İst Sex im Garten trotz Gartenzaun erlaubt?
Guten Morgen,
da die Temparaturen steigen werden, habe ich mir vorgenommen, es im Garten zu machen. Habe letzte Woche extra hohe Gartenzäune anfertigen lassen und richtig viel Geld investiert. Die Zäune sind so hoch, dass die Leute, die vorbei gehen, nichts sehen werden.
Dennoch hab ich ein folgendes Problem: Meine Nachbarn könnten mich locker auf dem Balkon sehen (Die sind zwar fast nie auf dem Balkon, aber trotzdem)
- Gibt es eine Alternative so, dass auch meine Nachbarn mir nicht zusehen können ?
- Zählt das Rumstöhnen als „Erregung öffentlichen Ärgernisses“?
- Sollte ich einfach mein „Ding“ machen ?
Danke im Voraus
8 Antworten
ich glaube auch im eigenen Garten ist nicht alles erlaubt. Aber wenn es keiner sehen kann, dann fehlt die Beweislage.
Solange die keine Fotos von mir machen, haben die keine Beweismittel
Aber das wäre ja in dem Fall stalken
Ich müsste die anzeigen
Wo kein Kläger --- da kein Richter - Das soweit zu Legal.
Wenn ich hier von Nachbaren lese, die dir und wem auch immer beim Sex zusehen könnten... Klingt nicht nach Eigentum.
Vielleicht gefällt es Ihnen sogar, allerdings sollten alle möglichen Zuschauer schon über 18 sein!
Klingt nicht nach Eigentum.
Doch das ist doch mein Grundstück, aber die wohnen direkt neben mir.
Vielleicht gefällt es Ihnen sogar, allerdings sollten alle möglichen Zuschauer schon über 18 sein!
Boah die sind alt genug
Such doch mal im Internet dazu, ich habe neulich noch von so einem Fall gelesen, der vor Gericht gelandet ist, kenne aber den Ausgang nicht mehr zu 100%
Dann google und gebe dazu „Gerichtsurteil“ ein.
Hab ich mehrmals getan, auch da hab ich ganz verschiedene Entscheidungen gesehen. Wichtig ist, was das Gesetz im aktuellsten Stand dazu sagt
Aus welchem Jahr ist das ?
probieren geht über studieren
Ich würde am liebsten einfach machen, als würde niemand da sein, aber kommt ja drauf an, wie viel der Spaß mich kosten wird
einfach machen
Zu 1. ggf. Strandmuschel
Zu 2. Geräusche von sexuellen Handlungen könnten falsch interpretiert werden, da man sie ggf. nicht eindeutig zuordnen kann, wegen Sichtschutz, könnten fürsorgliche Menschen die Ordnungsmacht rufen zur Klärung des Sachverhalts.
Zu 3. Schau halt was geht und wenn nicht, dann eben nicht...
Hab ich schon, aber jeder hat eine andere Meinung