Polizei hat bei Verkehrskontrolle meine Persöhnlichen Daten nicht aufgenommen, trotz Alkohol in Probezeit?
Hallo,
(Ich bin in der Probezeit)
Ich wurde heute abend von der Polizei angehalten, und hatte eine Person im Kofferraum mit dabei, ich habe 5 leute nähmlich von Feiern abgeholt. Ebenso habe ich 2 becher getrunken, und bin 30 kmh zu schnell gefahren (Ich weis , dass das sehr dumm von mir war).
Als der Polizist mich begrüßt hat, hat er nur meinen Personalausweis angeschaut und meinen Namen vorgelesen, anschließend wurde ich zu einem Alkohol test aufgefordert, und es kamen 0,3 Promille.
Danach hat er mich aufgefordert, das ich den 5ten Fahrer, der ohne Führerschein unterwegs war mit einem Taxi nach hause fahren lasse, da es ja keinen Platz gibt.
Anschließend sind sie einfach ins Auto eingestiegen und weggefahren, ohne weitere Persöhnlichen Daten von mir aufzuschreiben
( die 30kmh zu viel wurden nicht gemessen, sondern nur mit dem Tacho der Polizisten verglichen)
Ich wollte jetzt fragen, ob die Polizisten ein Auge zugedrückt haben, da sie keine Persöhnlichen Daten von mir aufgenommen haben, oder ob ich noch was erwarten kann.
5 Antworten
Junge junge entweder du hast Glück und die haben ein Auge zugedrückt oder du erhältst die Tage post. Letzteres trifft denke ich eher so. Beim nächsten Mal einfach an die Regeln halten, dann passiert so ein Quatsch auch nicht.
lg
Ein nicht geeichtes Messinstrument wurde benutzt, also nicht zugelassenes Beweismittel,
Es tut mir ja leid, aber das ist völliger Unsinn, denn selbstverständlich ist ein nicht geeichter Tacho als beweis möglich, uner erheblich verschärften bedignungen aber das geht.
Und welches Beweismittel ein Richter nicht anerkennt, entscheider der immer selbst und in jedem Einzelfall neu. Es gibt also gar keine "nicht zugelassenen beweismittel".
Da hattest du eine Portion Glück, In der Probezeit gelten 0,0 Promille. Das hätte schon gereicht dich zur Blutentnahme mitzunehmen. Wurde keine Blutentnahme angeordnet, sondern nur ein Alkoholtest, dann hat das für dich auch keine Folgen, weil der Alkotest vor Gericht nicht als Beweis gilt.
Die überhöhte Geschwindigkeit muss mit einem Messgerät festgehalten werden. Ist das nicht der Fall, fehlt eben der Nachweis und ist für dich folgenlos.
Entweder hatten die Polizisten keine Lust mehr, sich an diesem Tag noch Arbeit aufzulasten, weil vielleicht der Feierabend kurz bevorstand.
Auf eden Fall hattest du eine Menge Glück.
Junge Junge du hast aber gewaltig Glück gehabt!
Ne da kann nix kommen das Gerät zum rein pusten ist vor Gericht nicht zugelassen die Geschwindigkeit war ja wohl kein Thema...
klingt als haben die ein Auge zugedrückt
normalerweise hätten sie deinen Schlüssel und deine Fahrerkarte eingezogen
deine Fahrerkarte
Wassn für ne Fahrerkarte? Ist das ein LKW-Fahrer?
Warum sollten sie? Die Geschwindigkeitsüberschreitung können sie nicht gerichtsverwertbar beweisen, und 0,3 Promille sind im Rahmen. Den überzähligen Mitfahrer haben sie aussortiert und hatten wohl keinen Bock, dafür eine Verwarnung auszusprechen.
und 0,3 Promille sind im Rahmen
In welchem Rahmen denn? Für die Probezeit gilt 0,0.
wie im Rahmen? in der Probezeit gilt die 0,0 Promillegrenze, das hätte unweigerlich zum Bluttest geführt.
Letzteres wird überhaupt nicht vorkommen! Ein nicht geeichtes Messinstrument wurde benutzt, also nicht zugelassenes Beweismittel, Atemalkoholtest, vor Gericht nicht zugelassen, nur Blutalkoholtest, vom Amtsarzt!