Handy Abnahme verweigerung

11 Antworten

Frage 1) Sie dürfen es fordern. Du bist aber nicht gezwungen es herzugeben (So wie ein Autofahrer sich weigern kann, ein Bußgeld zu zahlen, wenn er zu schnell Auto gefahren ist und geblitzt wurde.). Wenn Du es ihne aushändigst, was einem Schuldeingeständnis gleichkommt, dürfen sie es bis zum Ende des Schultages behalten. Leider frönen manche Lehrer ihren Rachegelüsten und behalten das Handy gerne auch mal länger.

Frage 2) Den Verweis hast Du - so habe ich Deinen Text verstanden - für die Weigerung erhalten, der Lehrerin das Handy auszuhändigen. Über die Konsequenzen dieser Weigerung entscheidet die Schule. Eine "erzieherische Maßnahme" soll "verhältnismäßig" und dem Vergehen "angemessen" sein. Was das genau ist, entscheiden die Lehrkräfte.

Frage 3) Lehrkräfte und auch die Schulleitung bestimmen nicht darüber, ob Du ein Handy mit Dir führst. Sie können Dir lediglich dessen Nutzung auf dem Schulgelände untersagen.

Gruß Matti

Wenn du deswegen jetzt ein Schulverweis bekommen hast ist das jetzt echt heftig, ich fände es aber trotzdem schlauer das Handy abzugeben

Kuhlmann26  24.12.2014, 20:33

@daniel5656:

ich fände es aber trotzdem schlauer das Handy abzugeben

Es ist mehr als fraglich, ob das schlau wäre. Der Verweis ist außerhalb der Schule sowas von bedeutungslos und nach der Schulzeit fragt kein Schwein mehr danach.

Hustle169 
Beitragsersteller
 24.12.2014, 03:12

Danke werde ich auch machen aber wollte es nur wissen :D

Kuhlmann26  24.12.2014, 20:29
@Hustle169

Das würde ich nicht tun. Jedenfalls dann nicht, wenn Du nicht ganz sicher sein kannst, es am Ende des Unterrichts wieder ausgehändigt zu bekommen.

Meines Wissens nach dürfen Sie es dir nicht abnehmen, da es Privat besitzt ist. Die Polizei darf dein Handy auch nicht mitnehmen, das wäre verletzung der Privatssphäre.

Gehen wir mal davon aus, der Lehrer nimmt dir das Handy ab, das Handy kommt zu schaden ( Display oder so ) wer übernimmt dann die Haftung ? Der Lehrer ? Die Schule ? Haftpflicht in so einem Fall wohl eher nicht ?

Mach das denen mal klar, zudem brauchst du dein Handy durch den langen Schulweg, stell dir vor dir passiert was, brichst dir ein Bein und kannst keine Hilfe rufen und trägst dadurch durch verspäteter Hilfeleistung stärkere Schäden, wird die Schule dir Schmerzensgeld zahlen ?

Durch deren Arroganz im schlimmst möglichen Fall lebenslang beeinträchtigt sein? not with me ;)

Xsjadi  25.12.2014, 02:23

Dann nenne mir einen Paragraphen wo steht, das dir die Schule dein Eigentum entziehen kann.

Schulordnung ? Die erlaubt nicht, Privat Eigentum von Schülern zu entwenden.

horschd2991  24.12.2014, 10:29
Meines Wissens nach dürfen Sie es dir nicht abnehmen

Da irrst du dich aber

Er sagte mir es wäre eine Frechheit was ich getan hätte und das ich ein Handy doch gar nicht bräuchte

Damit hat der Schulleiter sicherlich recht. Ein eingeschaltetes Handy hat im Unterricht bzw. auf dem Schulgelände nichts verloren. Dies ist mittlerweile auch in den meisten Schulordnungen festgelegt. Solange es ausgeschaltet im Rucksack ist, kann Dir aber keiner was.

Unterrichtsfremde oder verbotene Gegenstände (in dem Fall: Handy) darf Dir die Schule auch zeitweise abnehmen. Hier gibt es unterschiedliche Meinungen, was & in welchem Rahmen das erlaubt ist.: bis Ende des Schultages, bis es die Eltern abholen, bis Ende der Schulwoche, mehre Tage usw. Ein ganzes Jahr ist aber sicherlich nicht möglich.

Zum Thema Schulverweis: das kann durchaus die letzte Konsequenz sein, wenn Du z.B. ein Wiederholungstäter bist oder Dich weigerst, der Aufforderung der Schulleitung / Lehrer Folge zu leisten.

Also die Sache mit dem Handy abnehmen ist sehr fraglich , zumal was in der Schulordnung steht aber ich denke mal das der Lehrer es dir nicht abnehmen darf wenn sowas nicht da drinne steht weil es dann aneignen eines persönlichen Gegenstandes gebe ... Schulverweis bezweifel ich und selbst wenn , geh damit zu bild , du kommst in die Zeitung ohne Frage :D .... Ein Jahr lang abnehmen dürfen sie es sowieso nicht ... Und ob du es mitführen darfst müsste in der Schulordnung stehen aber da steht wahrscheinlich sowieso nix davon

Hustle169 
Beitragsersteller
 24.12.2014, 03:25

Danke! Endlich Leute die mir recht geben :D Alle Lehrer und meine Eltern haben mir nicht Recht gegeben :D

horschd2991  24.12.2014, 10:31
@Hustle169
Danke! Endlich Leute die mir recht geben :D Alle Lehrer und meine Eltern haben mir nicht Recht gegeben :D

Du sollst nicht nur auf das hören was du hören willst sondern auf das was richtig ist!