Darf ich ein Buch verfilmen, ohne Bestätigung vom Autor?
Ich würde gern einen Film zu einem bestimmten Buch drehen. Allerdings soll der Film eher zu privaten Zwecken dienen. Darf ich das aber überhaupt ohne Erlaubnis vom Autor oder sonstige Personen? Und wenn ich den Film dann habe, darf ich ihn auf youtube stellen? Ich habe ein mal gehört, dass Autoren eine bestimmte Summe vom Einkommen des Filmes bekommen, aber wenn ich keine Einkommen für diesen Film habe, dann ist es doch auch erlaubt ihn zu drehen. (verzweiflung) Oder????
5 Antworten
Solange du ihn nicht veröffentlichst oder kommerziell nutzt sondern rein Privat machst ist es okay.
Zu privaten Zwecken ist das ok. Aber wenn Du mit dem Film Geld verdienen willst, musst Du den Autor fragen. Was Youtube betrifft, könntest Du u.U. Ärger bekommen.
auf youtube gilt als "veröffentlicht", das geht definitiv nicht, egal ob du Geld damit machst oder nicht - du hast kein Recht, Sachen einer anderen Person zu veröffentlichen. Der Rechte-Inhaber kann dann von dir eine Entschädigung verlangen, und auch, dass du das unterlässt (also bleiben lassen)
Wenn du den Film privat drehst, kannste das machen. Du kannst ihn auch in geschlossener Gesellschaft zeigen - also in der Schulklasse, im Freundeskreis, auf einer privaten Party wo jeder jeden kennt, in der Familie. Aber sobald nur eine fremde Person die nicht namentlich genannt ist, Zugriff hat (z.B. Besucher auf Schulfest / Tag der Offenen Tür / Konzert), gilt das als Öffentlichkeit. Youtube ist definitiv "Öffentlichkeit".
Danke leute, habt mir weitergeholfen... ist zwar schade, dass ich den film nicht auf youtube stellen darf, aber ich werde ihn trotzdem drehen und im bekanntenkreis zeigen. wer weiß, vllt. entdeckt irgendjemand mein Talent als Regiseur ???? XD also danke noch mal für das schnelle feedback...
Solange der Film nur für deine privaten Zwecke dient, ist es erlaubt, ansonsten könnte es schwierig werden.
Wenn du das ganz für dich persönlich machst und niemanden außerhalb deiner Familie und einem engen Freundeskreis zeigst, wird man dich kaum belangen können. Youtube ist dann schon ne ganz andere Nummer. Wenn du dann auch noch Geld damit verdienen willst (wenn das Ding zufällig populär wird und youtube dich an den Werbeeinnahmen beteiligt), steht dir wahrscheinlich ziemlich schnell ne Unterlassungsaufforderung und ne Schadensersatzklage ins Haus.