Handy Abnahme verweigerung
Ich Schildere erstmal meine Frage wie es dazu erst kommt.
Ich bin Schüler und besuche eine Berufsbildende Schule in Rhein-Land Pfalz. Vor kurzen ging mein Handy mitten im Unterricht an und Musik strömte für etwa 5 Sekunden aus meinen Lautsprechern. Ich habe mein Handy natürlich sofort Ausgeschaltet und mich direkt bei der Lehrerin dafür Entschuldigt. Diese wollte mir darauf aber mein Handy abnehmen. Ich verweigerte dies da es ende der letzten Stunde war und ich mein Handy noch brauchte. Sie sagte mir ich müsse die Konsequenzen dafür tragen. Am nächsten Tag wurde ich zu dem Schulleiter geschickt und er hat mit mir darüber gesprochen. Naja gesprochen kann mann es nicht nennen da er mich nicht einmal zu Wort kommen lies. Er sagte mir es wäre eine Frechheit was ich getan hätte und das ich ein Handy doch gar nicht bräuchte und ich es im Ranzen ausgeschaltet haben sollte. Er sagte mir auch sie können mir bei dem nächsten mal auch das Handy für ein Jahr einziehen und des weiteren. Ich möchte dazu sagen ich wohne etwas weiter weg von meiner Schule und bin dahin auf mein Handy angewiesen da ich eine halbe Stunde Zug und danach noch eine halbe Stunde Bus fahren muss und der halt nicht immer und nur bis max. 18 Uhr fährt. Der Schulleiter weißte mich darauf hin das ich einen Schulverweis bekomme und hatte mich darauf hin direkt raus geschickt.
Meine Fragen sind darauf hin ( Bitte nur auf RLP bezogen! ): Dürfen Lehrkräfte einem das Handy abnehmen? Und wie lange?
Wie ist dies in Rhein-Land Pfalz geregelt darf die Schule deswegen einen Schulverweis verteilen?
Darf eine Lehrkraft darüber Bestimmen ob ich ein Handy mit mir führen darf?
11 Antworten
Frage 1) Sie dürfen es fordern. Du bist aber nicht gezwungen es herzugeben (So wie ein Autofahrer sich weigern kann, ein Bußgeld zu zahlen, wenn er zu schnell Auto gefahren ist und geblitzt wurde.). Wenn Du es ihne aushändigst, was einem Schuldeingeständnis gleichkommt, dürfen sie es bis zum Ende des Schultages behalten. Leider frönen manche Lehrer ihren Rachegelüsten und behalten das Handy gerne auch mal länger.
Frage 2) Den Verweis hast Du - so habe ich Deinen Text verstanden - für die Weigerung erhalten, der Lehrerin das Handy auszuhändigen. Über die Konsequenzen dieser Weigerung entscheidet die Schule. Eine "erzieherische Maßnahme" soll "verhältnismäßig" und dem Vergehen "angemessen" sein. Was das genau ist, entscheiden die Lehrkräfte.
Frage 3) Lehrkräfte und auch die Schulleitung bestimmen nicht darüber, ob Du ein Handy mit Dir führst. Sie können Dir lediglich dessen Nutzung auf dem Schulgelände untersagen.
Gruß Matti
Wenn du deswegen jetzt ein Schulverweis bekommen hast ist das jetzt echt heftig, ich fände es aber trotzdem schlauer das Handy abzugeben
@daniel5656:
ich fände es aber trotzdem schlauer das Handy abzugeben
Es ist mehr als fraglich, ob das schlau wäre. Der Verweis ist außerhalb der Schule sowas von bedeutungslos und nach der Schulzeit fragt kein Schwein mehr danach.
Das würde ich nicht tun. Jedenfalls dann nicht, wenn Du nicht ganz sicher sein kannst, es am Ende des Unterrichts wieder ausgehändigt zu bekommen.
Meines Wissens nach dürfen Sie es dir nicht abnehmen, da es Privat besitzt ist. Die Polizei darf dein Handy auch nicht mitnehmen, das wäre verletzung der Privatssphäre.
Gehen wir mal davon aus, der Lehrer nimmt dir das Handy ab, das Handy kommt zu schaden ( Display oder so ) wer übernimmt dann die Haftung ? Der Lehrer ? Die Schule ? Haftpflicht in so einem Fall wohl eher nicht ?
Mach das denen mal klar, zudem brauchst du dein Handy durch den langen Schulweg, stell dir vor dir passiert was, brichst dir ein Bein und kannst keine Hilfe rufen und trägst dadurch durch verspäteter Hilfeleistung stärkere Schäden, wird die Schule dir Schmerzensgeld zahlen ?
Durch deren Arroganz im schlimmst möglichen Fall lebenslang beeinträchtigt sein? not with me ;)
Dann nenne mir einen Paragraphen wo steht, das dir die Schule dein Eigentum entziehen kann.
Schulordnung ? Die erlaubt nicht, Privat Eigentum von Schülern zu entwenden.
Meines Wissens nach dürfen Sie es dir nicht abnehmen
Da irrst du dich aber
Er sagte mir es wäre eine Frechheit was ich getan hätte und das ich ein Handy doch gar nicht bräuchte
Damit hat der Schulleiter sicherlich recht. Ein eingeschaltetes Handy hat im Unterricht bzw. auf dem Schulgelände nichts verloren. Dies ist mittlerweile auch in den meisten Schulordnungen festgelegt. Solange es ausgeschaltet im Rucksack ist, kann Dir aber keiner was.
Unterrichtsfremde oder verbotene Gegenstände (in dem Fall: Handy) darf Dir die Schule auch zeitweise abnehmen. Hier gibt es unterschiedliche Meinungen, was & in welchem Rahmen das erlaubt ist.: bis Ende des Schultages, bis es die Eltern abholen, bis Ende der Schulwoche, mehre Tage usw. Ein ganzes Jahr ist aber sicherlich nicht möglich.
Zum Thema Schulverweis: das kann durchaus die letzte Konsequenz sein, wenn Du z.B. ein Wiederholungstäter bist oder Dich weigerst, der Aufforderung der Schulleitung / Lehrer Folge zu leisten.
Also die Sache mit dem Handy abnehmen ist sehr fraglich , zumal was in der Schulordnung steht aber ich denke mal das der Lehrer es dir nicht abnehmen darf wenn sowas nicht da drinne steht weil es dann aneignen eines persönlichen Gegenstandes gebe ... Schulverweis bezweifel ich und selbst wenn , geh damit zu bild , du kommst in die Zeitung ohne Frage :D .... Ein Jahr lang abnehmen dürfen sie es sowieso nicht ... Und ob du es mitführen darfst müsste in der Schulordnung stehen aber da steht wahrscheinlich sowieso nix davon
Danke! Endlich Leute die mir recht geben :D Alle Lehrer und meine Eltern haben mir nicht Recht gegeben :D
Danke! Endlich Leute die mir recht geben :D Alle Lehrer und meine Eltern haben mir nicht Recht gegeben :D
Du sollst nicht nur auf das hören was du hören willst sondern auf das was richtig ist!
Danke werde ich auch machen aber wollte es nur wissen :D