Darf meine Nachbarin einfach im Aufzug und Treppenhaus rauchen?
Hallo,
ich bin absoluter Nichtraucher. Meine kettenrauchende Nachbarin wohnt auf der 2.Etage und macht sich, wenn sie mit ihrem Hund Gassi geht, bereits im Treppenhaus eine Kippe an welche Sie im Aufzug und Erdgeschoss raucht bis sie draußen ist. Ich fühle mich vom Qualm und Rauch belästigt und habe Sie darauf angesprochen. Ich erhielt eine freche Antwort von ihr, da Sie meinte Sie könne rauchen wo Sie möchte und ich hätte ihr ja nix zu sagen. Wie sehr ihr das? Was soll ich machen?
7 Antworten
Sie können Ihr ja sgen, dass Sie nicht dagen hätten, wenn Sie raucht und dies selbst dann nicht, wenn Sie "brennen" würde.
Der Vermieter kann durch eine bestehende Hausordnung das Rauchen im Aufzugs und der übrigen gemeinschaftlichen Bereiche innerhalb des Gebäudes untersagen.
Da sollte bereits ein Hinweis auf die gegenseitge Rücksichtnahme der Bewohner ausreichend erscheinen. Weiteres könnte man dann über langwierige Gerichtsverfahren klären, die ja aus der Vergangenheit bereits reichlich bekannt wurden.
da Sie meinte Sie könne rauchen wo Sie möchte und ich hätte ihr ja nix zu sagen.
Da hat sie Recht: Über das Rauchen im dir nichtvermieteteten Gemeinschaftseigentum Treppenhaus/Aufzug hätte der Vermieter ein ausschliessliches Weisungsrecht.
Meint, er könnte ihr und jedermann sonst das Rauchen dort untersagen, nicht du.
G imager761
Deine Nachbarin hat recht - du hast ihr nichts zu sagen. Du kannst sie zwar höflich bitten, mehr aber auch nicht. Du kannst dich mit deinem Vermieter in Verbindung setzen und ihm die Situation schildern. Er kann dann entscheiden, ob er ein Verbot ausspricht oder auch nicht. Du jedenfalls hast kein Recht dazu, das Rauchen zu untersagen.
NOCH ist das Rauchen überall da, wo es nicht ausdrücklich verboten ist, erlaubt.
Ich schreibe das als NICHTRAUCHER
Sie darf die Kippe nicht im Treppenhaus rauchen und im Aufzug schon gar nicht.
Sagt wer? Wenn es dem Vermieter egal ist, darf in seinem Treppenhaus geraucht werden.
Rücksichtsnahme, sich erst vor dem Haus eine anzustecken, ist eben nicht mietvertraglich bestimmt noch justitiabel.