Darf Polizei mich als beschuldigter mitnehmen trotz Anwalt?
Es klingelt an der Tür, die Polizei steht vor einem beschuldigt mich einer Straftat, dürfen die mich mitnehmen aufs Revier um mich zu befragen? Nicht zu vergessen Anwalt ist schon Informiert und hat schon eine Vollmacht, doch die Polizei ist darüber noch nicht informiert!
habe was vergessen zu erwähnen und zwar die Polizei war vor ca. knapp 4 Monaten schon einmal auf der suche nach mir. Hatte mit meinem damaligen Anwalt etwas Trouble und habe mich auch nicht auf dem Revier gemeldet. Jetzt suchten sie mich wieder auf mit Durchsuchungsbeschluss, ich war nicht vor Ort nur meine Mitbewohnerin wurde angetroffen!
Wenn sie mich mitnehmen dürfen, was denkt ihr wie läuft das dann ab?!
gruss
8 Antworten
Grundsätzlich muß man einer "freundlichen" Aufforderung, womit es meist zunächst versucht wird, mitzukommen, nicht nachkommen.
Dann werden die Polizisten entscheiden ob der Verdacht nun zunächst ausreicht um Den Verdächtigen trotzdem mitzunehmen. Wenn sie das tun, ist es ein vorläufige Festnahme. Die StPO ist dabei zu berücksichtigen, insbesondere der § 115a StPO.
Ob eine Anwalt anwesend, oder sonstwie involviert ist, ist zunächst unwichtig.
Wo ist das Problem? Sie wollen dich zu einer Straftat befragen und das geht am besten am Revier. Ich sehe weder eine Verhaftung noch sonst etwas. Ob du dann mit denen sprichst, ist natürlich eine andere Geschichte.
Nur um dich zu befragen, darf die Polizei dich nicht mitnehmen (es sei denn, es liegt ein Vorführbefehl vor).
Es gibt aber noch andere Gründe, warum die Polizei jemanden mitnehmen darf. Um das zu prüfen, müsstest du aber etwas ausführlicher werden (was wird dir vorgeworfen; hast du in einer Zelle gesessen oder nur in einem Büro; wie lange warst du dort; etc.)
Ob du bereits einen Anwalt hast oder nicht ist für die Maßnahmen der Polizei übrigens vollkommen ohne Belang.
Ja, sie dürfen dich mitnehmen. Aber du musst nicht mit der Polizei sprechen wenn du das nicht ohne deinen Anwalt machen möchtest.
Nein, sie dürfen ihn nicht mitnehmen, nur um ihn zu befragen. Das muss schon ein anderer Grund vorliegen.
Natürlich dürfen sie.Gehst du nicht freiwillig,machst du dich noch mehr verdächtig und die Polizei hat ganz schnell einen Gerichtlichen Beschluss und dann musst du auch.
Die Polizei spricht nicht einfach so aus dem blauen heraus Verdächtigungen aus. Daher wird ein begründeter Verdacht auf eine Straftat bestehen. Und ein Verdächtiger muss mitkommen wenn die Polizei das so will.
Sonst kommt noch "Widerstand gegen die Staatsgewalt" zur Verbrechensliste dazu.
Der Kommentar ist Schwachsinn. Glaubst du ernsthaft, dass Polizeibeamte einen Tatverdächtigen nicht festnehmen dürfen, weil er sich in seiner Wohnung aufhält? Wirf mal einen Blick in § 127 Absatz 2 StPO:
Nochmal Hi an alle,
habe was vergessen zu erwähnen und zwar die Polizei war vor ca. knapp 4 Monaten schon einmal auf der suche nach mir. Hatte mit meinem damaligen Anwalt etwas Trouble und habe mich auch nicht auf dem Revier gemeldet. Jetzt suchten sie mich wieder auf mit Durchsuchungsbeschluss, ich war nicht vor Ort nur meine Mitbewohnerin wurde angetroffen!
Wenn sie mich mitnehmen dürfen, was denkt ihr wie läuft das dann ab?!
gruss
Schwachsinn. Die Polizei darf niemanden von zu Hause mit aufs Revier nehmen.