Darf ich meinen Dienstlaptop mit nach Hause zunehmen, wenn es keine Vereinbarung darüber gibt und kann mein Chef ihn zurückverlangen wenn ich in Urlaub bin?
10 Antworten
Du kannst Deinen Lappi dahin mitnehmen, wohin Du ihn mitnehmen willst.
Da Dein Dienstrechner jedoch nicht Deiner ist, der gehört Deiner Firma, Du hast lediglich die Ehre, ihn zeitweilig benutzen zu dürfen, hast Du zunächst einnmazu fragen, ob Du ihn mit nach Hause nehmen kannst, wie da die Modalitäten sind, etc.
Und sagt man nein, ist nein. Punkt!
Und Dein Chef kann Deinen Rechner von Dir verlangen, wann immer und wo immer er das will, kann einsehen, was auch immer er will auf dem Ding und ihn Dir komplett wegnehmen, wann immer ihm danach ist, es ist ja "seiner", nicht Deiner.
Nimmst Du ihn einfach so mit, ist eine Abmahnung fällig.
Wo auch immer du einen Diebstahl zu erkennen glaubst?
Es könnte so ausgelegt werden - und genau deshalb bewegt sich die Fragestellerin auf sehr dünnem Eis.
Wenn ich mir eine Bemerkung erlauben darf: Ich halte die Fragestellung insgesamt für ziemlich unbedarft - eigentlich sollte einem der gesunde Menschenverstand schon die Antwort geben...
Wie kann denn das Verhalten so ausgelegt werden?
Da kommst Du nicht selber ´drauf? Schade!
Um es mal deutlich zu sagen, hier ist nirgendwo ein Diebstahl auch nur zu erahnen.
Entweder hast Du meinen obigen Kommentar nicht gelesen oder nicht verstanden...
Doch du behauptest, es könne wegen Diebstahls eine fristlose Kündigung geben. Da es keinen Diebstahl gibt, ist das falsch.
Nein, ich behaupte gar nichts - und damit ist dieser Thread für mich
BEENDET !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
nein - das ist verboten
Wenn es keine Vereinbarung gibt: Dein CHef muss dies erlauben. Grundsätzlich lassen viele leute die Laptops mitnehmen wenn es für die Arbeit ist. Merke bitte dies ist nicht dein Privatbesitz und wenn er ihn wiederhaben möchte wärend deinem Urlaub muss du Ihn aushändigen.
Wenn es keine Vereinbarung gibt, dann kannst du ihn m.E. nicht mitnehmen. Welche Versicherung soll denn zahlen, wenn etwas passiert? Ohne Vereinbarung hast du ihn ja quasi geklaut. Eine Absprache sollte es also schon geben.
Ein Arbeitsgerät ist ein Arbeitsgerät, egal ob Auto, Kamera, Schneepflug oder Laptop. Eine private Nutzung ist nur in Abstimmung mit den Besitzer, also der Firma, zulässig. Alles andere wäre eine Verfehlung, gelinde formuliert.
Mindestens (!) eine Abmahnung - wenn nicht gar eine außerordentliche (fristlose) Kündigung wegen Diebstahls!