Darf mein Lehrer in der Klasse sagen dass ich den besten/schlechtesten Test geschrieben habe, oder verstößt dass schon gegen den Datenschutz?
10 Antworten
Wenn es eine Tasache ist, darf er das. Er lügt dann ja nicht.
Die Frage ist aber nicht, ob er das darf, sondern ob es sinnvoll ist.
Wenn der Lehrer die Öffentlichkeit benutzt um jemanden seine schlechte Arbeit vor Augen zu halten, dann kann das durchaus ein Ansporn sein, es beim nächsten Mal besser zu machen. Andererseits kann es auch ins Gegenteil schlagen.
Das Problem ist, dass der Lehrer seine Schüler ziemlich gut kennen muss, um so zu manipulieren. Keine Ahnung ob er dich so gut kennt. Falls er dich so gut kennt, dass er weiss, dass ein Tritt in den Hintern dich antreibt, dann hat er alles richtig gemacht. Ansonsten würde ich ihm einen neuen Beruf empfehlen.
Beim besten Test würde diese Frage sicher nicht gestellt. ;-)
Wie auch immer die Rechtslage aussieht - Noten sollte man vor versammelter Mannschaft nur sagen, wenn man das Einverständnis der Schüler hat. Das gehört einfach zum guten Ton.
Ich kenne es zwar nur so, dass direkt nach Rückgabe der Tests/Arbeiten ein eifriges Erzählen und Zeigen losgeht - und da machen auch die 5er-Kandidaten keine Ausnahme - aber es ist dann natürlich die Entscheidung des Schülers!
Der Lehrer darf nur die konkrete Note nicht laut nennen. Wenn Du den schlechtesten Test der Klasse geschrieben hättest, hieße das nicht unbedingt, dass er schlecht ist. Stell Dir vor, alle hätten eine 1 und Du eine 2.
Gruß Matti
Nein, darf er nicht. Es ist zwar abhängig vom Bundesland, da sowohl das Schulrecht, als auch die Datenschutzangelegenheiten der Landesbehörden in Landeshand liegt, aber ein Beispiel für MV; Nach Paragraph 70 SchulG MV wird grundsätzlich die Berechtigung eingeräumt Daten zu erheben, speichern und zu verarbeiten. Nach Paragraph 3 Abs. 1 DSG MV sind personenbezogene Daten Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbar natürlichen Person (Betroffener). Die Angabe, dass du der beste oder schlechteste Schüler in einem Test warst, gibt persönliche Verhältnisse zu einer bestimmten Person wider, nämlich wurde gut gelernt oder wie ist das Wissen grundsätzlich. Nach Paragraph 70 Abs. 1 SchulG MV dürfen Daten aber nur genutzt werden, wenn dies für den Unterrichts- und Erziehungsauftrag nach dem Gesetz erforderlich macht. Die Bekanntgabe, wer gut oder schlecht war, erfüllt aber keinen dieser Aufträge.
Der Lernerfolg zählt nicht zu den persönlichen Verhältnissen!
In der Juristerei simspersönlichedvor persönliche Verhältnisse Angaben, die im Lebenslauf stehen, z.B. Name, Anschrift, Alter oder Beruf.
Da explizit keine Noten genannt wurden, ist es absolut rechtskonform zu sagen, wer der beste und wer der schlechteste ist.
Das hat wenig mit Datenschutz zu tun und gehört zum Unterricht dazu. Wer schlecht arbeitet wird nunmal auch bei sowas bloßgestellt