Darf man Obdachlose einfach so aufnehmen bei sich zuhause?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja! Dann wärst du gesegnet

eeddyy99  28.06.2018, 17:40

danke

Smartass67  28.06.2018, 16:49

Geradezu poetische Antwort! Großartig!

Das müßtest Du mit Deinem Vermieter klären. Wenn sie vorübergehend zu Besuch kommen, ist das problemlos. Sollen sie dauerhaft bei Dir wohnen, wird zumindest die Berechnung der Nebenkosten angepaßt werden müssen.

GeilerHengst68 
Beitragsersteller
 28.06.2018, 16:50

Ich bin einfach leis

Klar darf man das. Sogar als Mieter - bis zu 6 Wochen lang, danach nur mit Zustimmung des Vermieters.

GeilerHengst68 
Beitragsersteller
 28.06.2018, 16:50

Geil

Smartass67  28.06.2018, 16:51
@GeilerHengst68

Voll geil! Mit etwas Glück findet sich sogar eine obdachlose Nymphomanin.

Wapiti201264  28.06.2018, 16:55
@Smartass67

Das glaube ich nicht.

Die finden immer sofort irgendwo Unterschlupf. XD

eeddyy99  28.06.2018, 17:39

xD

Wenn du in einer eigenen Wohnung oder einem Haus wohnst kannst du tun und lassen was du willst. Wohnst du zur Miete musst du das Einverständnis deines Vermieters einholen.

Als Eigentuemer der Immobilie kannst Du machen, was Du willst.

Als Mieter nicht. Da muss der Vermieter zustimmen.

GeilerHengst68 
Beitragsersteller
 28.06.2018, 16:51

Kann ich dann 50 Obdachlose aufnehmen als auch Eigentümer?

Wapiti201264  28.06.2018, 16:52
@GeilerHengst68

Wenn es dann nicht zu eng wird... :)

Schaible  28.06.2018, 16:55
@GeilerHengst68

Ja, allerdings wird man der Nachbarschaft keinen Gefallen tun - und sich selbst auch nicht.

Bei 50 Leuten werden auch die Nebenkosten gewaltig in die Hoehe schiessen.

GanMar  29.06.2018, 08:25
@GeilerHengst68

Da solltest Du eventuell auch mal beim Ordnungsamt der Stadt nachfragen. Zu viele Menschen bei zu wenigen Treppenhäusern, Fenstern und Ausgängen: Das gibt garantiert Probleme. Brandschutz, Fluchtwege etc. Vermutlich gibt es ziemlich genaue Vorschiften darüber, in welchem Maße Wohnungen belegt werden dürfen. In einigen Ruhrgebietsstädten werden seit mehreren Monaten diverse Gebäude aufgrund von erheblichen Sicherheitsmängeln geräumt, nachdem teilweise unhaltbare Zustände von den Hauseigentümern nicht länger verborgen werden konnten.

Wapiti201264  28.06.2018, 16:51

Ja, aber erst nach sechs Wochen. Davor ist es Besuch.

Schaible  28.06.2018, 16:54
@Wapiti201264

Ich habe meine Mietvertraege bisher immer gelesen. Danach ist eine Untervermietung - auch unentgeltlich - ausgeschlossen.

Wapiti201264  28.06.2018, 16:54
@Schaible

Ja, das ist richtig. Aber man darf bis zu sechs Wochen Besuch haben.

Schaible  28.06.2018, 16:57
@Wapiti201264

Das ist sehr vage ausgelegt.

Dann koennte man den Obdachlosen nach 6 Wochen eine Nacht am Bahnhof schlafen lassen, damit am Folgetag die 6 Wochen wieder von vorne beginnen... Und das ist nicht Sinn der Sache.

Wapiti201264  28.06.2018, 17:01
@Schaible

Nein, das wäre dann wieder zu lange. Die eine Nacht würde die sechs Wochen nicht

GeilerHengst68 
Beitragsersteller
 30.06.2018, 17:18
@Wapiti201264

Mittlerweile habe ich 37 obdachlose zu Besuch

Schaible  30.06.2018, 23:21
@GeilerHengst68

Kein Problem fuer jemanden, der selbst in der Bahnhofshalle lebt.Viel Spass mit Deinen 37 Leidensgenossen!