Darf mein Arbeitgeber mich zum Drogentest Schiken?

6 Antworten

Ich entnehme der Seite: http://www.experto.de/b2b/recht/arbeitsrecht/aktuelles-urteil-drogentests-bei-mitarbeitern-sind-erlaubt.html

Aktuelles Urteil: Drogentests bei Mitarbeitern sind erlaubt.

Als Arbeitgeber dürfen Sie Ihre Mitarbeiter routinemäßig auf Drogen untersuchen. Vorraussetzung hierfür ist jedoch, dass Sie anders keine Möglichkeit haben, die Arbeitsfähigkeit Ihrer Mitarbeiter zu untersuchen. So ein aktuelles Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg.

Aktuelles Urteil: Drogentests bei Mitarbeitern sind erlaubt Der Sachverhalt Der Fall ereignete sich im Hamburger Containerhafen. Dort hatte sich für den Arbeitgeber der Verdacht ergeben, dass Mitarbeiter unter Drogeneinfluss Großgeräte bedienten. Für die Arbeit an und mit diesen besonderen Arbeitsmitteln bestand absolutes Suchtmittelverbot. Mitarbeiter unter Suchtmitteleinfluss durften nicht beschäftigt werden.

Nachdem Urinproben den Verdacht bestätigt hatten, schlossen Arbeitgeber und Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung, wonach Drogentests an Mitarbeitern angeordnet werden durften. Ein Mitarbeiter hielt aber die Routinekontrollen für unzulässig, da keinerlei konkreter Verdacht vorlag.

Ich bin mir nicht sicher, aber wenn du nichts zu befürchten hast, kannst du es ja ruhig machen, solange dein Chef die Rechnung für den Test zahlt!

Sagen wir mal so, wenn ich befürchtungen hätte, dass ein Mitarbeter was mit Drogen zu tu hat udn ich ihn damit konfrontiere, dann wird er vermutlich abstreiten.

Was kann ich als AG machen?

Ich sagen ihm: OK beweise es. Mache einen Drogentest.

Ist er nicht einverstanden, teile ich meinen Verdacht der Polizei mit, dann machen die den Test.

Wenn es im Arbeitstest steht eigentlich ja. Wenn du aber nichts zu befürchten hast, solltest du es einfach machen, schadet dann ja nicht! Möchte er nur dich oder auch deine Kollegen schicken?

DexxiD 
Beitragsersteller
 26.05.2014, 18:06

Ne nur mich....

FlauschiHasi666  26.05.2014, 18:07
@DexxiD

und wieso nur dich?

wenn er einen Verdacht hat ja, bin mir da aber nicht 100 % sicher in wieweit das arbeitsrechtlich okay ist.

Ich würde die Frage in einem Rechtsforum schreiben.