Darf man mit einem Arbeitsvisum in Deutschland als Leiharbeiter arbeiten?
Und zwar geht es darum. Mein Freund ist aus dem Kosovo. Er ist hier in Deutschland mit einem Arbeitsvisum. Er hat eine Aufenthaltsgenehmigung mit der er in Deutschland arbeiten darf. Außerdem besitzt er hier in Deutschland eine feste Arbeitsstelle. Wir möchten aber zusammenziehen und deshalb muss ich ihn eine Arbeit in meiner Nähe finden. Da er keine Ausbildung usw hat ist es echt schwer ihn irgendwo einen festen Arbeitsplatz zu finden. Deshalb wollte ich ihn irgendwo in einer Zeitarbeitsfirma rein machen. In der Zeitarbeitsfirma würde er einen unbefristeten Arbeitsvertrag bekommen. Daher die Frage ob er das überhaupt kann oder muss es unbedingt eine feste Stelle sein bzw. darf er nicht in einer Zeitarbeitsfirma als Leiharbeiter arbeiten ?
1 Antwort
Wenn er eine Arbeits- und Aufenthaltgenehmigung hat kann er arbeiten wo er will. Auch eine Festanstellung in einer Zeitarbeitsfirma ist eine feste Arbeitsstelle.
Wenn ihr beide zusammen ziehen wollt und das nicht an seinem jetzigen Wohnort sollte er eine neue Stelle suchen und nicht Du für ihn. Da jetzt ohnehin ein Wechsel ansteht wäre die Suche nach einer Ausbildungsstelle vielleicht eine gute Idee. Dann wird das Leben vielleicht auch irgendwann etwas einfacher.