Kann mich mein Chef spontan bei Arbeitsmangel nach Hause schicken?
Es handelt sich um einen Studentenjob! Die Arbeit in der Woche reicht etwa für 16h für mich. Ich würde aber gerne die vollen 20h arbeiten. Mein Chef hat auch gesagt, ich könne ruhig die 20h ausnutzen, aber an sich ist dafür gar nicht genug Workload da und rumsitzen und nichts tun, da komme ich mir ziemlich blöd vor.
3 Antworten
chefs können fast alles
Aha!
Und was genau willst Du damit für den konkreten Fragefall sagen??
Hier gibt es zwei Probleme: ein rechtliches und ein individuell-persönliches.
Rechtlich:
Wenn Du einen Vertrag über 20 Wochenstunden hast, bist Du auch für 20 Wochenstunden zu bezahlen. Kann der Arbeitgeber das nicht - aus welchen Gründen auch immer (auf ein "Verschulden" seinerseits kommt es nicht an - ist das sein Problem, nicht Deines.
Wenn er Dich dann nach Hause schickt, obwohl Du arbeiten möchtest, kommt er in den sogenannten "Annahmeverzug" nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 615 "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko": Du bist dann entsprechend Deinem Vertrag trotzdem so zu bezahlen, als hättest Du gearbeitet, musst die tatsächlich jedoch nicht gearbeiteten aber auch nicht nacharbeiten (das gilt nur nicht, wenn der Betrieb dadurch in eine existenziell konkret bedrohliche wirtschaftliche Situation geriete).
Individuell-persönlich:
Wenn Du persönlich nicht damit "klar kommst", nur 16 Stunden tatsächlich und effektiv arbeiten und dann 4 Stunden nur "rumsitzen und nichts tun" zu können und trotzdem für diese 4 Stunden Geld zu bekommen (wenn Dir der Arbeitgeber das anbietet), der Arbeitgeber Dich also nicht nach Hause schickt (wodurch er in den oben dargestellten Annahmeverzug geraten würde), dann bleibt Dir nur, mit ihm eine Verkürzung der Arbeitszeit auf diese 16 Stunden zu vereinbaren und auf die Bezahlung dieser 4 Stunden zu verzichten.
Wenn er Dich also nicht nach Hause schickt, hast Du also nur diese beiden Möglichkeiten: 4 Stunden Dich langweilen, aber dafür bezahlt werden, oder den Vertrag anpassen.
Das allerdings ist Deine Entscheidung, zu der ich Dir nichts raten kann.
Ändert das dann nicht alles?
Allerdings!!!
Wenn Du einen Arbeitsvertrag für "bis zu 20 Wochenstunden" hast, ist es völlig in Ordnung, wenn Du 16 Stunden (das Zeitmaß, für das Arbeit vorhanden ist) arbeitest; der Arbeitgeber muss Dich dann ja nicht für 20 Stunden beschäftigen - sondern nur für mindestens 10 entsprechend dem Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG § 12 "Arbeit auf Abruf" Abs. 1 Satz 3: "Wenn die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, gilt eine Arbeitszeit von zehn Stunden als vereinbart."
Unter dieser wichtigen Voraussetzung (wäre sie gleich mitgeteilt worden) waren die ausführlichen Erklärungen zum "Annahmeverzug" überflüssig - denn dann liegt kein Annahmeverzug des Arbeitgebers vor!
Du hast also bei einer vereinbarten Arbeitszeit von "bis zu 20 Wochenstunden" keinen Anspruch darauf, tatsächlich 20 Stunden zu arbeiten, wohl aber für mindestens 10!
Wenn Dein Arbeitgeber aber anbietet, Du könntest "ruhig die 20h ausnutzen", obwohl nur für 16 Stunden Arbeit vorhanden ist, liegt die Entscheidung bei Dir:
Für 20 Stunden bezahlt werden, sich dabei aber über 4 Stunden hinweg "langweilen", oder nur 16 Stunden arbeiten und dafür bezahlt werden - und die übrige Zeit irgendwie sinnvoller nutzen.
Ich hatte geschrieben "Studentenjob". Hätte gedacht, dass du dann weißt, dass diese, in der Regel auf bis zu 20h begrenzt sind. Mehr Stunden sind ja auch nicht, innerhalb der Vorlesungszeit, erlaubt. Also hätte man schon wissen können.
Muss ich das jetzt verstehen??
Deine Anmerkung ist irrelevant!
Dass Du nicht mehr als 20 Stunden arbeiten darfst, spielt bei Deinem Problem doch überhaupt keine Rolle, weil eine Arbeit von mehr als 20 Stunden ohnehin bei Deiner Frage nie zur Debatte stand.
Einzig entscheidend ist das erst nachträglich von Dir genannte und für die Beurteilung entscheidende Detail, dass Deine Arbeitszeit nicht fest 20 Stunden beträgt, sondern bis zu 20 Stunden!!
Für meine Antwort und meinen Kommentar ist es in diesem Zusammenhang völlig belanglos, dass es sich um einen Studentenjob handelt!
Nur so nebenbei:
Soll Deine Bewertung der Antwort von marina2903 - "chefs können fast alles" - als "Hilfreichste Antwort" ein Witz oder "Verar...e" ?!?!
So lange er dich nach Vertrag bezahlt, darf er das, klar.
Um genau zu sein: Das ist falsch!
Der Arbeitnehmer hat ein "Recht auf Arbeit"!
Es gehört zu den arbeitsvertraglichen Hauptpflichten des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer für die vereinbarte Stundenzahl auch Arbeit zuzuweisen.
Tut er das nicht - aus welchen Gründen auch immer (auf ein "Verschulden" seinerseits kommt es dabei nicht an) -, begeht er eine erhebliche Vertragsverletzung.
Es ist dem Arbeitgeber also nicht freigestellt, den Arbeitnehmer "nach Belieben" nach Hause zu schicken, selbst wenn er ihn trotzdem für die versäumten Stunden bezahlt!
Danke, für die ausführliche Antwort. In meinem Vertrag steht aber: "Arbeitszeit von bis zu 20 Stunden." Das ist bei Studentenverträgen auch so die Regel, folglich habe ich ja gar keine feststehende Stundenzahl wie bei einem regulären Arbeitsvertrag. Ändert das dann nicht alles?