PKW+Wohnwagen zul. Gesamtgewicht 3545kg mit B fahren?
Hallo,
wir möchten gerne in den Urlaub mit einem Wohnwagen fahren, aber meine Freundin hat nur den Führerschein B und nun haben wir ein zugfahrzeug mit einem zulässigen GG von 2345kg und einen Wohnwagen mit zul. GG von 1200kg. Theoretisch dürfte sie nur 3500kg bewegen und wir wären somit 45kg drüber. Gibt es da Toleranzen?
Gruss
10 Antworten
Ohne groß drumherum zu reden NEIN, darfst du nicht. Die 45Kg sind nun mal zu viel, da beißt die Maus kein Schwanz ab.
Das Problem ist ja auch noch wenn der WW gepackt ist wiegt er meistens mehr wie die 1200Kg. Warum? Weil die Gewicht-Angaben der WW-Hersteller meist untertrieben sind.
Meiner sollte Leer1470Kg wiegen, war aber nicht so sondern 1509Kg und die Zuladung wäre 130KG, somit wäre er normal überladen bei 1600Kg Gesamtgewicht.
So habe ich ihn Auflasten lassen auf 1750Kg GesGw.
Keine Toleranz!
Wann geht es denn los in den Urlaub? Vielleicht kann sie noch schnell den B96 machen?
Nein! Von der Versicherungsseite ist dieses bereits eine Obliegenheitsverletzung! Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis!
Wie "Crack" und "Lottl07" es ausgeführt haben:
NEIN, es ist nicht zulässig.
Wenn Deine Freundin damit erwischt wird, ist es eine Straftat nach §21 StVG "Fahren ohne Fahrerlaubnis".
Ihr könntet das zul. Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges um 50kg ablasten lassen, kostet bei TÜV / DEKRA ca 50 EURund bei Strassenverkehrsamt ca 15 EUR, dann wäret ihr unter 3500 kg zul Gesamtzugmasse.
Selbst wenn das tatsächliche Gewicht 100kg drüber wäre, wäre das zwar eine Überladung aber innerhalb der Toleranz und selbst bei mehr Überladung nur eine Ordnunsgwidrigkeit, bei Fahren ohne FE wäre es ein Straftat.
Eine Toleranz gibt es bei fahrerlaubnisrelevanten Fragen nicht, weil sich allein aus den Daten der Fahrzeuge (Addition der jeweiloigen Daten aus Feld 2 der Zulassungsbescheinigungen) ersehen läßt, ob man die KOmbination führen darf oder nicht.
Fahrerlaubnis hat immer mit zul. Motorleistungen und zul. Gewichten zu tun, nie mit tatsächlichen Gewichten.
Das Führen eines leeren Fahrzeuges mit einem zul. Gesamtgewicht von 4000kg mit Klasse B ist eine Straftat (Fahren ohne FE), auch wenn das Fahrzeug leer nur 2000kg wiegt.
Das Führen eine Fahrzeuges mit zul Gesamtgewicht von 3500kg, das tatsächlich 4000kg wiegt ist dagegen nur eine Ordnungswidrigkeit,
Das geht tatsächlich nicht, da gibt es auch keine Toleranz.
Und das solltet Ihr auch ernst nehmen.
Diese +45kg bringen Deiner Freundin nämlich im Ernstfall eine Strafanzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis ein.
Ein teures und folgenschweres Unterfangen...
Hier ist mindestens Klasse B96 nötig.
Wenn Ihr das öfter vorhabt, aber auf die Fahrschule verzichten wollt, gäbe es noch die Möglichkeit der Ablastung des Wohnwagens.
Info bei TÜV oder DEKRA.