Darf mir ein Pfarrer das Handy wegnehmen?
Hey,ich hatte heute Konfi Unterricht und der Pfarrer hat einfach ein Handy von jemanden konfisziert, da es geklingelt hat. Darf uns der Pfarrer das Handy abnehmen wenn nicht wo steht das?
9 Antworten
Das muss nirgends stehen. Er ist der Chef, und du hast dich daneben benommen.
Die antiautoritäre Erziehung ist von vorgestern und schon 1970 krachend gescheitert.
Ich würde mal sagen ja. Allerdings muss du (der jemand) das sofort nach Beendigung des Unterrichts wiederbekommen.
So ein ständiges handygeklingel stört einfach. "Jemand" muss ja nicht am Konfiunterricht teilnehmen, wenn er mit den dort geltenden Regeln nicht einverstanden ist.
Wartet man auf einen WIRKLCH dringeden, wichtigen Anruf, so kann man das sicherlich vorher besprechen.
Es steht dir frei, das Gotteshaus zu verlassen, wenn du damit nicht einverstanden bist. Das muss auch nirgends stehen, nennt sich Hausrecht. Wenn du bei mir zu Gast bist, kann ich auch dein Handy einfordern, wenn ich das möchte. Dir steht natürlich frei, mir das Handy nicht auszuhändigen und stattdessen mein Haus zu verlassen. Genauso steht diesem „jemand“ frei, dem Pfarrer das Handy nicht zu geben und einfach zu gehen. Niemand zwingt ihn, beim Konfirmationsunterricht teilzunehmen.
Dass nennt sich HAUSRECHT.
Genauso wie in der SChule haben die Dinger auch im Konfi Unterricht NICHTs zu suchen. Das muss ma ndoch nicht noch EXTRA DABEI sagen!
Wenn dir das nicht passt, verklag den Pfarrer.
Das hat absolut nichts mit dem Hausrecht zu tun.
Er könnte das Hausrecht ausüben und ihn des Hauses verweisen, womit er seine Aufsichtspflicht verletzen würde btw.
Du kommentiers doch den reinen Blödsinn hier,das alles entbehrt jeder Grundlage!
Na dann nenn mir doch die Grundlage, auf welcher der Pfarrer das Handy wegnehmen darf!
Nee,Du gibst erst einmal an auf welcher Grundlage er das darf,und das mit der Aufssichtspflicht ist auch völliger Blödsinn,es handelt sich da nicht um Kleinkinder,Du hast nicht einmal den Ansatz einer Ahnung davon und denkst Dir hier irgendeinen Blödsinn aus.
Es gibt keine Rechtsgrundlage, daher darf er es nicht. Wie wäre es, wenn du einfach mal glaubst, dass es Menschen gibt die was von Jura verstehen und Menschen die Wissen wie man Wände streicht ;)
Es gibt viele Menschen die was von Jura verstehen,Du scheinst da aber nicht dazu zu gehören,und mir wird das hier so langsam zu blöd mit Dir,Du kommts hier mit haarsträubenden gelaber das jeder Grundlage entbehrt und kannst nicht einen Deiner Punkte auch nur ansatzweise belegen.Sogar Arbeitgeber dürfen Handys am Arbeitsplatz verbieten.
Du kannst das jetzt mit Dir selber ausdiskutieren,für mich hat sich das hiermit erledigt,und tschüss
Um dir den Unterschied standesgemäß zu erläutern:
Verbieten = ok= grün
Wegnehmen=nicht ok= rot
Jetzt solltest selbst ein renitenter MalerundLackiere wie du das verstehen.
Er kann auch Handyverbiot erteilen und durchsetzen... Natürlich ist das Hausrecht. JEDER Hausherr darf bestimmen, was in seinen Räumen passieren darf und was nicht.
Was ist das den sonst, wenn nicht Hausrecht?
Hausrecht heißt nicht, dass man wen raus werfen darf, Hausrecht heißt, dass man bestimmen darf, was bei Einem zu Hause passiert. IOder halt in Unterrichtsräumen.
Wenn ICH bei MIR zu Hause nicht wünsche, dass Menschen mit Roten Haaren auf dem Sessel sitzen dürfen, sondern auf dem Schemel, ist das Hausrecht...
Nein, alternativ kann er denjenigen des Unterrichts verweisen wenn er das Handy nicht abgeben möchte.
und Dauerstörern die Konfirmation verweigern ....
Falsch.
Das ist ein Grundrechtseingriff. in Grundrechte darf nur aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden. Soweit mir bekannt, machen Pfarrer keine Gesetze