Vermieter stellt Strom am Wochenende ab was tun?

11 Antworten

Egal was die Polizei euch da erzählt: Sie liegt FALSCH. Und sie muss da notfalls auch raus kommen.

Eure Situation ist ein "Rechtfertigender Notstand", es liegen also Gründe vor, die zur "Eigenmacht" berechtigen, AUCH unter Schädigung eines "geschützten Rechtsgutes" eines Anderen.

Das geschtze Rechtsgut wäre hier die verschlossene Türe, die ihr rechtswidrig aufbrechen müsstest.

Gerechtfertigt ist das aber da durch das ein HÖHERWERTIGES Rechtsgut geschützt werden muss. Nämlich eure Gesundheit.

Durc hdie Stromabschaltung könnt ihr nicht kochen, euer Kühlschrank kühlt nicht und Lebensmittel verderben, ihr könnt nicht Fernsehen oder an den Computer, und seid von Informationen abgeschnitten. Ihr könnt eventuell nicht duschen (je nach Quelle für Warmwasser), und seid generell in eurer Lebensqualität eingeschränkt.

Es gibt also mehr als genug Gründe hier Eigenmacht aus zu üben.

Weist den Vermieter darauf hin, dass ihr bei zukünftiger Stromabschaltung den Weg zum Sicherungskasten aufgrund des "Rechtfertigenden Notstandes" aufbrechen werdet.

Wenn ihr euch beim nächsten Mal an die Polizei wendet, zeigt den Vermieter dabei wegen "andauernder Körperverletzung" an (andauernd heißt hier, dass sie noch statt findet. und weist sie zudem auf den "rechtfertigenden Notstand" hin.

http://www.juraindividuell.de/artikel/rechtfertigungsgruende-teil-2-der-notstand-nach-34-stgb/

Zuerst solltet ihr euch aber bei eurem Anwalt eine Einstweilige Verfügung holen, die dem Vermieter ausdrücklich verbietet, euch den Strom ab zu schalten.

Und nicht erst, wenn er das das nächste Mal erneut macht.

Eventuell könnt ihr die Türe zum Sicherungskasten auch alleine auf brechen, und euch nachträglich uf den "Notstand" berufen, und die Sache von einem Gericht entscheiden lassen, wenn der Vermieter EUCH anzeigt.

EinGast99  17.02.2018, 20:31

Vorsicht: Diese Begründung würde ich nicht akzeptieren. Bei einer Stromabschaltung durch den Netzbetreiber hättet ihr due gleichen Probleme und es wäre kein Tatbestand erfüllt. Es ist also - leider - möglich ein paar Tage ohne Strom zu leben.

BalZakBarsoom  18.02.2018, 15:47
@EinGast99

Eine Stromabschaltung durch den Netzbetreiber ist BEGRÜNDET, eine WILLKÜRLICHE Stromabschaltungh durch den Vermieter nicht. Wenn der Versorger den Strom abschaltet, ist das selbst verschuldet, weil man die Rechnung nicht gezahlt hat. Der Versorger handelt also rechtmäßig.

der Vermieter schalten in dem Fall hier den Strom GRUNDLOS ab, aus reiner Schikane (wenn die Schilderung so korrekt ist, wovon ich aber ausgehen muss). In dem Fall sit die Abschaltung also RECHTSWIDRIG, und die Selbsthilfe ist hier durch das Gesetz erlaubt.

Sicher ist es MÖGLICH ohne Strom zu leben. Aber NICHt os, wie in der Frage geschildert.

ICH würde das definitiv so handhaben und es drauf ankommen lassen.

Anwalt einschalten und Anzeige wegen Nötigung erstatten.

Unabhängig davon würde ich dem Vermieter im 15 Minutentakt so lange auf den Wecker gehen bis der Strom wieder da ist. Zur Not die ganze Nacht, klingeln, klopfen, anrufen - das komplette Programm.

Der würde sich wünschen den Strom nicht abgestellt zu haben.

Den Vermieter auffordern den Raum zu öffnen sonst den Schlüsseldienst und die Polizei holen. Die Rechnung kannste dem Vermieter geben.

Das LG München hat in einem Beschluss (Az.: 15 T 19143/05; Vorinstanz: Beschluss des AG München vom 13.9.2005, Az. 415 C 23505/05)entschieden, dass der Vermieter dem Mieter auch nach fristloser Kündigung nicht die Stromzufuhr sperren darf. Hierbei führte das Gericht auch aus, dass es zu den Mindestpflichten des Vermieters gehöre, Zugang zum Stromzähler und zum Sicherungskasten zu gewähren. Die Unterbindung der Stromversorgung stelle in diesem Fall eine verbotene Eigenmacht dar.

Quelle https://www.juraforum.de/forum/t/kein-zugang-zum-sicherungskasten.504371/#post-1309293

panda2687 
Beitragsersteller
 17.02.2018, 16:18

Wir haben uns schon mehrmals bei der Polizei gemeldet dort kann oder will uns keiner helfen wenn wir oder der Schlüsseldienst die Türe aufmachen dann ist das strafbar und wir bekommen ne Anzeige hat die Polizei uns so mitgeteilt

picasso22  17.02.2018, 16:24
@panda2687

Das Urteil sieht das anders. Der Vermieter darf den Zugang nicht verwehren. Er muss den Raum öffnen oder euch einen Schlüssel geben. Soll er euch doch Anzeigen. Das Recht steht trotzdem auf eurer Seite.

EinGast99  17.02.2018, 20:35
@picasso22

Ein Richterspruch hat aber nichts mit der aktuellen Haltung der Polizei zu tun. Sein Recht auf ständigen Zutritt büßte er einklagen.

Ihr solltet den Vermieter darauf hinweisen, wenn er den Strom noch einmal abstellt, werdet ihr die Polizei rufen. Er macht sich strafbar, wenn er den Strom abstellt, das darf nur der Stromversorger, wenn ein wesentlicher Grund vorliegt.

albatros  18.03.2018, 18:33

Hier geht es um Zivilrecht. Polizei hat damit nix zu tun.

panda2687 
Beitragsersteller
 17.02.2018, 16:15

Haben wir schon die meinen das ist nicht die Aufgabe von der Polizei mehrfach haben wir sie angerufen aber da kann oder will uns keiner helfen

Liesche  17.02.2018, 16:23
@panda2687

Dann ruft bei dem Stromversorger an, die haben auch Notdienste. Bezahlt Ihr Euren Strom an den Versorger, dann müßten sie sich auch kümmern. Ihr könntet vorsichtshalber schon einmal das Thema mit dem zuständigen Mitarbeiter besprechen, was zu machen wäre.

EinGast99  17.02.2018, 20:34
@Liesche

Der Versorger der Geld erhält, ist weder für den Zähler zuständig noch hat er einen Notdienst!

Einfach mal beim Netzbetreiber nach dem Grund der Sperrung Fragen. Weiß er keinen, dann fragen warum ein Dritter an dessen Zähler rumfummelt 😉

Liesche  18.02.2018, 17:18
@EinGast99

Bei uns ist das alles in einer Hand!

Anwalt - Anzeige - Schadenersatz

Und dann sucht euch am besten vielleicht doch eine neue Wohnung, denn dort werden ihr wahrscheinlich nie mehr glücklich. Aber zeigen würde ich es dem schon.

panda2687 
Beitragsersteller
 17.02.2018, 20:40

Wir suchen schon ne Weile was neues