Darf mein Chef mir verbieten schwanger zu werden?
Hallo. Ich arbeite seit fast 2 jahren im büro. Mein vertrag läuft bald ab. Ich und der chef möchten beide den vertrag verlängern, aber chef hat sich erkündigt und sagte mir das ich nicht schwanger werden darf. Dafür macht er extra vertrag.
Geht sowas überhaupt? Darf er mir es verbieten?
22 Antworten
Darf mein Chef mir verbieten schwanger zu werden?
Ich gebe Dir die gleiche Antwort wie die anderen User: NEIN, darf er nicht.
Ich und der chef möchten beide den vertrag verlängern,
Verlängern? Nach zwei Jahren geht das nur noch mit Sachgrund.
aber chef hat sich erkündigt und sagte mir das ich nicht schwanger werden darf.
Wo hat sich Dein Chef wegen was erkundigt? Ob er verlängern kann, ob Du schwanger werden darfst?
Dafür macht er extra vertrag.
Das soll er mal tun.
Zusammengefasst:
Eine weitere Befristung ist nach zwei Jahren ohne Sachgrund nicht mehr möglich. Bekommst Du eine Befristung ohne Sachgrund, unterschreib. Du hast dann einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
Bekommst Du nur einen neuen Vertrag, egal ob mit oder ohne Befristung, wenn Du diese seltsame Vereinbarung dass Du nicht schwanger wirst unterschreibst, tu das. Solltest Du dennoch schwanger werden, kann Dein Chef sich nicht auf dieses Papier berufen, da dieser "Vertrag" unwirksam ist.
Wirst Du schwanger greift sofort das Mutterschutzgesetz. Das beinhaltet ein Kündigungsverbot nach § 9 bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung.
Hast Du einen befristeten Arbeitsvertrag ohne Sachgrund und Dein AG will diesen auslaufen lassen und Dich nicht weiter beschäftigen, kannst Du eine Entfristungsklage erheben.
Kündigt Dir der AG während der Schwangerschaft, weil er sich auf diesen "Zusatzvertrag" beruft, reich Klage gegen ihn ein, das wäre rechtswidrig.
Also das sind jetzt neusten infos.
Dann unterschreibe doch den Vertrag/die Verträge bevor Du überhaupt keinen Job hast.
Wenn Du schwanger werden solltest und Dein Chef beruft sich auf den "zweiten Vertrag" und kündigt Dir, kannst Du Klage beim Arbeitsgericht einreichen.
Du verlierst auf alle Fälle nichts, wenn Du unterschreibst, Du hast einen Job.
Wer weiss, vielleicht findest Du in der Zwischenzeit sogar einen neuen AG, dann kann Dir dieses Papier sowieso egal sein (wobei das rechtlich keinen Bestand haben wird).
Alles Gute und danke fürs Sternchen
Dafür macht er extra vertrag.
Du diese Idee finde ich super ( belustigend ) - lasse ihn doch - eine Vertragsklausel mit der Du dich verpflichten würdest, während der Vertragslaufzeit nicht schwanger zu werden, wäre ehedem nichtig - also über so etwas brauchst Du Dir keine Gedanken zu machen.
Im Bedarfsfall unterschreibe das einfach und gut ist es.
Desweiteren - die wievielte Vertragsverlängerung wäre das jetzt ? Und womit wurde Deine Vertragsbefristung begründet?
Also ich habe vor fast 2 jahren befristeten Vertrag bekommen. Nun soll dieser vertrag gekündigt werden und dann bekomme ich unbefristeten.
Ganz ganz vorsichtig, wenn hier der Versuch unternommen werden soll Dir, vor Fristablauf dieses derzeit befristeten Arbeitsvertrages, zu kündigen.
Um das bestehende Arbeitsverhältnis zu verändern, zu verlängern bedarf es nur einer Mitteilung an Dich, dass der Vertrag ab Zeitpunkt X als unbefristet gilt.
Desweiteren was soll sich ansonsten in den Vertragsbedingungen verändern - auch da solltest Du hinschauen.
Sorry - aber Dein Chef scheint ja ein "nettes Früchtchen" zu sein.
Ähm - nee.
Ob Du schwanger werden willst, entscheidest Du ganz allein.
das kann er dir nicht verbieten - Sittenwidrig. Solche Verträge sind nichtig
Ne, geht nicht, das ist sittenwidrig.
Selbst wenn Du es unterschreibst, musst Du Dich nicht dran halten ..jeder Anwalt nimmt das sofort auseinander.
Danke an alle für die schnelle meldung.
Der Chef hat angst das ich abfindung möchte fals er mich dann kündigen möchte.
Wenn du schwanger bist, kann dich dein Chef gar nicht kündigen, da kann er sich drehen und wenden, wie er will.
Das brauchst Du zwar Deinem Chef jetzt noch nicht sagen - aber solltest Du schwanger sein / werden - so hast Du ab dem Tag der Bekanntgabe Kündigungsschutz. Bis zum Ende der Vertragslaufzeit oder bis zum Ende der Elternzeit bei einem unbefristeten Vertrag.
Ich habe im moment einen kalendermäßigen befristeten Arbeitvertrag für Angestellte Kündigung erfolgt gemäß nach § 622bgb.
Der Chef sagte das mein jetziger AV gekündigt werden muss da der nicht verlängert werden kann.
Danach gibts 2 Verträge. Einmal unbefristet. Und einmal "unterm tisch" so zu sagen. Im zweiten möchte er sich absichern im falle von meiner schwangerschaft, das ich auf die abfindung verzichte fals ich schwanger werde und verzichte darauf in 3 jahren mein arbeitsplatz zurück zu bekommen.
Ich werde erstmal auf den entwurf warten.