Darf man aus gesetzlicher Sicht einen Schüler auf ein Klassenfoto ZWINGEN?

7 Antworten

Hallo,

Offensichtlich fällt das unter das Gesetz "Recht am eigenen Bild". Dazu Wikipedia:

Das Recht am eigenen Bild in Deutschland ist ein Unterfall des durch Art. 2 Abs 1 in Verbindung mit Art. 1 GG geschützten Rechts auf informationelle Selbstbestimmung.[1] Es gibt dem Abgebildeten die Befugnis, über die Verwendung des Bildes zu bestimmen, einschließlich des Rechts, einer Veröffentlichung zu widersprechen.[1] Im einfachen nationalen Recht wird es durch das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (Kunsturheberrechtsgesetz, kurz: KunstUrhG) vom 9. Januar 1907 und die §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB geschützt, außerdem durch Art. 8 Abs. 1 EMRK. Die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen ist in § 201a StGB geregelt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild_(Deutschland)

Es kann natürlich sein, dass die Schulordnung andere Statuten vorschreibt. Denn bei der Einschulung haben die Elter unterschreiben, dass jedes gemachte Bild benutzt und veröffentlicht werden darf. Aber auf ein Bild zwingen kann man jmd nach dem Gesetz wohl nicht.

Gruß,

Die Erziehungsberechtigten gehen mit der Schuler eine Art Vertrag ein, in diesem werden auch Sachen wie Fotos festgelegt. Wenn nun ein Schüler nicht aufs Bild will, weil er momentan seine Teenager-ichbinanders-spinnphase hat, dann sollte er das am Besten über seine Eltern klären lassen.

Nein.

Ich denke 'nein', MKSK...,    
Zum Thema Klassenfoto gibt es jede Menge Informationen im Netz.

Natürlich(!) steht irgendeine unterschriebene Zettel- oder Formularaktion der Schule nicht über den Persönlichkeitsrechten des einzelnen!

Dazu ganz klar der Datenschutzbeauftrage...
https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/fotos-von-kindern-klassenfoto-in-der-schule-nur-mit-zustimmung-der-eltern-1/

Bei Fotos von Kindern in der Schule gilt immer:
Kein Foto ohne Zustimmung. Und da hier ja immer nach den rechtlichen Grundlagen gefragt ist: Rechtlichen Schutz bei Verstößen bieten zudem die zivilrechtlichen Ansprüche aus §§ 823 und 1004 BGB. Also alles ganz klar :- )


Nein darf man nicht.

Kati2205  15.05.2017, 20:29

Warum sollte sowas gestzlich verankert sein? Wenn einer nicht fotografiert werden will, darf er nicht gezwungen werden.

MKSK2402 
Beitragsersteller
 15.05.2017, 20:26

und wo ist das gesetzlich verankert?