Verstösst eine "Schwarze Liste" für unerwünschte Hotelgäste gegen den Datenschutz?
Heute hatten wir einen Gast der unbedingt eine Rechnung für ein Einzelzimmer wollte, obwohl er ein Doppelzimmer gebucht und genutzt hatte. Das kann ich natürlich nicht machen, das ist Steuerbetrug. Er hat so ein Theater im Frühstücksraum gemacht, daß Kinder zu weinen begonnen haben.
Nun gibt es des öfteren solche Gäste die man am liebsten nie wieder sehen möchte, und auch den anderen Kollegen nicht wünscht, meine Idee ist nun eine Art "Black List" Schwarze Liste mit unerwünschten Hotelgästen ins Internet zu stellen.
Ähnlich der Bewertung für Hotels, sollte es doch auch möglich sein die Gäste zu bewerten.
Verstösst so eine Liste für unerwünschte, auffällige Hotelgäste gegen das Datenschutzgesetz? Oder ist die Veröffentlichung zulässig?
12 Antworten
Zunächst einmal ist hier überhaupt nicht zu diskutieren, ob oder ob nicht eine Rechnung für ein Einzel- oder Doppelzimmer ausgestellt werden konnte oder musste. helmi29 hat nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt und die Fakten geschaffen, von denen wir hier ausgehen müssen. Die Frage lautet, ob die Veröffentlichung einer sog. "Black List" für Hotelgäste im Internet mit geltendem Datenschutzrecht vereinbar ist. Der Gedanke ist ja erst einmal nicht dumm "Wenn´s Hotelbewertungsportale gibt, warum nicht auch Gästebewertungsportale ?". Nun, das Bundes- und die Landesdatenschutzgesetze regeln das Recht aauf informationelle Selbstbestimmung für natürliche, nicht aber für juristische Personen. Zur Verarbeitung personenbezogener Daten gehört u.a. das Erheben, Speichern und auch das Veröffentlichen dieser Daten. Die Verarbeitung personenbezogener Daten, wie z.B. Name, Vorname, Geburtsdatum von Hotelgästen, ist nur möglich a) mit Einverständnis des Betroffenen b) wenn eine gesetzliche Grundlage dies (ausdrücklich) erlaubt. Ist keine dieser Voraussetzungen erfüllt, ist die Internet-Veröffentlichung von pers.-bez. Daten von Hotelgästen schlichtweg unvereinbar mit Datenschutzrecht. Zum Schluss noch eins : Ich habe in den Antworten mehrfach gelesen "Du hättest gekonnt, wennn Du gewollt hättest..." "Wie unflexibel bist Du denn ?" "Wo ein Wille ist,..." "Du hättest bloß...." oder "Wie sieht denn Euer Frühstücksbuffet aus ?" ==> Leute, das geht gar nicht !! Was ich total vermisse, sind Kommentare über das ab-so-lut nicht hinnehmbare Verhalten dieses Rüpelgastes, der etwas verlangt, was ihm nicht zusteht. Ihr kauft doch auch nicht bei ALDI ´ne Flasche Korn und verlangt von der Kassiererin, sie soll statt dessen eine Mädchen-Hose gleichen Preises buchen.
Nachtrag : Der Eintrag in ein Internethotelgästebewertungsportal (IHGBP) hat auch gar nix mit Hausrecht zu tun, echt nich´!
Also, wenn du so eine Liste ins Internet stellst kommst du vielleicht sogar in den Knast, also lieber nicht.
Warum er so eine Rechnung wollte ist jedem klar und du hast völlig falsch reagiert. Natürlich darfst/sollst du keine falsche Angaben machen. Du hättest aber eine Rechnung ausstellen können wo nur etwas von einem "Zimmer" steht, also weder Einzel- noch Doppelzimmer. Das wäre von deiner Seite aus OK und der Gast hätte es wohl auch akzeptiert.
Denk mal darüber nach .................. Bernd
Es gibt immer legale Wege um ein solches Problem zu lösen. Du könntest z.B. auch 2 Rechnungen (für jeden eine) ausstellen. Falls nicht in eurem Programm vorgesehen, dann halt von Hand (im PC) austellen. Wo ein Wille ist, ist auch ein Busch, sorry, Weg.
Und wenn der Gast sieht, dass das wunderbar bei euch klappt, kommt er wieder und erzählt es auch weiter :-))
Ich habe 2 Rechnungen für die Gäste ausgestellt, kein Problem, aber dann wollte er die Übernachtungskosten auf seiner RG und nur 1 Frühstück usw. das habe ich nicht gemacht, weil das dann wieder wie ein EZ ausgesehen hätte...
Der Gast war einfach nur ein Blödmann!!!
das ist verboten... das ist anprangerung.. das ist rufmord...wenn der typ ne rechnung für ein einzelzimmer haben will... dann bekommt er eben den preis vom dopel auf das einzel.. wie unfelxibel seit ihr denn??? sieht euer frühstücks-buffet auch so unflexibel aus???
das kann ich nicht machen die Preise stehen doch im Internet und ich glaube das ist beim Finanzamt auch schon angekommen!
du kannst aber einfach nur "Übernachtungskosten" rein schreiben. Dem Finanzamt ist nur wichtig, dass deine Zahlen stimmen.
Gibts so eine Liste nich schon?
Hi!
Wenn Du die Liste veröffentlichst, vestößt das natürlich gegen den Datenschutz. Wenn Du Liste aber hotelintern - also nur unter den Angestellten, die an der Rezeption arbeiten und Reservierungen annehmen usw. - verwendest, nicht. Dann ist es lediglich eine Liste, mit Namen von Gästen, die Du benötigst, um das Hotel zu führen.
LG, Babs.
aber ich muss 2 Frühstück auf der Rechnung ausweisen! (mit 19 % Mwst.)