Darf man jemanden heimlich aufnehmen?
Mein Nachbar bedroht uns seit wochen. Eben hsbe ich ihn bedroht und beleidigt, weil ich angst habe und es rauslassen musste. Er sagt habe alles auf ton und band wir sprechen uns!
Habe eine anzeige bei der Polizei erstellet. Er ist bei der Poöizei bekannt und hat auch schon Mahnungen von der Wohnbaugeselsdchaft, da alle Nachbarn unterschrieben haben das er seine familie anschreit, laute musik hört und die Türen so fest zuknallt das man erschreckt!
Darf er mich aufnehmen und das bei der Polizei abgeben?!
4 Antworten
Ich zitiere https://legalbase.de/Legalbasics/heimliche-aufnahmen-als-beweis-erlaubt/:
Wer heimlich Ton aufnimmt, begeht eine Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, zumindest wenn es sich um nichtöffentliche Gesprächssituationen handelt. Auch das Abhören ohne Tonaufnahme ist strafbar. Wer dennoch solche Aufnahmen macht riskiert eine Geldstrafe und im schlimmsten Fall eine Haftstrafe.
Ebenda:
Klar ist, heimlich aufgenommene Gespräche dürfen vor Gericht nicht verwendet werden. Heimliche Audioaufnahmen unterliegen dem Beweisverwertungsverbot und sind außerdem strafbar.
Soweit ich weiß, gelten Aufnahmen die der Polizei vorgeführt werden, nicht als Veröffentlichung und sind daher legal. Aber ich bin mir nicht sicher und weiß auch nicht wie es in deinem aufenthaltsland ist. Das kannst du aber ergoogeln.
Das schlimmste was dir passieren würde, wäre eine Mahnung von der Polizei, besonders wenn du erklärst dass du nur die Fassung verloren hast.
Ich bezweifle aber stark dass er dich anzeigen wird, da er wohl schon öfters selber angezeigt wurde.
gegen dein willen darf er dich nicht aufnehmen das wird als beweis nicht anerkannt weil du nicht zugestimmt hast davon abgesehen ist es sowieso strafbar eine stimme aufzunehmen ohne des wissens der Zielperson die aufgenommen werden soll
guck nicht zuviel filme!!!!
Wende dich doch selbst an die Polizei. Die bearbeitet den Fall ja schon. Beleidigung scheint schwer zu verfolgen zu sein, da ja Aussage gegen Aussage steht. Meines Wisses dürfen solche Aufnahmen auch nicht vor Gericht verwendet werden. Offiziell darf er jedenfalls keine Aufnahme von dir machen ohne deine Zustimmung (Recht am eigenen Bild, gilt doch vermutlich erst recht für Videos).
Bedrohung ist aber auch strafbar. Im Zweifelsfall wird also der Richter selbst entscheiden, ob er die Tonaufnahme als Beweismittel zuläßt oder nicht. Er wird also abwägen müssen, welche der beiden Parteien stärker in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt wurden: Der Bedrohte oder der Aufgenommene...