Darf die Polizei aus reiner Willkür Zelte kontrollieren auf Festivals und aus welcher Rechtsgrundlage?

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ihr immer mit eurer WILLKÜR.

Als ob die ihre Maßnahmen nicht begründen könnten! Die Rechtmäßigkeit ist Grundlage ihres Handelns. In diesem Fall reicht die allgemein bekannte Verhaltensweise der Festivalbesucher aus.

Gruß S.

Mein Schatz, 15 Jahre festival Erfahrung sagt ja weil wenn du auf so eimem festival bist ist der Verdacht da, dass man drogen mit sich führt aber eig kontrollieren, die nur wenn man im Auto hinfährt/wegfährt. Glaube einfach so zelt durchwühlen ist nicht ok, aber das passiert auch nicht. Die haben schon eimen Grund und wenn es nur nach Drogen schauen ist. Das dürfen die auf Festivals

Aus reiner Willkür darf sie es nicht und darum wird sie es auch nicht machen.

Wenn die Polizei Zelte oder was auch immer kontrolliert, dann hat sie einen Grund dafür und dann darf sie das.

Und wer nichts zu verbergen oder verbrochen hat, der hat auch nichts zu befürchten ;-)

Viele Grüße

Michael

Welches Bundesland ? Polizei ist Ländersache.

wiki01  09.05.2019, 14:11

Wurscht, welches Land. In jedem Bundesland erlaubt das LandesPolG eine Durchsuchung eines Zeltes auf einem Gelände, auf dem von Drogenkonsum auszugehen ist.

AnglerAut  09.05.2019, 14:14
@wiki01

Nur ist eine Rechtsgrundlage ein Artikel des Gesetzes und nicht das ganze Gesetz ...

Sirius66  09.05.2019, 14:45
@wiki01

Mensch Wiki - jetzt hast du mir den Spaß verdorben.

War sooooo gespannt, inwiefern das bundeslandabhängig ist/sein soll!

wiki01  09.05.2019, 14:56
@Sirius66

*nachuntenguck* tschuldigung.

AnglerAut  09.05.2019, 15:07
@Sirius66

die Einschränkung von Grundrechten steht mindestens unter Gesetzesvorbehalt, da sind wir uns einig ?

Die Gesetzgebungskompetenz ist Ländersache Art. 30/70 GG, außer sie wird dem Bund ausdrücklich zugewiesen im Katalog des Art 73/74. Soweit sind wir uns auch einig ?

Die Polizei (Ausnahme Bundespolizei) ist in diesem Katalog nicht aufgezählt.

---> Das handeln der Polizei kann sich nur auf ein Gesetz des Bundeslandes stützen, die Bundespolizei ist hier nicht zuständig.

---> Die Rechtsgrundlage für das Handeln der Polizei kann sich nur in der Regelung des Bundeslandes finden.

Damit war mein Antwort völlig richtig.

Sirius66  09.05.2019, 16:58
@AnglerAut

Beantworte doch einfach die Nachfrage aufgrund deiner Antwort:

Inwiefern ist das Verfahren bei gegebener Sachlage landesabhängig, ergo UNTERSCHIEDLICH?

AnglerAut  09.05.2019, 16:59
@Sirius66

Die Frage ist eindeutig: "Welche REchtsgrundlage?"

Kannst du einfach nachlesen.

Sirius66  09.05.2019, 17:04
@AnglerAut

Umso unsinniger deine Antwort. Sie suggeriert, dass es in den BL unterschiedlich ist.

Nein. Ist es nicht. Das Polizeigesetz ist Ländersache, ja, lautet aber im diskutierten Fall gleich.

Man muss nicht alle Polizeigesetze kennen. Du suggerierst aber, dass du a) alle kennst und b) Unterschiede kennst.

Auf der Grundlage des Landespolizeigesetzes.

Hast du ja nicht geantwortet .....

AnglerAut  09.05.2019, 17:08
@Sirius66
  1. Der Regelungsgehalt mag gleich sein, die Rechtsgrundlage nicht, da eine Rechtsgrundlage ein einzelner Paragraph oder Artikel in dem Spezialgesetz ist. Zumal sich die Polizeigesetze gewaltig unterscheiden.
  2. Ich habe ausdrücklich gesagt, wo ich mich auskenne, also suggeriere ich nichts.
  3. Du scheinst einfach mit den Begrifflichkeiten nicht vertraut zu sein, dass macht eine Diskussion ungemein mühsam. "Rechtsgrundlage" ist ein juristischer Begriff und mit der Materie hast du offensichtlich nicht mehr zu tun als ein paar Seminare vor 20 Jahren …
Sirius66  09.05.2019, 17:14
@AnglerAut

Jaja, ist gut!

Es wäre also Thüringen, du weißt nicht weiter und deine Antwort war null hilfreich. Rest ist Blabla.

Macht ja nix.

AnglerAut  09.05.2019, 17:16
@Sirius66

Korrekt. Aber dein Geschwätz war sowohl falsch als auch keinesfalls hilfreich. Ich bevorzuge meinen Versuch zu helfen, danke.

Sirius66  09.05.2019, 17:21
@AnglerAut

Jedem seins ....

Aber ich lerne ja noch.

Dürfen die in Thüringen das also nicht? Aufgrund ihres Polizeigesetzes? DARUM ging es ja!

ExM0nster 
Beitragsersteller
 08.05.2019, 22:19

Thüringen

Sirius66  09.05.2019, 06:17
@ExM0nster

Jetzt bin ich auf die Antwort gespannt ....

AnglerAut  09.05.2019, 07:37
@Sirius66

Die kann ich nicht geben, das thüringer Polizeirecht kenne ich nicht.

Sirius66  09.05.2019, 08:14
@AnglerAut

Welches kennst du denn?

AnglerAut  09.05.2019, 08:42
@Sirius66

Das bayrische und ansatzweise das hessische.

Sirius66  09.05.2019, 14:46
@AnglerAut

Und was gibt's da an Unterschieden?

Ja, denn dein Zelt ist keine Wohnung und ein Festivalgelände erfüllt die Voraussetzungen nach dem PolG, dass dort Verstöße gegen das BTMG erfolgen.