Geruchsbelästigung durch das Rauchen von den Nachbarn
Unsere Nachbarn sind Raucher und soweit stört mich das ja nicht, aber wenn die alle Türen + Fenster zu haben, geht der Rauch durch die Tür Ritze durch und auf unserem Flur. DAs Stinkt dermaßen , das es mir fast übel wird ( Nichtraucher). Selbst wenn ich Besuch bekomme , rümpfen sie alle die Nase , weil es kaum auszuhalten ist. Kann ich die Nachbarn dazu zwingen , dass sie wenigstens die Fenster mal öffnen ,damit der Qualm rausgeht??? Da sie immer meint durch ihr Eigentum kann sie machen was sie will und führt sich wie die Chefin vom Dienst auf.
15 Antworten
Da hat Sie Recht. Sie kann in Ihrer Wohnung tun und lassen was Sie will. Beschwere dich beim Vermieter - dieser wird sich bei Androhung der Kündigung des Mietvertrags dreimal überlegen, ob er weiterhin duldet (sofern er überhaupt davon Kenntnis hat) dass euer Haus so verpestet wird.
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist die Rauchverursacherin auch gleichzeitig die Vermieterin
ich glaube, da kannst du nicht viel machen. Ich kann dich gut verstehen, ich bin auch Nichtraucherin und hasse die starken Raucher. Meinn Sohn raucht leider auch sehr viel und oft gibt es tolle Auseinandersetzungen. Er weiss aber, dass in unserer Wohnung nicht geraucht wird, deswegen geht er immer auf unseren Balkon. Sag mal, kannst du dir nicht deine Türen dichter machen ? ich wünsche dir viel Glück und liebe Grüße von bienemaus63
Mit dem lufterfrischer macht er sich aber sicher auch keine Freunde. Er überdeckt ja nur eine geruchsquelle mit einer anderen, ein Absorber wäre da sinnvoller. Es gibt Menschen die Allergisch sind auf diese extrem künstlichen Stoffe und dann kann es teuer für dich werden. Außerdem musst du dir mal überlegen wenn es bei dir unter der Türe zieht dann warscheinlich auch bei den Nachbarn. Und die müssen dann deinen Gestank ertragen. Das macht keinen Sinn. Versuch es mit einem geruchlosen Absorber, da kann keiner was sagen. Wer lüftet schon im Winter stundenlang, das kann auch zu Schäden im Haus führen. Türen abdichten, leben und leben lassen.
Da sieht man mal wieder, wie Sucht jegliche Vernunft ausschaltet. Ein Raucher hat sich so dermaßen blöd geraucht, der unterstellt einem doch glatt, man will sich nur mit ihm streiten, selbst wenn man ihm die vergilbten Wände zeigt, die er/sie mit seiner Qualmerei verursacht hat. Sagt glatt noch: "Nö, das waren wohl die Abgase der Autos, auch wenn wir oben im 8. Stock in einem Hochhaus wohnen, das auf einem Berg steht."
Habt ihr im Flur kein Fenster? Du kannst sie nicht zwingen, nur bitten. Oder du redest mit deinen Vermieter darüber.
Mit Rauchern kann man leider nicht reden. Leider steht das Gesetz auf ihrer Seite. Außerdem will ich ja auch leben, und den ganzen Tag lüften können und Atmen. Und, man kann sich nicht dauernd nur nach Rauchern richten. das grenzt an Diktatur. Außerdem darf ich auch nicht täglich grillen, einen Komposthaufen am Balkon anlegen,...
der Vermieter kann sie auch nur bitten.die Leute dürfen in ihrer Wohnung machen,was sie wollen soweit es keine Lärmbelästigung ist.
20 % Mietminderung wegen Zigarettenrauch aus Nachbarwohnung Amtsgericht Braunschweig unter Aktenzeichen 113 C 3869/92
Aber man kann es ja auch mit einem Schreiben an die Betreffenden versuchen: Beispiel für ein Schreiben an einen rauchenden Nachbarn:
Betreff: Regelung der Lüftungszeiten - Vorschlag einer außergerichtlichen Einigung ür das Zusammenleben der Menschen gilt nach gängiger Rechtsprechung das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Gegenseitig heißt, dass jeder Mensch auf andere Menschen und deren Bedürfnisse Rücksicht nehmen muss. Das zeigt sich zum Beispiel darin, dass niemand zu jeder Tages- und Nachtzeit Klavier spielen oder jeden Tag auf dem Balkon grillen kann, wenn sich dadurch andere Menschen gestört fühlen. Deshalb sind auch Sie gehalten, die Auswirkungen Ihres Rauchens in Form von hochgiftigen Schadstoffemissionen zu begrenzen. Der Tabakrauch strömt thermischen Regeln folgend hinaus auf den Flur,der dann in meine Wohnung eindringende Tabakrauch verursacht bei mir Kopfschmerzen, Übelkeit, Schwindelgefühl, Heiserkeit und Augenbindehautreizungen. Will ich dies vermeiden, muss ich mein Fenster ständig geschlossen halten. Der dadurch verminderte Luftaustausch führt aber zu einer Verschlechterung der Luftqualität mit anderen gesundheitlichen Beeinträchtigungen.
Dass dies für mich unzumutbar ist, werden Sie sicher verstehen. Deshalb schlage ich Ihnen geregelte Lüftungszeiten vor. Dabei gehe ich davon aus, dass die 24 Stunden des Tages halbiert werden, so dass Sie und ich jeden Tag jeweils 12 Stunden Zeit haben, die eigene Wohnung zu lüften. Ich bin gerne bereit, mit Ihnen andere Lüftungszeiten zu vereinbaren, wenn Ihnen die vorgeschlagenen so nicht zusagen.
Sie lüften von
0:00 bis 7:00 Uhr
11:00 bis 13:00 Uhr
17:00 bis 18:00 Uhr
20:00 bis 21:00 Uhr
23:00 bis 24:00 Uhr
Bitte haben Sie Verständnis, wenn ich Sie auffordern muss, mir schriftlich bis spätestens xx.xx.xxxx mitzuteilen, ob Sie mit meinem Vorschlag einverstanden sind. Antworten Sie nicht, werde ich meinen Rechtsanwalt auf jeden Fall beauftragen, eine Klageschrift beim zuständigen Gericht einzureichen. Ich weise Sie vorsorglich darauf hin, dass die unterlegene Partei für sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten, die nach dem xx.xx.xxxx entstehen, aufkommen muss.
Mit freundlichen Grüßen der Link dazu: http://www.ni-d.de/NRI/52/info034.html
glaub mir es hilft. ich hatte das Problem auch.