Darf man in einer Mietwohnung morgens um 2 Duschen, wenn man um 3 auf der Arbeit sein muss?

18 Antworten

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Normale Wohngeräusche sind grundsätzlich hinzunehmen. Dazu gehört auch das Duschen zu jeder Tages- und Nachtzeit wie auch das Benutzen der Toilette samt Spülen.

Falls Andere das nicht hinnehmen wollen, müssen sie ausziehen oder den Vermieter auffordern, die Dämmung von Rohren und Wänden zu verbessern. Dich / euch kann niemand bei vertragsgemäßer Nutzung der Wohnung belangen, dazu gehört natürlich auch das zeitbegrenzte Duschen.

Natürlich,

solange du während dessen keine Party veranstaltest oder laut mit Boxen Musik hörst...

Sag einfach deinen Nachbarn bescheid;
allerdings ist 2 Uhr so ne Zeit wo ich denke, dass es die meisten nicht einmal mitbekommen würde :D

Ist doch dein Ding wann du was machst, deine Wohnung

Ja darfst du. Es gibt diverse Urteile dazu. 

Allerdings sollte die Nutzung nicht länger als 30 min dauern.

Ja.

Du darfst duschen oder baden, allerdings innerhalb der Ruhezeiten nur max. 30 Min. Sollte aber reichen.