Darf man was verkaufen was einen eigentlich nicht gehört?
Wie ist folgende Rechtslage ?
Person A kauft bei Ikea was ein - bezahlt dann die Rechnung nicht
Person A verkauft dies übers Internet und Person B kauft das denn
Ist dieser Kaufvertrag nichtig ?
13 Antworten
Da die Ware nicht bezahlt war (Wie geht das bei IKEA?) durfte A sie natürlich nicht weiter verkaufen. Das nennt man erst einmal Unterschlagung. Person B konnte also an dieser Ware kein Eigentum erwerben. Wenn sie noch vorhanden ist, kann sie ersatzlos eingezogen werden.
Auch wenn Person B selbst betrogen wurde, kann sie sich nur an Person A wegen Schadensersatz wenden.
Siehe § 932 I 1 BGB: http://dejure.org/gesetze/BGB/932.html
Jetzt ist die schöne Diskussion da oben verschwunden^^
Person B konnte also an dieser Ware kein Eigentum erwerben.
Das stimmt nicht!
Wie geht das bei IKEA?
Vermutlich durch Bezahlung mit der IKEA-Family-Bezahlkarte. Oder man zahlt mit Girocard und lässt die Lastschrift zurückgehen.
durfte A sie natürlich nicht weiter verkaufen
Doch, nur ggf. nicht an einen Dritten übereignen.
Das nennt man erst einmal Unterschlagung
Nein, das nennt sich einfach erstmal nur Kaufvertrag. Und der ist wirksam.
Person B konnte also an dieser Ware kein Eigentum erwerben
Doch, aber das war ja nicht gefragt.
Wenn sie noch vorhanden ist, kann sie ersatzlos eingezogen werden.
Und von wem?
Moin Ihinn94,
ich würde Dir die Frage wie folgt beantworten :
Ich gehe von einem erweitertem Eigentumsvorbehalt aus, da Ikea gegen Person A noch Forderungen hat. Diese sollten dann natürlich beglichen werden. Person B kann ohne weiteres, und am besten ohne Wissen, auch den Gegenstand von Person A kaufen. Die Probleme bleiben bei Person A. Denn dieser muss ja die Schuld bei IKEA noch zahlen. Sollte Person B aber darüber Bescheid wissen, handelt es sich hier ganz klar um Betrug und Person A+B stecken mit im Boot. IKEA könnte sicherlich den Artikel zurück fordern, meist ist es aber das die Handelshäuser eher mit Kanzleien die Zahlung einklagen gegen den Käufer. Lieben Gruss Law
Sollte Person B aber darüber Bescheid wissen, handelt es sich hier ganz klar um Betrug
Und welche konkreten Handlungen stellen deiner Meinung nach einen Betrug dar?
Der Kaufvertrag ist auf jedenfall wirksam. Die Frage ist nur, ob B Eigentümer geworden ist. Hat Ikea nicht unter Eigentumsvorbehalt verkauft, wovon ich nicht ausgehe, ist er auf jedenfall Eigentümer mit der Übergabe bzw. Annahme geworden. Hat Ikea unter Eigentumsvorbehalt verkauft und A ist zum Zeitpunkt der Übergabe an B (noch) nicht Eigentümer, kann ein gutgläubiger Erwerb in Betracht kommen.
Wie es strafrechtlich aussieht, ist dann wieder eine andere Frage.
Darf man was verkaufen was einen eigentlich nicht gehört?
Nein, das erfüllt den Straftatbestand der Unterschlag durch A.
Person A verkauft dies übers Internet und Person B kauft das denn Ist dieser Kaufvertrag nichtig ?
Nein, gem. § 929 Abs 1 Satz 1 BGB erwarb B gutgläubig die Ware von A.
G imager761
Der Abschluss des Kaufvertrag mit B als Manifestation des Zueignungswillen. Das ließe sich durchaus hören!
Rechtsberatung gibt es nur beim Anwalt und nur dieser darf auch eine verbindliche Rechtsauskunft geben. Hier gibt es nur unverbindliche Laienmeinungen. Meine dazu: Nein. Person A schuldet IKEA aber weiterhin das Geld.
eine verbindliche Rechtsauskunft
Und für wen soll die Auskunft verbindlich sein?
Für den Anwalt, der sie seinem Klienten erteilt? Was für eine Frage...
Aha, der Anwalt ist dann also an seinen Rat gebunden? Aber vielleicht meinst du auch nur, dass er für eine Falschberatung haftet.
Kommt auf das selbe heraus, Herr jurafragen. Aber das kam im ersten Semester Jura wohl noch nicht dran?
Unterschlagung durch Abschluss eines Kaufvertrages? Jetzt bin ich aber gespannt.