhaft, am besten schriftlich, nachweisen können. Und, wenn er dein Werk ohne Nennung deiner Urheberschaft veröffentlichte, dann steht dir meines Wissens sogar der doppelte(!) Schadenersatz zu!
Und dabei kommt es überhaupt nicht darauf an, was nun auf den Fotos abgebildet ist - die weiteren Rechte anderer sind davon nicht berührt, denke ich. Auch nicht, was du vorher damit getan, also vielleicht selbst schon veröffentlicht hättest.
Der jeweilige Seitenbetreiber hat damit juristisch wohl weniger zu tun, da er an der unberechtigten Veröffentlichung nur indirekt beteiligt ist. Er verlangte von jedem Teilnehmer die Freiheit der veröffentlichten Fotos von fremden Rechten. Wenn das mein Foto wäre, würde ich mich nur an den "jemand anderes" wenden und gegebenenfalls auch gegen ihn juristisch vorgehen, abmahnen. Wenn du seine Identität und Anschrift nicht kennst, bliebe dir nur eine Anzeige gegen unbekannt bei der Polizei.
Solche fremdveröffentlichten Fotos sind nicht "geklaut". Sie stehen dir ja noch ungeschmälert zur Verfügung. Ein echter Diebstahl fand also wohl nicht statt, denke ich mal.
Inwiefern ist es eine Urheberrechtsverletzung wenn der Name von dem Urheber hingeschrieben wird?
Hallo einandererseits...,
schau bitte oben im link nach dem sehr umfangreichen Schutz von Urheberschaften. Es gibt das verschiedene Bedingungen, die ein Nutzer erfüllen muss, darunter die Pflicht, den Urheber bei einer Nutzung zu nennen.
Solche fremdveröffentlichten Fotos sind nicht "geklaut". Sie stehen dir ja noch ungeschmälert zur Verfügung. Ein echter Diebstahl fand also wohl nicht statt, denke ich mal.
Doch! "Diebstahl geistigen Eigentums"!
Das ist auch eine Form von Diebstahl, auch wenn einem das Bild (oder jedes andere Werk) noch zur Verfügung steht, da hier in Rechte eingegriffen wird die denen materiellen Eigentums doch sehr ähnlich sind
Das kommt mir aus dem Volksmund sehr weit hergeholt und wie Wortklauberei vor, alex. Kannst du mir entsprechende Hinweise zum juristischen "Diebstahl" nennen?
Meines Erachtens ist weder das Foto noch das "geistige Eigentum" daran gestohlen worden, sondern es wurde eine Nutzung erschlichen, hm? :- )
Gestohlen wurde da nichts.