Darf man Obdachlose einfach so aus dem Laden werfen?
Letztens hab ich gesehen wie ein scheinbar obdachloser Mann aus dem Supermarkt geschmissen wurde, obwohl er eigentlich nichts gemacht hat. Er ist wohl einigen anderen Kunden aufgefallen und daraufhin wurde er von zwei Angestellten aufgefordert den Laden zu verlassen. Sie haben den Mann sogar nach draußen begleitet. Aber warum? Das kann doch nicht ok sein? Er ist doch auch Kunde, auch wenn er vielleicht nicht viel Geld hat. Bitte sagt nicht, dass er vielleicht etwas stehlen wollte. Man kann jemanden aus Angst, dass er etwas klaut doch nicht des Ladens verweisen. Es kann ja nun wirklich jeder versuchen irgendetwas mitgehen zu lassen, ob man nun Geld hat oder nicht. Der Mann hat sich ehrlich nur umgesehen, ich hab ja zu ihm rübergeschaut und dann haben sie ihn auch schon rausgeschickt. Ist das wirklich erlaubt? Irgendwie fand ich das sehr schlimm, es hat mir so furchtbar leid getan...
5 Antworten
Ja, das darf man.
Und nicht nur Obdachlose, sondern im Grunde jeden den man will und man braucht nicht einmal einen Grund dafür. Das nennt man Hausrecht.
Vergleichbar mit deinem zu Hause. Dort ist sicher auch jeder herzlich Willkommen, aber letzendlich entscheidest du selbst wen du da haben möchstest und wen nicht.
Des weiteren weißt du nicht was evtl. im Vorfeld vorgefallen ist und er vielleicht nicht das erste mal hinaus begleitet wurde.
Ich möchte es zwar nicht pauschalisieren, aber gerade mit diesem "Personenkreis" haben wir auch immer wieder Probleme, weil die sich nicht um Hausverbote scheren oder oftmals nicht mal mehr in dem Zustand sind wo sie überhaupt mitkriegen was um sie herum passiert.
Und so hart es auch klingt aber es ist die Warheit und Realität, diese Menschen möchten weder Kunden noch Verkäufer im Geschäft haben, weil oft ihre bloße Anwesenheit (Geruch, dreckig) die anderen Kunden belästigt und somit dem Markt schadet. Ist nunmal so - Moral hin oder her...
Da hast du schon recht. Ohne irgendeinen Grund würde auch neimand auf die Idee kommen jemanden rauszuschmeißen. Aber als "Fehlverhalten" reicht auch schon auffälliges Verhalten.
Wollte damit auch nur sagen, daß theoretisch auch jeder Supermarkt eine Einlasskontrolle wie in einer Disco machen könnte bzw. dürfte (heute "Ladys Day" ;-) was natürlich realitätsfern - aber möglich - ist.
Ja, seh ich ein. Danke für deine Antwort!
Die Läden sind auch nicht da um rumzulungern und sich da aufzuwärmen. Ein Laden ist ein Verkaufslokal.
Du kennst doch die Hintergründe nicht. Vielleicht ist da schon mal was vorgefallen.
Und wenn er ja nur "scheinbar" obdachlos war ist das ja nicht so schlimm.
Auch wenn diese Situation "schlimm" auf dich gewirkt hat, ist es zulässig, dass der Ladeninhaber von seinem "Hausrecht" Gebrauch macht.
klar ist das erlaubt,der ladeninhaber hat hausrecht und kann obdachlose rauswerfen.würde ich genauso machen
Mal den Klugscheißer in mir rauslassen: Süpermärkte sind, solange keine Einlasskontrolle wie z. B. Security oder Mitgliedskarten wie einige Großhändler sie haben, Einrichtungen mit öffentlichem Charakter. Der Vorteil des Händlers durch diese offene Zugänglichkeit überwiegt das Hausrecht, so dass dieser eben nicht jeden rauswerfen kann, weil ihm die Nase nicht passt. Dafür ist schon ein Fehlverhalten notwendig. Da in der Praxis aber keiner mit seinem Anwalt einkaufen geht oder sich sicherlich ein Motiv für den Hausverweis konstruieren lassen wird neigen wir auch bei uns im Laden dazu, solche Klientel das Hauses zu verweisen. Aber die Frage war ja ob man es darf, nicht was üblich ist.