Darf man mit einem Kettenkrad im öffentlichen Straßenverkehr fahren?
Hi!
Darf man mit einem Kettenkrad im öffentlichen Straßenverkehr fahren? Ein Nummernschild ließe sich dafür ja montieren... Das Kettenkrad hat ja vorne ein Rad und hinten Ketten. Sind (Halb-)Kettenfahrzeugen im öffentl. Straßenverkehr überhaupt erlaubt? Das Kettenkrad hat ein zul. Gesamtgewicht von 1560 kg und fährt bis zu 70 km/h schnell, falls das relevant ist.
2 Antworten
Nur ein Nummernschild anzuschrauben, das reicht nicht. Für das Kettenkrsd muss für fie Zulassung auch eine ABE vorliegen und daran dürfte es hapern, also nein.
Wieso sollte es an einer ABE hapern? Jeder Kettenpanzer (Kampfpanzer Leopard, Schützenpanzer Marder, Pionierpanzer Dachs, Brückenlegepanzer Biber, Bergepanzer Büffel, Wiesel) hat eine Straßenzulassung.
Klar reicht ein Nummernschild alleine nicht^^ Wollte das nur als Beispiel nennen... Aber schade =(
Ein Kettenkrad fällt rechtlich unter den Begriff: "Gleiskettenfahrzeug". Gleiskettenfahrzeuge sind Fahrzeuge, die ganz oder teilweise auf endlosen Ketten oder Bändern laufen. Es handelt sich hierbei um Kraftfahrzeuge i. S. § 1 Abs. 2 StVG. Sie unterliegen deshalb den Bauvorschriften der StVZO sowie der Fahrerlaubnis-, Zulassungs- und Betriebserlaubnispflicht, wenn öffentliche Straßen damit befahren werden. Meine Antwort lautet deshalb: Gleiskettenfahrzeuge sind grundsätzlich im Straßenverkehr erlaubt. Für das auf dem Bild dargestellte Kettenkrad wirst du, sofern du damit tatsächlich im öffentlichen Verkehrsraum fahren möchtest, vermutlich aber eine Ausnahmegenehmigung benötigen, da an diesem "Kriegsspielzeug" verschiedene rechtliche Vorgaben, wie z.B. seitliche Schutzvorrichtungen (Kettenschutz) i.S.d. Rili 89/297/EWG nicht vorhanden sind. Aber grundsätzlich darf dieses Fahrzeug (unter Auflagen) im öffentlichen Verkehrsraum bewegt werden.
Super =) Naja, bewaffnet ist und war das Kettenkrad ja nie... Blöd, dass ich schon eine hilfreichste Antwort ausgezeichnet habe, sonst hätte ich deine genommen =/