Darf mein Vater mein Zeugnis sehen ?
Hey, ich hätte mal ne Frage und zwar: Hat ein Vater ein gesetzliches Recht, wenn er im Ausland lebt ( z. B. Schweiz) und kein Sorgerecht hat, das Zeugnis zu sehen oder zu wissen, wo sein Kind zur Schule geht?
7 Antworten
Jeder Elternteil kann vom anderen Elternteil bei berechtigtem Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen, soweit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht.
Auch ohne elterliche Sorge darf der Vater Einsicht ins Zeugnis verlangen und er hat auch das Recht zu erfahren, wo das Kind zur Schule geht.
Sich dagegen wehren kann sich das Kind nur dann, wenn der Vater es ob dieser Auskunft mißhandeln würde.
ok Danke schön
Gegenfrage: Was ist so falsch daran seinem Vater das Zeugnis zu zeigen? Ein Recht hat er nicht, jedoch zeugt es davon, das er Interesse am Leben seiner Kinder zeigt.
nicht das ich das wüsste, aber das ist so eine art ungeschriebenes gesetz, das zeugnis wird den eltern vorgelegt, aber in deinem beispielfall muss das kind dem vater das zeugnis nicht zeigen und wissen wo es zur schule geht auch nicht, schönen tag noch
Hallo lolninya,
solange noch Sorgerecht besteht und die Mutter das alleine hat, hat der Vater kein Anspruch darauf. Die Mutter hat allerdings das Recht, ihm die entsprechenden Auskünfte zu geben.
Wenn jemand 18 Jahre alt bist, dann ist der Vater weiter unterhaltspflichtig bis zum Ende der ersten Ausbildung. In diesem Zusammenhang kann er natürlich verlangen, dass in irgendeiner Form nachgewiesen wird, dass das Kind überhaupt in Ausbildung ist. Dazu gehört dann auch, dass er weiß, welche Schule besucht wird und dass von dort ein Zeugnis ausgestellt wurde.
Der Inhalt des Zeugnisses muss ihm nicht mitgeteilt werden.
vielen Dank 😃
Wenn er Unterhalt zahlt uU schon
Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes
Jeder Elternteil kann vom anderen Elternteil bei berechtigtem Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen, soweit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht.
Und wenn das Kind 18 ist, darf sich der Unterhaltsverpflichtete per Zeugnis davon überzeugen, dass das Kind überhaupt noch einen Unterhaltsanspruch hat.