Asthma-Anfall während der Klausur - Note 6?
Hey:)
Ein Bekannter von mir hat während der Klausur einen Asthma-Anfall bekommen.
Er hat die Klausur aus naheliegenden Gründen, abgebrochen und ist zum Arzt gegangen.
Die Klausur wurde von dem Lehrer mit der Note 6 bewertet und er darf nicht nachschreiben.
Kann man da irgendwas tun? Bzw. dürfen die das?
10 Antworten
Es ist für den Schüler ärgerlich. Er ist zur Klausur angetreten und hat sicherlich eine mangelhafte Arbeit abgegeben, daher ist die 6 als Note gerechtfertigt. Wäre es ihm in der Uni passiert, hätte er bei der Klausur ebenfalls nicht bestanden.
Ob er die Chance zum nachschreiben bekommen sollte, muss die Schule entscheiden. Wenn man jedoch bei einem Schüler eine Ausnahme macht, können ganz schnell weitere Klagen auftreten, weil sich andere Schüler dadurch benachteiligt fühlen. Wo zieht man also in dem Fall eine Grenze? Lässt man jeden nachschreiben, dem es nicht gut ging/der nachträglich ein Attest vom Arzt bringt oder lässt man eben nicht nachschreiben?
Also, ich glaube nicht, dass das Kind in der Klausur seinen ersten Anfall bekommen hat.
Auf jeden Fall sollte er gemeinsam mit seinen Eltern mit dem Lehrer und/oder der Schulleitung sprechen - okay ist das nämlich nicht.
Da das Bildungswesen dem Landesrecht unterliegt, müsste man hier für eine rechtssichere Auskunft in die entsprechenden Gesetze des betreffenden Bundeslands gucken.
Generell ist es aber so, dass man mit dem Antritt zur Klausur bestätigt, sich gesundheitlich in der Lage zu fühlen, um die Klausur schreiben zu können. Damit verlieren dann beispielsweise alle zuvor ausgestellten Atteste bzw. "Krankschreibungen" ihre Gültigkeit.
Sollte es nun während der Klausur zu einer nicht vorhersehbaren Verschlechterung des Gesundheitszustands des Schülers kommen, dann hat es dieser der Aufsicht zu melden, die Aufsicht protokolliert dann den Abbruch der Klausur aus medizinischen Gründen. Im Anschluss hat der Schüler schnellstmöglich und unaufgefordert ein ärztliches Attest vorzulegen - wird dieses von der Schule angezweifelt, kann auch ein Attest durch den Amtsarzt angeordnet werden. Liefert der Schüler kein Attest, ist die Klausur als "Nicht bestanden" zu werten.
Die Klausur wurde von dem Lehrer mit der Note 6 bewertet und er darf nicht nachschreiben.
Hat Dein Bekannter denn selbstständig ein ärztliches Attest eingereicht? Hier reicht normalerweise keine "Krankmeldung" aus, sondern es muss ein Attest vorliegen aus dem hervorgeht, dass eine Teilnahme an der Klausur aus medizinischen Gründen nicht möglich war.
Wenn Seitens Deines Bekannten alles in Ordnung gewesen ist, dann...
Kann man da irgendwas tun? Bzw. dürfen die das?
Ja. Sachlich gesehen ist die Klausur und ihre Benotung ein Verwaltungsakt, gegen den man vor dem Verwaltungsgericht klagen kann. Hierfür sollte man einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht beauftragen.
Letztendlich ist das aber der letzte Schritt. Zuvor sollte man immer das Gespräch mit dem Lehrer und/oder dem Rektor suchen. Bei minderjährigen Schülern sollten die Eltern dabei anwesend sein.
Die wohl entscheidenden Fragen sind:
Hat sich der Schüler ordnungsgemäß abgemeldet auf Grund aktuer Erkrankung?
Hat der Schüler im Nachgang dem Lehrer (unaufgefordert) ein Attest vom Arzt vorgelegt?
Wenn beides mit ja beantwortet wird, sollte er noch mal mit dem Lehrer reden, ansonsten an den Klassenlehrer als Vermittler wenden.
Ich finde das nicht ok vom Lehrer. Das ist nicht fair.
Ist das der Klassenlehrer? Wenn nein, redet mal mit dem.
Die Eltern sollten vielleicht einen Zettel an den Lehrer schreiben.
Wenn das alles nicht hilft, dann zum Direktor.