Krankenstand - feuerwehr?
Ich bin bei der freiwilligen feuerwehr und hätte gestern einen Einsatz gehabt bin aber im Krankenstand, daher also zuhause geblieben... also hier meine frage darf ich ausrücken wenn ich im Krankenstand bin (österreich)
6 Antworten
Wie es bei euch in Österreich aussieht, weiß ich nicht, aber hier bei uns ist es so, dass man eine Nebenbeschäftigung trotz Krankschreibung ausüben darf, sofern sich das mit der Erkrankung vereinbaren lässt.
Beispiel: Gebrochenes Bein - Hauptberuf Postzusteller, Nebenberuf Büroschreibkraft.
Du könntest also keine Post austragen, aber am Schreibtisch sitzen.
Du siehst also, es kommt immer auf die Erkrankungen an.
Bei einem Feuerwehreinsatz musst du aber mental und körperlich voll auf der Höhe sein. Da gibt es keine Ausnahmen und da kommt es auch nicht auf die Krankschreibung an - mir fällt zumindest keine Krankheit ein, bei der man krangeschrieben wird und trotzdem in den Einsatz gehen darf.
Wird in Österreich nicht anders sein als in Deutschland: nein.
In DE gefährdet man seinen gesetzlichen Versicherungsschutz, wenn man trotz Krankschreibung an einem Einsatz teilnimmt und während des Einsatzes aufgrund der Erkrankung verletzt wird, z.B. durch zu langsame Reaktion bei einer Stichflamme usw.
Genau so wird es sein.
Die Frage ist nicht einfach zu beantworten. Zunächst mal kenne ich die Rechtslage in Österreich nicht. Außerdem ist es natürlich stark davon abhängig was der Grund für die Krankheit ist.
Unter der Annahme das es so ähnlich wie in Deutschland geregelt ist würde ich sagen, du darfst nichts machen was deiner Gesundung abträglich ist. Also sollte man sicher nicht mit einer Grippe oder Erkältung in den Einsatz gehen. Für jemanden der z.B. an einer psychischen Erkrankung leidet kann es sogar hilfreich sein weiter aktiv bei der Feuerwehr mit zu machen, einschließlich Einsätze.
Ganz deutlich muss ich aber drauf hinweisen das du selbst eine große Verantwortung hast. Auch wenn man krank ist kann man bestimmte Aufgaben in der Feuerwehr wahrnehmen. Ich denke da z.B. an Führungshilfspersonal in der Einsatzleitung. Auf dem Erstangreifer mitzufahren verbietet sich aber in den meisten Fällen. Wer meint mit einer Erkältung als AGT zu wirken, der gefährdet nicht nur sich selbst sondern auch seine Kameraden.
Selbst wenn es bei euch rechtlich möglich wäre würde ich mir genau überlegen wie meine Arbeitgeber darauf reagiert. Es macht in aller Regel keinen Sinn auf auf Gesetze zu pochen, der AG sitzt am Ende immer am längeren Hebel.
Ich kenne Leute die sind in Erwebsunfähigkeitsrente, die haben von ihrem behandelnden Arzt ein Gutachten das sie weiter am Feuerwehrdienst teilnehmen können. Das ist aber immer eine Einzelfallentscheidung.
Wie die genauen rechtlichen Regelungen in Ö. sind kann dir sicher dein zuständigen Feuerwehrverband sagen.
In Deutschland ist es zumindest so, dass ein Feuerwehrmann bzw. eine Feuerwehrfrau die Pflicht hat, gesund zum Einsatz zu erscheinen - oder eben gar nicht. Hier gibt es keine Ausnahmen, denn du musst hundertprozentig fit sein.
Weswegen bist du denn im Krankenstand (heißt wohl soviel wie "krankgeschrieben", oder?)?
Nein, das ist eine Versicherungsbedingte Angelegenheit.