darf man schlösser austauschen?
hallo nach 14 jahren ehe will sich meine frau scheiden lassen!! das haus das wir gemietet haben hat sie verlassen und auch schon einiges an kleidern mitgenommen, sie will keinesfalls zurück!! der vermieter weiss bescheid und hat mir zugesichert das ich wohnen bleiben kann! da meine frau keine zahlungen mehr vornimmt und auch das haus schon verlassen hat, würde mich interessieren ob ich die schlösser austauschen darf da sie nich schlüssel besitzt aber diesen nicht rausgeben möchte! ich habe angst das ich eines tages von der arbeit heim komme und die wohnung ist leer!! sie ist weg und ich bezahle ja alles weiter, darf ich die schlösser austauschen?? ihre sachen bekommt sie ja nach absprache mit mir ausgehändigt!!
lg marcel
6 Antworten
Also.. ich glaube wenn sie noch im Mietvertrag steht dann geht das erst mit Absprache mit ihr (und dem Vermieter natürlich).
Klar kannst du Schlösser austauschen, aber du mußt die alten Schlösser bei Auszug aus dem Haus wieder einsetzen.
Am Besten ist es, wenn du den Vermieter auch noch Bescheid gibst.
Wenn sie freiwillig ausgezogen ist und keinen Zweifel daran lässt, dass sie nicht wieder zurück will, dann hat sie ihr Wohnrecht selbst aufgegeben. Dann darfst Du die Schlösser austauschen - ganz egal, wer im Mietvertrag steht.
Für die Haustür/Eingangstür brauchst Du dazu die Genehmigung des Hauseigentümers. Aber er wird sicher nichts dagegen haben, zumal Du ja das Schloß auf eigene Kosten wechseln willst.
Das wäre die erste Maßnahme sowie sie das Haus verlassen hat. Das hab ich auch so gemacht. Wenn der Vermieter auf seinen Schlössern besteht, kannst du die ja beim Auszug wieder einbauen.