Umzugsunternehmen kam mehr als 3 Stunden später. Vertragsbruch?

5 Antworten

Einen Blick in die AGB des Umzugsunternehmens werfen. Ob ihr einen Säugling habt, der pünklich ins Bett muss, dürfte für das Unternehmen irrelevant sein. Vorausschauende Eltern müssen sich da für so einen Tag etwas überlegen. (Da wir von umherziehenden Nomaden abstammen, kann so etwas nicht wirklich eine Katastrophe für den Säugling darstellen.) Die Welt dreht sich nicht anders, nur weil jemand ein kleines Kind hat -- obwohl die Eltern das vielleicht denken.


katicarwash 
Beitragsersteller
 27.05.2015, 11:16

Danke,

es geht mir auch wirklich nur darum, ob eine Umzugsfirma einfach so schreiben darf, dass sie bis 14 Uhr eintrifft und dann trotzdem erst nach 17 Uhr erscheint.

Was das für mich persönlich für Konsequenzen hat, sei mal außen vor gelassen.

Shiftclick  27.05.2015, 11:59
@katicarwash

Menschen sind ja immer sehr empfindlich, wenn es um ihre eigene Terminplanung geht, sei das jetzt beim Klempner, Schornsteinfeger oder auch beim Umzugsunternehmen. Deswegen bin ich fast sicher, dass sich alle diese Unternehmen gegen Verzögerungen absichern und man sich mit den AGB bei Vertragsabschluß einverstanden erklärt. 3,5 Stunden Verspätung klingt dramatisch, aber wenn die beim vorherigen Kunden mitten im Umzug abgebrochen hätten, wäre dieser vermutlich mit größeren Aussichten auf Erfolg vor Gericht gezogen. Mit 'Ende gut, alles gut', fährt man da wahrscheinlich am besten. Es hätte manches schlimmer kommen können.

Ich kann Deinen Ärger sehr gut verstehen. Wenn mir sowas passiert wäre, würde ich einen Brief an das Umzugsunternehmen schicken und meine Verärgerung über ein solches Verhalten mitteilen. Es ist durchaus möglich, dass die Geschäftsleitung gar nicht über die Einzelheiten Bescheid weiß und das eigentlich über so eine Situation (die ja passieren kann) konkrete Bestimmungen vorliegen. In ähnlichen Situationen habe ich schriftlich in freundlichem Ton erklärt, dass ein Anruf und eine Entschuldigung das Mindeste wäre, was man hätte erwarten könne und nun auf einen Vorschlag zur Entschädigung hoffe. Ich würde das in einem freundlichen Ton schreiben . Nach meiner Erfahrung kommt dann auch meistens eine Reaktion. Kommt keine Antwort, würde ich das abhaken und die Sache wäre für mich erledigt (Wobei ich in entsprechenden Bewertungsportalen im Internet ja meine Erfahrungen schildern kann). 

Lass mal fünfe grade sein, die können auch nicht mehr als arbeiten.

Wenn es kein Termingeschäft war, also die Uhrzeit wichtig war, ist es kein Vertragsbruch, Pech.

katicarwash 
Beitragsersteller
 27.05.2015, 11:14

Danke..

aber was heißt "wenn es kein Termingeschäft war"?

Es war ja ein Termin genannt.

Ankunft ca.12-14 Uhr. Dann hat das "bis 14 Uhr" rein gar nichts zu bedeuten??? Dann hätten sie auch schreiben können, wir kommen am 5.5.15 ab 12 Uhr.

Danke im Voraus

GuteFrageSebas  27.05.2015, 11:15
@katicarwash

Naja, zum Beisiel du heiratest und brauchst umbedingt an dem Tag bis 12 das Buffet, wenn das erst Abends im 12 kommt kannst du damit nichts mehr anfangen. Dann ist es ein Vertragsbruch. Allerdings muss im Vertrag drin stehen das es sich um ein Fixgeschäft handelt. Also bestimmtes Datum zu einer bestimmten Zeit die sehr sehr wichtig ist.

katicarwash 
Beitragsersteller
 27.05.2015, 11:18
@GuteFrageSebas

Aha, interessant, vielen Dank.

Ein Geschäft mit fixem Termin ist es nicht und überhaupt vermisse ich bei der Darlegung die konkrete Berechnung eines Schadens. Wenn Du trotzdem meinst, Rechte -welcher Art auch immer- geltend machen zu können, dann steht Dir der Rechtsweg offen. Allerdings wird es noch teurer und mit Rechtsschutzversicherung brauchst Du jetzt erst gar nicht zu kommen. Die übernehmen keine aussichtslosen Prozesse.

katicarwash 
Beitragsersteller
 27.05.2015, 11:10

Danke.

Der Schaden ist eher persönlicher Natur. Ich bin halt verärgert gewesen. Ich habe um 17 Uhr auf gepackten Kisten gesessen und nicht gewusst, ob die überhaupt noch kommen, ob es die Firma überhaupt gibt oder ob wir auf Scharlatane reingefallen sind. Am liebsten hätte ich in dem Moment einen LKW gemietet, wäre auf eigene Faust umgezogen und hätte den Auftrag sausen lassen.

Wir hätten nicht mal mehr in der Wohnung schlafen können, da alles zerlegt und verpackt war.

Ich hätte mir wenigstens einen Anruf gewünscht, dass man später kommt, eine Entschuldigung, dass man zu spät gekommen ist oder einen Rabatt. Es geht mir hier nicht darum, einen Schaden darzulegen und die Firma zu verklagen. Aber bei vielem spielt die Zeit ja doch eine Rolle. Bei einem Flug oder einer Bahnfahrt bekommt man bei massiver Verspätung auch Rabatte. Es ist meine Sache, weshalb ich den Umzug spätestens ab 14 Uhr starten hätte wollen. Ob ein Baby dabei war oder nicht.

"Ein Geschäft mit fixem Termin ist es nicht".

Ist es das wirklich nicht? Ich hätte den Umzug nicht dort gebucht, hätten sie mir einen Termin ab 17Uhr angeboten.

Also, ist es Vertragsbruch, die Zeit nicht einzuhalten, ja oder nein?

Danke

ArminSchmitz  27.05.2015, 11:13
@katicarwash

Das Wort "Vertragsbruch" kennt das Zivilrecht nicht.

Und ein Umzug ist immer mit Ärger verbunden. Glaube nicht, daß sich der merklich gesteigert hat.

Ich habe viel mit Handwerkern zu tun. Wenn ich mich da jedes Mal über eine Verspätung ärgern würde, läge ich schon längst unter der Erde.

katicarwash 
Beitragsersteller
 27.05.2015, 11:17
@ArminSchmitz

Ok, vielen Dank für Deine Zeit.