Darf man jemanden schlagen wenn man die Erlaubnis der Person hat?
Wenn mich jemand mehrfach dazu auffordert dass ich die Person selbst schlagen soll ("schlag mich doch") und schon auf mich zugeht, ist es mir dann erlaubt? Könnte ich dann angezeigt werden von der Person denn es war ja ihr Wunsch?
Herzlich grüßt euch Sandra
5 Antworten
Im Strafgesetzbuch heißt es im § 228
"Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt."
Das bedeutet, dass schlagen in Ordnung wäre - sonst würden Dominas ja auch arbeitslos werden. Auch Tattoowierer oder Friseure arbeiten auf dieser Grundlage, denn ohne deine Erlaubnis wäre das alles strafbare Handlungen.
Ich denke nein da es das selbe auch mit erschießen ist.Es gab mal jemanden zu dem ein anderer gesagt hat das er für Geld einen erschißen soll.Trotzem hat der Typ der ihn erschossen hat die volle Strafe bekommen.Ich denke aber nicht wenn das unter Kumpels ist das er das zur Anzeige bringen würde sonst lass einfach.
Ja und nein. Boxen ist eine Ofizielle Sportart.Ich meine du könntest ihn schlagen das er zum Beispiel ein blaues Auge hat. Geht er dann zur Polizei und zeigt dich an kann man nicht eifach sagen das es aus spaß war. Lass es einfach sein.
ja kannst du, vorallem weil die person bestimmt nicht sagen wird ''ja ich wollte das''..
Ja, darfst du, aber falls du dann angezeigt wirst, musst du beweisen können, dass du die Erlaubnis hattest.
So etwas spielt oft im BDSM-Bereich eine Rolle, in dem es genau darauf ankommt, gewisse Grenzen nicht zu überschreiten.
Hätte ich wenn ich es getan hätte aber ich bin ja lieb
provokationen nicht akzeptieren, umdrehen, gehen, arschlxxxoch denken......
Das sind zwei verschiedene Dinge. Hier geht es um die Indisponibilität des Rechtsguts „Leben“ einerseits und das positive Recht auf die eigene Körperverletzung mit Einverständnis.
Zur eigenen Tötung darf man sein Einverständnis nicht (juristisch gesehen) geben. Sich Gegenseitig aufs Maul darf man sich jedoch hauen, wie uns jeder Boxkampf beweist. Solange es nicht sittenwidrig ist.