Darf mein ex in jeden fall das halbe kindergeld abziehen?

14 Antworten

Die Idee hatte mein Ex auch. Er wurde vom Familiengericht aufgeklärt, dass dasKindergeld bereits in der Düsseldorfer Tabelle berücksichtigt ist und er den unterhalt also in volle Höhe ohne Abzüge zu zahlen habe. Das einzige, was er machen kann, ist die Hälte der Kinder, für die er unterhaltspflichtig ist, auf seine Steuerkarte eintragen lassen.

Eifelmensch  03.08.2010, 19:02

Das ist definitiv falsch!

Die Tabellenbeträge der DDT enthalten keine Kindergeldanrechnung!

Eifelmensch  05.08.2010, 16:27
@mausie75

Man muss ganz einfach mal die Begriffe Tabellenbetrag und Zahlbetrag auseinanderhalten!

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In den Tabellenbeträgen ist das Kindergeld nie enthalten.

truxumuxi  03.08.2010, 18:58

Liebe Dea Ich weiß zwar nicht woher du das hast, aber in der Düsseldorfer Tabelle ist der Abzug mit SIcherheit nicht berücksichtigt. Ruf mal die Tabelle im INternet auf, da wirst du im unteren Teil der Tabelle darüber belehrt. Ich glaube kaum dass deine Anwältin so einen Quatsch erzählt hat.

Dea2010  05.08.2010, 16:20
@truxumuxi

Das war nicht der Anwalt, sondern der Familienrichter!

Das ist gesetzliche, dass der Unterhaltspflichtige das hälftige kindergeld abziehen darf. Du bekommst ja das komplette kindergeld, und dein Ex darf die Hälfte davon vom Unterhalt abziehen. Das gibts nichts zu deuteln und da gibts auch keine Ausnahmen.

Ja, wenn er mindestens den gesetzlich vorgeschriebenen Mindeskindesunterhalt zahlt, steht ihm das hälftige Kindergeld zu!

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Das hat nichts damit zu tun, was er verdient, wie er Umgang pflegt oder wie er wohnt.

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Schau mal in § 1612b BGB

Deckung des Barbedarfs durch Kindergeld

Dea2010  05.08.2010, 16:20

Das ist aber bei der Unterhaltsberechnung bereits berücksichtigt, also darf er nicht eigenmächtig kürzen!

Eifelmensch  05.08.2010, 16:26
@Dea2010

Das kommt drauf an, wie der Titel ausgestaltet ist:

In der Regel steht da:

hat den jeweiligen Unterhalt der xten Stufe DDT Tabelle, abzüglich des halben Kindergeldes .... zu zahlen!

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Der Pflichtige muss also schauen, wieviel er zahlen muss.

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Macht das JA diese Berechnung, berücksichtigt es das Kindergeld und nennt nur den Zahlbetrag unter Bezugnahme auf den Titel. Dann darf der Pflichtige natürlich nicht noch einmal das Kindergeld abziehen.

hallo nochmal. das bezieht sich auf den kindesunterhalt. da zieht er das halbe kindergeld ab, weil er sagt, dass er das ja darf.

truxumuxi  03.08.2010, 19:12

Klar darf er das ! Und er darf 0,5 Kinder auf der STeuerkarte haben.

Eifelmensch  03.08.2010, 19:02

§ 1612b BGB

Deckung des Barbedarfs durch Kindergeld

Kindergeld steht dem zu bei dem Das Kind lebt.Ist das Kind also bei dir Gemeldet bekommst du das volle Kindergeld!!