Darf ein Arbeitgeber verbieten, dass ich im Büro die Schuhe ausziehe.
Ich habe oft kalte Füße und da ich den ganzen Tag am Computer sitze, ziehe manchmal einen Schuh aus und setze mich auf den Fuß.
Darf mir das der Arbeitgeber verbieten? Meine Schuhe stinken nicht und ich laufe auch nicht mit Socken durchs Büro.
12 Antworten
Sicher kann dir der Arbeitgeber verbieten, die Schuhe auszuziehen, zumal er ja auch die Kleiderordnung vorschreiben darf. Gerade auch in Büros oder an Arbeitsplätzen mit Publikumsverkehr. Da ist es egal ob du Käsetreter hast oder nicht, es ist nur eine Frage von Moral und Anstand.
Wenn du kalte Füße hast, dann solltest du dir wärmere Schuhe und Socken anziehen. Außerdem ist es nicht gerade gut bzw. besonders bequem sich ständig auf seinen Fuß zu setzen, zumal es ja auch Nerven abquetschen kann.
So viel von mir dazu...
Ich hoffe geholfen zu haben...
lg, jakkily
Also wenn Ihr Kundenverkehr im Büro habt, dann kann er es Dir verbieten. Wenn Du das nur machst, solange keine Kunden auftauchen und es Deine Kollegen nicht stört kann er es Dir nur schwer verbieten.
PS: Lege Dir doch ein Heizkissen unter den Schreibtisch, dann stellst Du Deine Füße dort drauf oder Du legst Dir "Büroschuhe" zu, die gefüttert und extra warm sind.
Er könnte als sozialadäquat für die weiblichen Mitarbeiter Absätze von mindestens 5cm bis höchstens 18cm einfordern um das erwartete Gruppenbild zu ermöglichen und dies den anwesenden Männern gewisse geistige Ruhemomente ermöglicht.
Genau: 70 Prozent der Männer finden High Heels gut - die restlichen 30 Prozent tragen selber welche... :-) :-)
Eigentlich nicht, wenn kein Kundenverkehr herrscht und Sicherheitsvorschriften (Sicherheitsschuhe) nicht dagegen sprechen.
Das kann ich mir jetzt anatomisch schwer vorstellen: Hast Du Gummibeine? Wären da nicht dicke Socken sinnvoller?
Wenns denn gehen sollte, könnte der Arbeitgeber nur dann etwas dagegen haben, wenn betriebliche Belange dem entgegen stehen. Ein Archivlurch düfte auch im Kopfstand arbeiten, so er denn kann. Wer Kundenkontakt hat, muß auf Einhaltung üblicher Benehmensformen achten.
Darf mir das der Arbeitgeber verbieten?
Rechtlich nein, ansonsten finde ich das doch etwas sehr.... zuhausemäßig.
Ich finde, dass es durchaus angebracht ist, dass man auf der Arbeit seine Schuhe anlässt. Unabhängig davon ob die stinken oder nicht. Willst du dir dann noch eine Jogginghose anziehen, weil es so bequem ist?
Wieso "rechtlich nein"? Das begründe mal...
Rechtlich hat der Arbeitgeber keine Handhabe, also es ist keine Straftat o.ä.
Abmahnen o.ä. ist natürlich möglich und ggf. kündigung
Diese Abmahnung und Kündigung möchte ich lesen......
Wird das dann eine verhaltensbedingte (Schuhe ausgezogen) oder eine personenbedingte (hat kalte Füsse) Kündigung?
Warum sollte es schwer sein, gegenüber den Mtarbeitern ein professionelles Verhalten einzufordern und durchzusetzen? Das Büro ist nicht das heimische Wohnzimmer. Grundsätzlich sehe ich hier für den AG keinerlei Probleme, ein sozialadäquates Verhalten von seinen Mitarbeitern verlangen und auch durchsetzen zu können.