Darf mich ein Polizist auffordern meinen Kopf in den Nacken zu legen und die Augen zu schließen um zu sehen ob ich nervös bin?

11 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Klar. Er darf dich zumindest fragen. Würden Sie bitte ihren Kopf in den Nacken legen etc. Machen musst du es nicht. Aber dann darf der Polizist um sicher zu gehen dich auf die Wache mitnehmen. Dieser Aufforderung musst du dann folgen.

Tyson77 
Beitragsersteller
 22.07.2016, 16:30

Kann er mich völlig grundlos auffordern mit auf die Wache zu kommen?

TheQ86  22.07.2016, 16:34
@Tyson77

Nein. Aber die Verweigerung eines sehr einfachen Tests kann ein Verdacht sein, dass du etwas verbergen möchtest. Der Polizist hat dann das Recht dem auf den Grund zu gehen. Das endet dann meist mit einem Bluttest auf der Wache. Wär mir zu blöd. Wenn der Polizist mich nicht gerade bittet Sachen zu tun, die erniedrigend oder zu seiner Belustigung sind würde ich es machen. Der macht auch nur seinen Job.

Tyson77 
Beitragsersteller
 22.07.2016, 16:39
@TheQ86

Naja das Augen schließen und Kopf in den Nacken legen, wenn man eh schon nervös und zittrig ist, kommt mir schon ein bisschen erniedrigend vor. Darf die Polizei mich überhaupt anhalten, wenn es überhaupt keine Verkehrsregel Missachtung und auch sonst kein auffälliges Fahrverhalten gab?

TheQ86  22.07.2016, 16:49
@Tyson77

Ja. Allerdings anders sieht es aus, wenn sich der Polizist nur schwarze Fahrer, nur Frauen, nur Leute mit Bart etc. kontrolliert. Das wäre dann diskriminierend. Das nachzuweisen ist aber unmöglich. Und man sollte auch nicht vorab was unterstellen.

Nervosität kann ein Indiz für alles sein. Du kannst nervös sein, weil du was intus hast, weil du irgendwas verbotenes mit dir führst, oder einfach nur weil dich gerade ein Polizist angehalten hat. Aber ein professioneller Beamter sollte, gerade wenn du kein Verkehrsvergehen getätigt hast und kooperativ bist und beim Pusten auch nix kam, dich wieder fahren lassen.

Wie ist denn die Kontrolle geendet? Ich glaube schon, dass dir das unangenehm war, aber letztenendes profitieren wir alle davon, wenn Idioten aus dem Verkehr gezogen werden. Und wie gesagt solang ich keine Grimassen machen muss oder auf einem Bein springend drei mal Käsekuchen sagen muss, dann wärs auch nicht so schlimm.


https://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrskontrolle

Tyson77 
Beitragsersteller
 22.07.2016, 16:57
@TheQ86

Die beiden Beamten haben meinen Ausweis mit ihrer Datenbank abgeglichen und dann ihre kleinen Tests durchgeführt.
Ich habe dem Polizisten versichert, dass ich keinen Alkohol oder andere Betäubungsmittel konsumiert habe und auch in der Vergangenheit keinen Kontakt damit hatte. Dann hat er noch mein Auto durch die Fenster durchsucht und gefragt ob ich irgendwelche scharfen Gegenstände dabei hätte. Auch das hab ich verneint. Anschließend hat er mir meinen Ausweis zurückgegeben und gesagt ich könne gehen. Hat insgesamt vielleicht 10 minuten gedauert das Ganze.

TheQ86  22.07.2016, 17:00
@Tyson77

Klingt alles rechtens für mich. Passiert halt. Nicht mehr drüber nachdenken. 

Das ist freiwillig, wenn Du es allerdings verweigerst, reicht das aus um dich mit zur Wache zu nehmen und einen Bluttest durchzuführen.

TopRatgeberNR1  22.07.2016, 16:31

anzeigen

Tyson77 
Beitragsersteller
 22.07.2016, 16:33
@TopRatgeberNR1

Also dürfen sie mich nicht mit auf die Wache nehmen, wenn es keinen Verdacht gibt? Oder reicht als Verdacht schon, dass ich nervös war?

TopRatgeberNR1  22.07.2016, 16:31

wenn er dich dann mit auf die wache nimmt, einen bluttest durchführt und das obwohl du unverdächtigt bist und der test dann negativ ausfällt, darfst du ihn wegen körperverletzung und freiheitsentzug (:

Tyson77 
Beitragsersteller
 22.07.2016, 16:25

Er hat aber nicht gefragt, ob er mir in die Augen leuchten darf. Er hat es einfach getan. Darf er das?

Du kannst ihn ja auch dazu auffordern. Aber ob er es macht ist eine andere Frage.

Ja, darf er.

Wenn der Polizist davon ausgeht, dass du eine Gefahr für den Verkehr sein könntest, dann darf er dich anhalten und überprüfen. Das hat schon seine Richtigkeit!

LG

Tyson77 
Beitragsersteller
 22.07.2016, 16:28

Muss es irgendein Anzeichen geben, dass er vermuten darf, dass ich eine Gefahr für den Verkehr wäre? Ich war das einzige Auto, das um diese Uhrzeit auf deiser Straße gefahren ist, habe mich aber an alle Verkehrsregeln gehalten.

Rocker73  22.07.2016, 16:40
@Tyson77

Ein Anzeichen wäre, wenn du in Schlangenkruven fahren würdest, das wäre ein Anzeichen, dass die Kontrolle über das Fahrzeug bei dir schwierig ist.

Tyson77 
Beitragsersteller
 22.07.2016, 16:42
@Rocker73

Aber wenn es überhaupt kein Anzeichen gibt, darf er mich dann anhalten?

Rocker73  22.07.2016, 17:34
@Tyson77

Wenn es keine Anzeichen gäbe, würde er dich nicht anhalten.

Tyson77 
Beitragsersteller
 23.07.2016, 01:23
@Rocker73

Hat er aber!

Nein ohne Einwilligung nicht. Aber wenn du nicht einwillgst darf er dich zur Wache mitnehmen und Blut Abnahmen anordnen

kevin1905  22.07.2016, 16:20

Polizei darf keine Blutabnahme anordnen, das darf nur ein Richter bzw. bei Gefahr im Verzug ein Staatsanwalt. Ansonsten ist es eine gefährliche Körperverletzung.

War die Mitnahme zur Wache offensichtlich überflüssig kann man ggf. Ansprüche geltend machen.