Darf mein Vater uns einfach rauswerfen?
Meine Familie geht ab August nach Amerika. Ich (18, 1. Jahr duales Studium BWL/ Ausbildung Industriekauffrau) und mein Bruder (20, 3. Jahr Ausbildung KFZ-Mechaniker) bleiben hier. Wir haben beide ein sehr schlechtes Verhältnis zu unserem Vater. Der will uns einfach aus dem Haus werfen und zu zweit in eine von ihm ausgesuchtes Apartment (19 Quadratmeter) stecken. Wir hatten bisher immer angenommen wir dürften im Haus bleiben. Das Appartement soll vom Kindergeld finanziert werden und den Rest müssen wir vom Ausbildungsgehalt draufzahlen. Meine Autoversicherung die auf Ihn läuft will er kündigen und die soll ich dann selbst nehmen was dann über das doppelte kostet. Haben wir irgendwelche rechtlichen Möglichkeiten dagegen vorzugehen? Bin für jede Hilfe dankbar.
4 Antworten
Eure Eltern sind euch bis zum Abschluss der Ausbildung gegenüber unterhaltspflichtig. Wie viel das sein muss, variiert individuell, da es davon abhängt, wie viel Ausbildungsvergütung ihr bekommt und wie viel Einkommen eure Eltern haben.
Mehr als dieses Geld steht euch von ihnen aber nicht zu. Wenn ihr von eurem eigenen Geld das Haus bzw. eine angemessene Miete dafür nicht bezahlen könnt, ist es völlig legitim, dass eure Eltern euch dort "rauswerfen" und ihr eben woanders euch eine Wohnung suchen müsst.
Zudem solltest du genau recherchieren, wie es bei einem dualen Studium aussieht, bei dem man bereits während dieser Zeit einen ersten, berufsqualifizierenden Abschluss erwirbt, noch bevor man den endgültigen Abschluss dieses Bildungswegs bekommt. Sprich, ob du nach dem Abschluss als Industriekauffrau wirklich noch Anspruch auf Unterhalt bis zum Erreichen des Bachelors in BWL hast.
Eure Eltern sind für Euch Unterhaltspflichtig bis Ihr die erste Ausbildung abgeschlossen habt.
Und das ist nicht mit der Anmietung eines Mini Apartments abgegolten.
Das Kindergeld steht euch eh zu, das könnt ihr auch direkt an euch auszahlen lassen.
Wie hoch der zu zahlende Unterhalt genau ist kann ich nicht sagen, für dich kannst du dich da an den Bafög Satz orientieren, bei deinem Bruder muss halt seine Ausbildungsvergütung abgezogen werden.
Wenn er aber ins Ausland zieht könnte es schwer werden das durchzusetzen.
Lass dich am besten vom Jugendamt beraten.
Natürlich darf er euch in dieser Situation aus dem Haus werfen. Ihr seid allerdings nicht verpflichtet, in ein Appartement seiner Wahl zu ziehen, das könnt ihr selbst aussuchen und entscheiden.
Finanziell sind eure Eltern euch zu Unterhalt verpflichtet, sofern Ausbildungsgehalt plus Kindergeld unter dem für euch gültigen Regelsatz liegen. Die Differenz muss ausgeglichen werden. Darüber hinaus nichts. Wenn ich mich korrekt erinnere.
Wendet euch ans Jugendamt und lasst euch dort beraten.
Einerseits wissen wir nicht, ob der Vater sich überhaupt dagegen wehren würde. Andererseits verdient man in den genannten Ausbildungsgängen üblicherweise eher gut (FS 600-850€, Bruder 780-950€), ob da dann überhaupt noch eine Differenz da wäre, hängt vom Einkommen der Eltern ab.
Zudem der Bruder im August ja fast fertig sein dürfte.
mit der Autoversicherung nicht ... aber mit der Wohnung denke ich schon. Mit Jugendamt sprechen. Die Regeln das noch bis 25 oder 26 Jahre Alter.
Da könnte es in der Praxis schwer werden das Geld vom Vater zu bekommen, wenn der sich in Amerika aufhält.