Darf man in Deutschland zwei Vollzeitjobs haben?

7 Antworten

Selbstverständlich. Es gibt kein Gesetz, welches das verbietet.

Familiengerd  16.01.2019, 12:12

Das ist Unsinn!

Schon einmal etwas vom Arbeitszeitgesetz ArbZG gehört?

Das ist jedenfalls dann relevant, wenn es um eine abhängige Beschäftigung (Arbeitnehmer) geht!

knutschzwiebel  16.01.2019, 12:15
@Familiengerd

Und eine 70 Stunden-Woche ist eben kein Unsinn sondern absolut zulässig ;) Bitte informiere dich erstmal, bevor du sowas von dir gibst.

Familiengerd  16.01.2019, 12:39
@knutschzwiebel
Und eine 70 Stunden-Woche ist eben kein Unsinn sondern absolut zulässig

Auf DIE Begründung, wonach das "absolut zulässig" sein soll, bin ich aber gespannt! Das ist jedenfalls völliger Quatsch, wenn es - wie gesagt - um abhängige Beschäftigung geht!

Schon einmal etwas vom Arbeitszeitgesetz ArbZG gehört?? Offensichtlich nicht!

Und ausgerechnet DU willst mir dazu etwas "erzählen" und rätst mir, mich "erstmal" zu informieren?!? Wie sieht es denn aber bei Dir mit dem "Informieren" aus?

Vom (deutschen) Arbeitsrecht hast Du jedenfalls ganz offensichtlich überhaupt keine Ahnung!

 Nein das ist nicht möglich weil du dich an die Arbeitszeitgesetze halten musst.

3 Arbeitszeitgesetz

Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. 2Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

§ 5 Arbeitszeitgesetz

(1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.

(2) Die Dauer der Ruhezeit des Absatzes 1 kann in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen, in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung, in Verkehrsbetrieben, beim Rundfunk sowie in der Landwirtschaft und in der Tierhaltung um bis zu eine Stunde verkürzt werden, wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird.

(3) Abweichend von Absatz 1 können in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen Kürzungen der Ruhezeit durch Inanspruchnahmen während der Rufbereitschaft, die nicht mehr als die Hälfte der Ruhezeit betragen, zu anderen Zeiten ausgeglichen werden.

Du darfst als Arbeitnehmer, insgesamt nicht über die maximale gesetzliche Arbeitszeit kommen.

Da Du im Durchschnitt von 24 Wochen oder sechs Monaten max. 48 Wochenstunden arbeiten darfst, lautet meine Antwort: NEIN, nicht im Angestelltenverhältnis

Möglich wäre das nur, wenn Du bei einem AG in Vollzeit z.B. 37 Stunden arbeitest und dann noch ein eigenes Gewerbe hast, also kein angestellter AN bist und entsprechend viel arbeitest