Welche Vornamen/Nachnamen tragen Waisenkinder?
...Wenn man davon ausgeht, dass diese Kinder anonym abgegeben wurden / keine Daten über ihre Identität haben / etc...
Der Vorname kann schätze ich auch genauso gut vom Waisenhaus vergeben werden, aber was ist mit dem Nachnamen...Wie wird das gehandhabt?
Würde mich wirklich einmal interessieren...
2 Antworten
Namensgebung von Findelkindern - auch Nachnamen - ist geregelt in § 24 Personenstandsgesetz
§ 24 Findelkind
(1) Wer ein neugeborenes Kind findet, muss dies spätestens am folgenden Tag der Gemeindebehörde anzeigen. Diese stellt die erforderlichen Ermittlungen an und benachrichtigt von dem Ergebnis alsbald die zuständige Verwaltungsbehörde.
(2) Die zuständige Verwaltungsbehörde setzt nach Anhörung des Gesundheitsamts den vermutlichen Ort und Tag der Geburt fest und bestimmt die Vornamen und den Familiennamen des Kindes. Auf ihre schriftliche Anordnung wird die Geburt in dem Geburtenregister des für den festgesetzten Geburtsort zuständigen Standesamts beurkundet. Liegt der Geburtsort im Ausland, so ist das Standesamt, in dessen Bezirk das Kind aufgefunden worden ist, für die Beurkundung zuständig.
Also irgendein Name?
Das wäre ja wie in "Oliver Twist"...
Ich schätz mal , dass diese Kinder bis zur Adoption keinen besitzen. Und über die Ämter laufen sie halt als Sonderfall und sind gekennzeichnet als Waisen.