Kann ich meinen Sohn selber polizeilich abmelden
Hallo, mein Sohn 19, ist vor 4 Wochen in der Nacht still und heimlich mit seinen kompletten Sachen ausgezogen. Ohne das auch nur einer von uns was mitbekommen hat. Wir wissen, das er bei verschiedenen Leuten übernachtet. Ich möchte ihn aber auch nicht mehr aufnehmen, da ich durch ihn schon genug Ärger mit Polizei hatte. Einen WOhnungsschlüssel aht er auch nicht mehr. Meine Frage ist, kann ich ihn selber polizeilich abmelden?
3 Antworten
Ja es geht. Und ich finde ,es steht mir nicht zu Ihnen kluge Sprüche mit auf den Weg zu geben. Wenn sie ihn aber bei sich abmelden, wird er wegen erhöter Fluchtgefahr und Verstoss gegen die Meldepflicht beim nächsten "krummen Ding" ins Gefängnis gesteckt. Evtl. braucht er das ja auch einfach.
Danke erstmal an alle die mir geholfen haben. Zu Kaschi, es sind keineswegs kluge Sprüche. Auch wenn es sich herzlos als Mutter anhört, im Moment ist es mir egal ob er eingesperrt wird, nach dem das SEK morgens halb 8 im Schlafzimmer stand und ich raus mußte.(Kam ja grad aus der Nachtschicht). Hab gemerkt, als gestern der nächste Brief kam von der Polizei und ich wieder anfing zu zittern, das ich die letzten Wochen ohne ihn viel ruhiger gelebt habe. Nein, das möchte ich nicht mehr missen. Ich gehe Montag gleich zum Einwohnermeldeamt und melde ihn ihr ab. Nochmals an alle vielen Dank
Ich glaube, das geht. Aber es ändert nichts daran, ob du ihn zurücknimmst oder nicht.
Er ist volljährig, er muss das selbst machen. Du kannst aber zum Einwohnermeldeamt gehen und dort angeben, das er derzeit ohne festen Wohnsitz ist.