Darf die Polizei aus reiner Willkür Zelte kontrollieren auf Festivals und aus welcher Rechtsgrundlage?
8 Antworten
Ihr immer mit eurer WILLKÜR.
Als ob die ihre Maßnahmen nicht begründen könnten! Die Rechtmäßigkeit ist Grundlage ihres Handelns. In diesem Fall reicht die allgemein bekannte Verhaltensweise der Festivalbesucher aus.
Gruß S.
Mein Schatz, 15 Jahre festival Erfahrung sagt ja weil wenn du auf so eimem festival bist ist der Verdacht da, dass man drogen mit sich führt aber eig kontrollieren, die nur wenn man im Auto hinfährt/wegfährt. Glaube einfach so zelt durchwühlen ist nicht ok, aber das passiert auch nicht. Die haben schon eimen Grund und wenn es nur nach Drogen schauen ist. Das dürfen die auf Festivals
Aus reiner Willkür darf sie es nicht und darum wird sie es auch nicht machen.
Wenn die Polizei Zelte oder was auch immer kontrolliert, dann hat sie einen Grund dafür und dann darf sie das.
Und wer nichts zu verbergen oder verbrochen hat, der hat auch nichts zu befürchten ;-)
Viele Grüße
Michael
Welches Bundesland ? Polizei ist Ländersache.
Nur ist eine Rechtsgrundlage ein Artikel des Gesetzes und nicht das ganze Gesetz ...
Mensch Wiki - jetzt hast du mir den Spaß verdorben.
War sooooo gespannt, inwiefern das bundeslandabhängig ist/sein soll!
*nachuntenguck* tschuldigung.
die Einschränkung von Grundrechten steht mindestens unter Gesetzesvorbehalt, da sind wir uns einig ?
Die Gesetzgebungskompetenz ist Ländersache Art. 30/70 GG, außer sie wird dem Bund ausdrücklich zugewiesen im Katalog des Art 73/74. Soweit sind wir uns auch einig ?
Die Polizei (Ausnahme Bundespolizei) ist in diesem Katalog nicht aufgezählt.
---> Das handeln der Polizei kann sich nur auf ein Gesetz des Bundeslandes stützen, die Bundespolizei ist hier nicht zuständig.
---> Die Rechtsgrundlage für das Handeln der Polizei kann sich nur in der Regelung des Bundeslandes finden.
Damit war mein Antwort völlig richtig.
Beantworte doch einfach die Nachfrage aufgrund deiner Antwort:
Inwiefern ist das Verfahren bei gegebener Sachlage landesabhängig, ergo UNTERSCHIEDLICH?
Umso unsinniger deine Antwort. Sie suggeriert, dass es in den BL unterschiedlich ist.
Nein. Ist es nicht. Das Polizeigesetz ist Ländersache, ja, lautet aber im diskutierten Fall gleich.
Man muss nicht alle Polizeigesetze kennen. Du suggerierst aber, dass du a) alle kennst und b) Unterschiede kennst.
Auf der Grundlage des Landespolizeigesetzes.
Hast du ja nicht geantwortet .....
- Der Regelungsgehalt mag gleich sein, die Rechtsgrundlage nicht, da eine Rechtsgrundlage ein einzelner Paragraph oder Artikel in dem Spezialgesetz ist. Zumal sich die Polizeigesetze gewaltig unterscheiden.
- Ich habe ausdrücklich gesagt, wo ich mich auskenne, also suggeriere ich nichts.
- Du scheinst einfach mit den Begrifflichkeiten nicht vertraut zu sein, dass macht eine Diskussion ungemein mühsam. "Rechtsgrundlage" ist ein juristischer Begriff und mit der Materie hast du offensichtlich nicht mehr zu tun als ein paar Seminare vor 20 Jahren …
Jaja, ist gut!
Es wäre also Thüringen, du weißt nicht weiter und deine Antwort war null hilfreich. Rest ist Blabla.
Macht ja nix.
Korrekt. Aber dein Geschwätz war sowohl falsch als auch keinesfalls hilfreich. Ich bevorzuge meinen Versuch zu helfen, danke.
Jedem seins ....
Aber ich lerne ja noch.
Dürfen die in Thüringen das also nicht? Aufgrund ihres Polizeigesetzes? DARUM ging es ja!
Thüringen
Jetzt bin ich auf die Antwort gespannt ....
Die kann ich nicht geben, das thüringer Polizeirecht kenne ich nicht.
Welches kennst du denn?
Das bayrische und ansatzweise das hessische.
Und was gibt's da an Unterschieden?
Ja, denn dein Zelt ist keine Wohnung und ein Festivalgelände erfüllt die Voraussetzungen nach dem PolG, dass dort Verstöße gegen das BTMG erfolgen.
Wurscht, welches Land. In jedem Bundesland erlaubt das LandesPolG eine Durchsuchung eines Zeltes auf einem Gelände, auf dem von Drogenkonsum auszugehen ist.