Darf private Sicherheitsfirma Knöllchen verteilen?
Darf eine private Wach- und Schließgesellschaft auf einem Parkplatz in der Stadt, der als gebührenpflichtig ausgewiesen ist, Knöllchen verteilen? Wenn ja, darf sie dann bei Nichtbezahlen gleich eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 15€ verlangen?
Zudem, dürfen die überhaupt eine Halterermittlung machen?
4 Antworten
Wenn es sich um einen Parkplatz mit Gebühren handelt, dann ist festgelegt, was das Parken kostet - und auch, welche Vertragsstrafe man zu zahlen hat, wenn man keine Parkgebühren bezahlt hat. Diese Bedingungen hängen an solchen Parkplätzen aus. Es handelt sich quasi um einen privaten Vertrag zwischen Autofahrer und Parkplatzbetreiber.
Parkt man nun dort, dann geht man mit dem Parkplatzbetreiber einen Vertrag ein in der Form: Ich parke und bezahle die dafür anfallenden Gebühren. Man erklärt sich mit Annahme des Vertrages (durch das Parken) auch damit einverstanden, dass man im Falle des Nichtbezahlens und Erwischtwerdens auch einen höheren Betrag zahlen muss.
Wenn eine Sicherheitsfirma diesen Parkplatz dann diesbezüglich überwacht, dann ist das OK. Es handelt sich nämlich nicht um "Knöllchen" sondern mehr oder weniger um eine Rechnung, die aus dem Vertrag reslutiert. Knöllchen kann es nur geben, wenn man irgendwo parkt, wo es nach StVO verboten ist.
Einspruch: Private Firmen dürfen keine Rechnungen an Halter schicken.
Es muss zunächst geklärt werden, ob der gebührenflichtige Parkplatz öffentlicher Verkehrsraum ist. Wenn ja, ist der Private rechtlich nicht zuständig! Auf Privatgelände dürfen diese Privatfirmen sehr wohl tätig werden.
Anscheindend handelt es sich um ein pivates Parkplätzchen. Dann dürfen die Jungs da Zettel dranmachen. Mehr aber nicht. Denn sie haben, anders als das Ordnungsamt, sich an den zu halten, der gefahren ist. Wenn sie den nicht genau belegen können, dann wird das nichts mit der Rechnung. Privat kann man nicht vom Halter eintreiben.
Wenn es sich um Privatgelände handelt und die Benutzungsbedingungen deutlich sichtbar angebracht sind: ja.
Ist aber die richtige. Mit "Knöllchen" hat das nämlich nichts zu tun.
Verdammt, das war jetzt die falsche Antwort, die ich hören wollte. :)