Nachbarhaus soll abgerissen werden, was passiert mit Grenzbebauung?
Hallo,
das Haus neben unserem soll abgerissen werden. Das alte Haus, dass dort steht, bzw. der Anbau ist eine Grenzbebauung.
Nun ist meine Frage, ob wenn dort auch der Anbau abgerissen wird, eine erneute Grenzbebauung möglich ist, auch ohne unsere Zustimmung bzw. könnten wir dagegen Widerspruch einlegen?
Grüße aus Hamburg
2 Antworten
Die Genehmigung der Grenzbebauung gilt immer nur für das eine Gebäude, das jetzt wohl abgerissen wird. Wird erneut eine Grenzbebauung geplant, ist ein neuerlicher Bauantrag notwendig, mit allen dafür notwendigen Genehmigungen.
Wenn allerdings das exakt gleiche Gebäude neu aufgestellt werden soll, für welches bereits eine Genehmigung zur Grenzbebauung vorlag, kann es Ausnahmen geben. Das weiß ich leider nicht mit ausreichender Sicherheit. Aber dein örtliches Bauamt weiß das mit Sicherheit.
Ich schrieb ja "kann es Ausnahmen geben". Das ist von Land zu Land unterschiedlich. Dann gilt in deinem Fall der erste Absatz.
Bei eurem Schuppen hätte ich das trotzdem hinbekommen, ohne erneute Genehmigung: Einfach nach und nach erneuern. Nicht das ganze Gebäude auf einmal. Das ist dann kein Abriss und kein Neubau, sondern ein Instandsetzen, und der ist genehmigungsfrei.
Bei uns im Süden dürfen Schuppen oder Garagen oft bis zur Grenze gebaut werden. Aber die dürfen nur eine bestimmte Größe haben. Wenn der Schuppen schon 100 Jahre alt war, ist es gut möglich, dass so was wieder gebaut werden darf.
Das richtet sich nach der Landesbauordnung und dem Bundesbaugesetzbuch. Wenn es einen Bebauungsplan gibt, kann man dort schauen, welche Bebauung erlaubt ist. Die Stadt kann Bebauungspläne auch ändern, so dass für zukünftige Bebauungen was anderes gilt!
Genau wissen tut das vor allem die zuständige Baubehörde. Geh einfach hin und versuche dort einen persönlichen Besprechungstermin zu bekommen.
Dann kannst du besser beurteilen, ob ein Widerspruch Sinn macht. (Einlegen kann man den gegen alles, die Frage ist halt, ob man damit Erfolg hat).
Bei unserem Schuppen, den wir abreißen und genau eins zu eins aufbauen wollten, hatten sie uns damals mitgeteilt: Wenn weg, dann weg und explizit auf die Grenzabstände verwiesen (der Schuppen ist 100 Jahre alt).