Darf man ohne ausbildung zum fotografen ein Studio eröffnen und damit nebenbei geld verdienen
Hi ich weis ich weis die frage wurde schon so oft gestellt, leider sind die antworten alle sehr veraltet. oder nicht eindeutig^^ Daher nochmal meine Frage. Darf ich rein rechtlich ohne Ausbildung zum Fotografen nun Ein fotostudio eröffnen und kunden wünsche umsetzen oder nicht. laut dieser seite: http://visuellegedanken.de/2010-02-05/gastartikel-ausbildung-als-fotograf/ ist es angeblich seit 2004 rechtens. gewerbeschein vorausgesezt. bitte um hilfreiche antworden und schonmal herzlichen Dank.
8 Antworten
Ich habe Fotografin gelernt und ich weiß das es in Deutschland erlaubt ist ein Studio zu eröffnen und auch zu sagen das man Fotograf ist auch wen man es nicht gelernt hat. Weist du Fotografie ist wie die Kunst zu Malen entweder du hast es im Blut oder nicht ich kenne 2 die nicht Fotografie gelernt haben und bei Audi arbeiten auch einen Sport Fotografen kenne ich der es nicht gelernt hat und die verdienen ziemlich viel Kohle damit.
Du KANNST einen Laden eröffnen, ob das allerdings ohne gescheite Ausbildung so ratsam ist, ist eine andere Sache.... :-//
Überlege es Dir lieber. Sonst hat man nacher keine Ausbildung und zusätzlich noch massig Schulden durch die Selbstständigkeit.
Gruß
Schlicht und einfach:jein! Ein Fotostudio zu eröffnen ist kein Problem-aber wer führt das unter welchem Namen? Alle Berufsbezeichnis darf nicht der Name "Fotograf" auftauchen-nur z.B.Fotodesigner ev.mit Zusatz."freischaffender Lichtbildkünstler". Es gibt sonst jede Menge Ärger mit der Handwerkskammer! Außerdem besonders aufpassen bei der Werbung zum Kundenkreis:Schon bei anbieten von Paßbildern muß darauf hingewiesen werden, daß nur Aufnahmentechniken verwendet werden, welche nicht den "Großen Befähigungsnachweis" brauchen(also:Polaroid und elektronische Bildsysteme)-ansonsten sich nur auf die "künstlerische Schiene" berufen....
Das kannst du tun, aber da die Berufsbezeichnung 'Fotograf' geschützt ist, darfst du dich nicht so betiteln. Siehe auch hier : Die Berufsbezeichnung Fotograf ist nach wie vor, wie die Berufsbezeichnungen Fototechnischer Assistent, Fotolaborant und Fotoingenieur gesetzlich geschützt. http://de.wikipedia.org/wiki/Fotografie
Die Bezeichnung "Fotodesigner" ist nicht gesetzlich geschützt, ebensowenig die Bezeichnungen "Fotoreporter" oder "Bildjournalist". http://www.fotorecht.de/publikationen/meister.html
Also erstmal vielen dank für eure antworten ^^ neine natürlich würde ich nicht einfach ins kalte wasser springen zumal ich ja ne ausbildung im technischen bereich habe und somit auch ein bisschen über sachen wie buchhaltung und steuern lernen musste. und leisten könnte ich es mir im moment auch nicht meine frage zieht auch eher in nebenbeschäftigung sprich wegen versicherung würde ich hauptberuflich in meinem job arbeiten und ein kleinens gewerbe mit niederen einkünften anmelden so sollte das ja gehen wenn ich mich nicht irre