Darf sich eine Verkäuferin weigern noch vor Ladenschluss einen Kaffee "to go" zu verkaufen?

13 Antworten

Moin.

Ja, darf sie. Das Angebot ist letztlich dem Laden überlassen. Will sagen, Du hast kein gesetzlich verbrieftes Recht darauf einen Kaffee zu bekommen, nur weil da eine Kaffeemaschine steht.

Zu früheren Zeiten durfte ein Brot auch vor Ladenschluss mal ausverkauft sein, statt wie heute, wo es am nächsten Tag frisch in den Müll geworfen wird, weil jeder sein Brot zwar bis Ladenschluss kaufen können, gleichzeitig am nächsten Tag aber keines vom Vortag haben will.

Um auf Deine Frage zurück zu kommen: Es liegt einzig im Ermessen des Ladenbesitzers bzw. seines Personals, wann er den Verkauf eines bestimmten Produktes einstellt oder Reinigungsarbeiten beginnen lässt.

ASRvw de André

Hier muß man zwei Dinge unterscheiden. Der Rewe Markt bzw der Bäckerladen vertreten durch die Verkäuferin ist nicht verpflichtet, Ihnen einen Kaffee "to go" zu verkaufen.

Sie können sich natürlich beim Chef der Verkäuferin beschweren. Möglicherweise hat die Verkäuferin hier gegen ihre Verpflichtungen aus den Arbeitsvertrag verstoßen. Hier kommt es darauf an, welche Weisungen der AG diesbezüglich erteilt hat und welche Arbeitszeiten vereinbart wurden.

Es gibt keinen Paragraphen, der den von dir gewünschten Inhalt hat. In Deutschland herrscht grundsätzlich Vertragsfreiheit, daher steht es dem Laden - vertreten durch die Verkäuferin - frei, dir einen Kaffee zu verkaufen oder eben nicht.

..auf welchen Paragraphen..?? 

Lächerlich sowas!!   Kann man nur den Kopf schütteln.  Solche Kunden wie du braucht kein Mensch.   Versetz dich in die Lage der jeweiligen Person.., kannste das nicht., kauf deinen jeweiligen Artikel woanders oder komm dann wenn alles noch an / betriebsbereit ist. 

Paragraphenreiter sind in keinem Geschäft gerne gesehen. 

Wenn ich der Chef dieser Bäckerei wäre, ich würde dich auslachen und dich bitten, meine Geschäfte nie wieder zu betreten.   Auf die 1,50 - 2,50€ könnte ich dankend verzichten.   Dürftest die Mitbewerber mit deiner Paragraphenreiterei nerven. 😁 

es ist nicht besonders kundenfreundlich, aber völlig legitim

kein verkäufer MUSS dir etwas verkaufen