Darf man Neue Arbeitgeber um Hilfe bitte wegen Miet -Kaution? Hilfe!

7 Antworten

Da gibt es keine pauschale Antwort. In der Regel sollte ein Arbeitgeber Verständnis haben, und fragen kostet nichts. Bei jungen Leuten, die noch nichts gespart haben, finde ich es auch keine Schande, danach zu fragen. Evtl. wendest Du Dich erst an die Personalvertretung oder Betriebsrat, die Leute erzählen nix weiter und wissen vielleicht, ob in der Vergangenheit sowas mal vorgekommen ist.

Es ist doch gar nicht klar, ob der Mietvertrag bis zum Ende laufen muss!! In dieser geschilderten Situation könnte es auch ohne - Entschuldigung - dieses Märchen vom Nachmieter - zu einer besseren Lösung führen, so dass evtl. schon mit Wirkung zum 30.11.2010 das Mietverhältnis beendet sein könnte: Nur dazu müsste man mehr Infos zum Mietvertrag haben.

Hallo Eliz4753,

ich fürchte, Du kannst nur einen Zuschuß vom Arbeitsamt bekommen, wenn Du bisher arbeitslos warst, oder Du kannst beim Vermieter fragen, ob Du Deine Kaution monatlich abstottern kannst. Ich sehe momentan keine andere Möglichkeit!

Wenn Du aber bei der Behörde arbeitest, dann können sie Dir ohne weiteres helfen, man muß nur einen Antrag stellen.

Gruß. Emmi

Stopp!

Man könnte sich am Arbeitsort eine neue Wohnung anmieten und die Miete für die alte Wohnung nicht mehr weiter zahlen, sofern der bisherige Vermieter sich einfach nur stur stellt und nicht auf das Angebot eines Zahlungsaufschubes eingeht, oder eine Aufhebung des bestehenden Mietvertrages zum Monatsende November 20101 ablehnt! Alternativ wäre die sofortige Untervermietung möglich. Wenn er das auch ablehnt, steht er rechtlich in der Defensive.

Dieser Vermieter müsste erst einmal die juristischen Mühlen in Gang setzen und das dauert. In der Zwischenzeit wurde das erste und zweite Gehalt erwirtschaftet.

Daraus wären die Mietrückstände zu begleichen, ganz oder zum Teil.

Ich mache damit darauf aufmerksam, dass in diesem Fall eine Art sozialer Notlage vorliegt, und es dem Fragesteller nicht zuzumuten ist, seine neue wirtschaftliche Existenz den Rechtsansprüchen des alten Vermieters unterzuordnen, mit der Folge, dass die neue Chance vereitelt wird. Hier muss das Recht des Vermieters zurückstehen, es wird die Vertragserfüllung nur zeitlich nach hinten verschoben! Ein vernünftiger Vermieter wird das richtig einschätzen.

Vorteil: Die Anmietung und Mietkaution für den neuen Wohn- und Arbeitsort wären finanzierbar.

Weitere Infos zum Mietvertrag fehlen leider zur Zeit....!

eliz4753 
Beitragsersteller
 05.11.2010, 20:25

Ich danke EUCH!!..Vielen Vielen dank, Ich bin dabei um eine schnelle Lösung zu kriegen. Nochmal DAnke!

Hast Du keine Freunde und Verwandten, die Du um Unterstützung bitten könntest?

Du weißt schon, daß man die Kaution immer in drei monatlichen Raten zahlen darf - egal was im Mietvertrag steht?

Du kannst auch beim Arbeitsamt um einen Kredit bitten, wenn Du zur Zeit arbeitslos bist.

Natürlich kann man auch seinen Arbeitgeber um einen kleinen Vorschuß bitten. Es hängt ein bißchen vom Arbeitgeber und von der eigenen Position ab, welchen Eindruck man dann dort macht. Das wäre auf jeden Fall meine letzte Wahl.