Darf mein Vermieter mir eine Höchsttemperatur vorschreiben?
Wir haben seit kurzem eine Zentralheizung im Haus. Das ist ein hochmodernes Teil. Die hat einen Temperaturfühler an der Hauswand. Sinkt die Außentemperatur unter 22°C geht die Heizung an und gleicht den Unterschied aus. Natürlich nur wenn man den Heizkörper in der Wohnung auch aufdreht. Ab 21 Uhr wird nur noch eine Temperatur von 18°C ausgeglichen.
Jetzt zu meinem Problem: diese Temperaturen werden nur erreicht wenn der Heizkörper auf Stufe 5 steht. Das heißt wärmer als die gesetzlichen mindesttemperaturen bekomme ich meine Wohnung nicht. Mir ist das aber zu kalt. Außerdem kommt noch dazu das ich bald ein Baby bekomme und ich finde das 22°C für ein Neugeborenes einfach zu kalt sind.
Darf mir der Vermieter vorschreiben wie warm meine Wohnung zu sein hat?
6 Antworten
Du kannst Dir zusätzliche Heizstrahler holen, wenn Dir die Temperatur zu niedrig ist, der Vermieter muss nicht reagieren da er die gesetzlichen Mindesttemperaturen gewährleistet.
Was das Kind angeht, die optimale Schlaftemperatur für Babys liegt bei 16-18 Grad. Dadurch sinkt das Kindstodrisiko.. Von daher für das Baby wird es nicht zu kalt sein. Da brauchst du dir keine Sorgen machen.
Das Neugeborene liegt doch nicht dauernd nackt herum.
Langjährige Studien an meiner eigenen Person haben gezeigt, dass 22 °C die Temperatur ist, bei der ich mich am meisten wohl fühle. Wo bzw., wenn ich es wärmer brauche, heize ich noch dazu.
Da, wo Baby gewickelt wurde, hatten wir oben drüber immer einen Infrarotstrahler. Im Bad konnten wir mit einem Heizlüfter dazu heizen und das kannst auch Du, wenn du meinst, eine bestimmte Zone haben zu müssen, wo es für das Baby wärmer ist.
Im Übrigen: Du wirst fortan jede Menge Heizkosten sparen und alles, was Du einsparst, kannst Du Deinem Baby zu Gute kommen lassen.
Hm, ja, solange von 7-23 Uhr 21 Grad erreicht werden, liegt laut Mietgesetz kein Mangel vor.
Also, bis 23 Uhr sollte er aber schon heizen...
Wir im Block haben noch eine Heizung die immer volle Kanne heizt. Die Folge sind enorme Heizkosten. Ich wäre froh über eine moderne sparsame Heizung.
Wenn du in der Wohnung alle Heizkörper auf 5 drehst um es warm zu bekommen, ist egal. Hauptsache, die Temperaturen werden erreicht...
Über dem Wickeltisch kannst du fürs Baby einen Infrarotstrahler abbringen. Im Bad hilft ein Heizlüfter. Reingehen anschalten und wenn du aus der Dusche kommst ist es im Bad richtig heiss.
Das ist unterm Strick deutlich billiger als immer das ganze Heizsystem hoch zu fahren.
Ein Infrarotstrahler kann so heiß werden, dass die Haut von einem Säugling verbrennen kann. Damit ist sicherlich keinem gedient.
Naja, was hast Du denn für eine Wahl? Die Rechtsprechung (kein Gesetz) schreibt Mindesttemperaturen in den Wohnräumen von mindestens 21°C vor. In den Nebenräumen nur 18°C.
Sind diese Temperaturen nicht gewährleistet, kann die Miete gemindert werden.
Bei Dir ist alles im grünen Bereich.
So hart, wie das klingt, aber hier kannst Du dir nur mit einem zusätzlichen elektrischen Heizer helfen.
Ich sehe es genauso. Solange der Vermieter zur Heizperiode die Mindesttemperaturen herstellen kann, scheint alles geritzt zu sein.
Oder probier es mal mit einem Eisbeutel auf dem Temperaturfühler des Thermostaten.