Wie lange darf ein Lehrer, ein Handy behalten?
Heute hat in der Schule mein Handy geklingelt, weil ich vergessen hatte, den Wecker auszuschalten, natürlich hat meine Lehrerin das Handy eingesammelt. Nun meinte sie das ich es am Montag nächste Woche wieder bei ihr abholen könnte. Darf sie das Handy eine ganze Woche behalten? Ich hab schon im Internet geschaut und dort liest man ja überall, dass die Lehrer, das Handy eigentlich nur bis zum Ende des Schultages behalten dürfen. Nun ist meine Frage, ob es nun rechtlich genehmigt ist, das Handy eine Woche zu behalten oder nicht und ob es dafür vielleicht auch einen Paragraphen im Gesetz gibt?
Wie sorge ich am Besten dafür, das ich mein Handy schon vorm Wochenende wieder zurück bekomme?
19 Antworten
Wieso fragst Du, was der darf und was nicht? Der macht das einfach - mach halt was gegen, wenn es Dir nicht passt.
Also, Dien Lehrer behält das Ding jetzt, sagen wir, bis zum Schuljahresende. Der verweigert Dir die Herausgabe. Wenn Deine Eltern kommen, dann gibt er es natürlich denen, müsste das aber auch so nicht unbedingt.
Gesetzlich ist das in jedem Bundesland eigens geregelt (Schulen sind Angelegenheit der Bundesländer), die Bestimmungen können voneinander abweichen.
In Bayern z.B. gilt das Bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz:
Art 56 (5) 1 Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten. 2 Die unterrichtende oder die außerhalb des Unterrichts Aufsicht führende Lehrkraft kann Ausnahmen gestatten. 3 Bei Zuwiderhandlung kann ein Mobilfunktelefon oder ein sonstiges digitales Speichermedium vorübergehend einbehalten werden.
Vorübergehend - also es geht vorüber - nun ja, irgendwann bekommst Du es schon wieder und sei es am Tag des Schulabschlusses, Bedingung ist, dass Du es mal wieder bekommst.
Also geht das vorüber. Näher ist das dort mal nicht geregelt. EIn Lehrer kann demnach dort das Teil einbehalten bis zum St. Nimmerleinstag.
Wenn der Dir also das Teil wegnimmt, komm nicht mit Privateigentum - das gilt hier gar nicht. In der Schule gelten übergeordnete Regeln, die Dir verbieten, alles in Betieb zu nehmen, was nicht zum Schulbetrieb gehört - auch in der Pause im Übrigen. Alles andere kann man Dir abnehmen und es einbehalten, auf dass Du das irgendwann mal wieder bekommst.
Sei froh, dass da drin steht, dass man das auszuschalten hat. Als ich noch in die Schule ging, wäre das Mitführen bereits verboten gewesen, egal ob aus oder an. Dann hatte man das zu Hause zu lassen.
So ähnlich ist es in Niedersachsen auch. + AGB /Schulträger.
Ich gehe auf eine Berufsfachschule (Wirtschaftskurs) und eins meiner Hauptfächer ist Betriebswirtschaftslehre (BWL). Neulich hatten wir über dieses Thema gesprochen. Der Lehrer darf das Handy, als Unterrichtsfernen Gegenstand, nur solange beschlagnahmen, solange seine Unterrichtsstunde läuft, das bedeutet, dass du dir nach der Stunde dein Handy wieder abholen darfst. Der Lehrer kann aber der nächsten Lehrkraft sagen, dass diese das Handy wieder beschlagnahmen darf. Und die Regelung, dass man das Handy erst nach der 8. Stunde oder am nächsten Tag abholen darf ist nichtig (falsch). Der Lehrer ist verpflichtet das Handy nach deiner letzten Stunde wieder auszuhändigen. Leistet er diesem nicht Folge, kann das rechtliche Konsequenzen für in tragen und du kannst ihn anzeigen. Während der Lehrer das Handy beschlagnahmt hat, ist er für das Handy verantwortlich und kann für Schäden am Gerät haftbar gemacht werden.
Mit freundlichen Grüßen Theodor
Er MUSS es dir am Ende des Tagen zurück geben, wenn es das erste mal war.. Also eigentlich muss der Lehrer/in dich erst ermahnen, dass du es ausschalten sollst. Klingelt es dann noch mal, kann er es bis zum Ende des Tages behalten, Das hatte ich letztens auch. Mein Handy ist in der Tasche auf laut gegangen und der Lehrer wollte es nicht mal meiner Mutter am nächsten Tag geben. Aber Polizei und Schulamt haben gesagt, dass er das muss also habe ich es wieder bekommen. Klingelt es öfter kann es 3-5 Tage einbehalten werden.. Aber beim ersten mal muss er es dir wieder geben, weil es dein Eigentum ist und du sonst zur Polizei gehen kannst. Denn bei mir hatten die gesagt, dass es als Diebstahl gilt und das könnte ne Anzeige geben
Genau meine Meinung. Naja jetzt kann ich nichts mehr machen, da sie schon weg ist aber beim nächsten mal (falls es mir noch mal passiert) gehe ich glaube ich ach etwas härter damit um.
Spielt es denn eine Rolle, dass meine Schule eine nicht-öffentliche ist? Wie gesagt hat die Sekretärin gesagt, dass es meine Schule so gemacht wird.
Bis nach dem Unterricht.
Aber er braucht es nicht Dir wiederzugeben, sondern kann entscheiden ob er es Deinen Eltern uebergibt.
Frage ihn welche Form er waehlen moechte, er muss Dir darauf eine Antwort geben.
Macht er das nicht, informiere Deine Eltern.
Gruss Kurt
ich würde mir das nicht gefallen lassen! allein die tatsache das wenn dir etwas zustößt und du niemanden anrufen kannst der dir helfen kann.
Lol - Die Menschheit müsste längst ausgestorben sein ...