Darf mein Nachbar auf mein Grundstück gehen und Bilder schießen?
Hallo, ich habe einen Garagenplatz, der bepflastert und deutlich abgegrenzt ist, ist aber noch nicht mit Carport überdacht. Darf mein Nachbar in meiner Abwesentheit, ohne mein Einverständnis, auf meinem Grundstück herumlaufen und dort von meinem Grundstück Bilder schießen, wo sogar das Kennzeichen von dem Fahrzeug meiner Gäste zu erkennen ist? Danke für euer Hilfe lg jo
11 Antworten
Nein darf er nicht, da Privateigentum. Sofern es jemand bezeugen kann, kannst du die Möglichkeit einer Strafanzeige in betracht ziehen.
Um den rechtsirrigen Meinungen mal etwas Substantiiertes entgegenzusetzen:
- Ein bepflasterter oder deutlich abgegrenzter Garagenplatz ist kein urheberrechtlich geschütztes Werk.
- Jeder darf auf deinem Grundstück auch in deiner Abwesenheit und ohne Erlaubnis auf den nicht befriedeten Zuwegungen herumlaufen, etwa um deinen Briefkasten oder Klingel am Haus erreichen zu wollen.
- Im Ergebnis darf er auf dem Rückweg Fotos machen und die verwerten, ohne gegen eine Vorschrift zu verstoßen.
- Die Bilder auch verwerten, etwa als Dokumentation für das Ordnungs- oder Bauamt.
G imager761
Fotos darf er machen für sich privat, aber nicht zur Veröffentlichung.
Dein Grundstück darf er ohne deine Erlaubnis nicht betreten. Verbiete es ihm bzw. fordere ihn auf, dein Grundstück zu verlassen und nicht wieder ohne Erlaubnis zu betreten. Tut er es dennoch, besteht dann der Straftatbestand des Hausfriedensbruchs.
Natürlich darf man Fotos machen - nur nicht unerlaubt fremde Grundstücke dazu betreten.
Ich bin Fotoamateur und habe mich darüber informiert. Wurde er die Fotos vom andere Seite der Strasse machen, wär das kein Problem. Weil es dann behaupten kann dass es Landschaft ist und die Darstellung des Hauses und Autos unvermeidlich dazu gehören.
Bei fotografieren von Personen und private Sachen gilt immer fragen und Erlaubnis am besten schriftlich.
Dürfen auch Gesichter erkennbar sein? (Von einer anderen Stelle der Straße aus natürlich)
Das ist Teilweise eine Grauzone. Ich habe oft Diskussionen. Klar ist schon mal. dass, wenn die Personen nicht gezielt fotografiert werden und nicht Hauptbestandteil des Bildes sind, gilt es auch als Zufall und unvermeidliche Bestandteil. Ich sage nur als Beispiel die Strassen von New York in der Mittagspause.
Der Fotograf sollte selbstverständlich versuchen so wenig Leute im Bild zu haben, kann aber nichts dafür wenn welchem quer dadurch laufen.
Ein andere Sache bei erkennbar ist wo die Fotos gemacht werden und wem sie sehen sollte. Ist der Kreis klein, und die Personen von die Zuschauer mit Sicherheit bekannt, gilt immer Genehmigung fragen und am besten schriftlich.
Wo hast du dich denn da bitte informiert? Das ist einfach mal falsch!
Ich darf jederzeit jeden fotografieren den ich will, solange dieser sich nicht in einem gegen Einblick besonders geschützten Bereich aufhält oder in einer hilflosen Lage ist. (201a StGB).
Ansonsten wird mir nur das veröffentlichen und vervielfältigen verboten.
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden (§22 KunstUrhGe). Da steht nichts von "aufgenommen werden".
Auch das prinzipielle fotografieren von einem Haus oder Carport - auch wenn es eine private Sache ist - ist nicht verboten... solange ich dafür nicht ein fremdes Grundstück betrete.
Nein, das darf er nicht. Das nennt man unbefugtes Betreten von Privatbesitz. Und Fotos darf er schon mal gar nicht machen.
Frage ihn doch mal, was das soll? lg Lilo
Weshalb sollte er keine Fotos machen dürfen?
Solange diese nicht veröffentlicht werden ist das gar kein Problem.
Ich behaupte sogar dass er dies nicht darf. Nicht nur die Persönlichkeit und das eigene Bild wird geschützt. Auch das private Eigentum.
Die Frage ist doch hier, warum macht er das? Da ist doch irgendwas im Busch. Baugenehmigung für die Garage wurde erteilt, oder?
Sicher ist es eine gute Frage. Vielleicht ist sein Nachbar Carport Bauer. ;-) <---
Oder ein übler Zeitgenosse, der irgendwas im Schilde führt.
Hallo lajoconde70,
es gibt kein Gesetz, welches es verbietet:
- fremde Grundstücke,
- fremde Häuser oder
- fremde Fahrzeuge
zu fotografieren. Diesbezüglich gibt es keine Rechtsgrundlagen die hier einschränkende Wirkung haben.
Was das Betreten Deines Grundstücks angeht allerdings schon. Es ist Dein Grundstück und Du kannst ihm das Betreten des Grundstücks verbieten.
Unter Umständen, begeht der Nachbar sogar eine Straftat wenn er Dein Grundstück in Deiner Abwesenheit betritt. Und zwar folgende:
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§ 123 StGB - Hausfriedensbruch
(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.
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Ob Dein Garagenplatz als befriedeter Besitztum gilt, hängt davon ab, wie der Garagenplatz gestaltet ist.
Das Oberlandesgericht in Hamm (OLG Hamm NJW 1982, 2676, 2677) hat den begriff "befriedetes Besitztum" wie folgt Definiert:
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Unter befriedetem Besitztum versteht man ein in äußerlich erkennbarer Weise durch zusammenhängende Schutzvorrichtungen gegen das willkürliche Betreten durch andere gesichertes Grundstück .
Die Umfriedung braucht weder vollständig noch muss sie das Betreten wesentlich erschweren, sie darf aber nicht nur symbolischen Charakter haben. Entscheidend ist, dass erkennbar ist, dass Unbefugte das Grundstück nicht betreten sollen
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Aber unabhängig ob der Nachbar mit dem Betreten selbst eine Straftat begangen hat, so bleiben die Fertigungen der Bilder keinen Straftatbestand dar.
Liegt ein Hausfriedensbruch vor, kannst Du dementsprechend auch einen Strafantrag stellen.
Zu bezweifeln ist allerdings, dass der Nachbar dafür strafrechtlich belangt wird. Wahrscheinlich würde die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den Nachbarn einstellen.
Schöne Grüße
TheGrow
Nein die Fotos darf er auch nicht machen ohne Erlaubnis. Wenn er sich auf dem Grundstück schon befindet fällt es nicht unter "Landschaft Zufall"