Besuch bei 1-Zimmer Wohnung?

5 Antworten

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Wer will dir denn den Besuch verwehren? Du schuldest niemanden Auskunft über Zeitpunkt, Besuchsdauer und Anzahl deiner Besucher, den du bist Besitzer (nicht Eigentümer) deiner Wohnung, die durch das Grundgesetz Art. 13 unter Schutz steht.

Wenn du allerdings mehr als 6-8 Wochen deinen Besuch bei dir beherbergst, könnte dein Vermieter dich fristlos kündigen, weil dann die Vorausetzungen für eine ungenehmigte Gebrauchsüberlassung der Mietsache an Dritte gegeben wäre.

Du darfst jederzeit Besuch empfangen, die Anzahl ist dabei egal solange du nicht die Nachbarn mit Parties oder Krach störst. Die Größe der Wohnung ist dabei nicht relevant. Solange es dich nicht stört, das es sehr eng wird, kannst du auch 10 Leute einladen.

Kbnkbrr 
Beitragsersteller
 31.10.2020, 06:03

Vielen vielen Dank für deine schnelle Antwort ich hab sogar vergessen zu fragen wie viel Leute man zu sich mitbringen kann und du hast mir das schon beantwortet =) Nochmal danke. 1 Frage hab ich aber noch, dürfen die Leute bei mir dann auch übernachten und wenn ja wie oft dürfen die das?

natürlich darfst du Besuch empfangen, egal wie groß die Wohung ist. Und dieser Besuch darf auch übernachten. Aber zur Dauereinrichtung darf das halt nicht werden.

Klar, so oft und lang du willst.

Kbnkbrr 
Beitragsersteller
 31.10.2020, 05:55

Danke für die schnelle Antwort ))

derFio1993  31.10.2020, 15:57
@Kbnkbrr

Kein Problem.

Du kann wirklich alles machen in der Wohnung, ob nun 1 oder 8 oder mehr Personen, das ist ganz egal. Übernachten dürfen sie auch zu jeder Zeit.

Man sollte einfach nur schauen dass dein Besuch nicht zu laut wird, sonst könnte es ärger mit den Nachbarn geben. Aber sonst, kannst du tun und lassen was du willst.

Selbstverständlich darfst du Besuch heben.