Sind diese Scheinwerfer erlaubt (Demon/Angel Eye)?
Darf man diese Motorrad-Scheinwerfer in Deutschland benützen?
Dürfen beide Scheinwerfer gleichzeitig leuchten? (Abblendlicht und Nebelscheinwerfer)
5 Antworten
Hi,
Darf man diese Motorrad-Scheinwerfer in Deutschland benützen?
Eindeutiges Nein, denn
"Für die Beleuchtung der Fahrbahn darf nur weißes Licht verwendet werden." (siehe § 50 Abs. 1 StVZO) und
"Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit zwei Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer. [...]" (siehe § 52 Abs. 1 StVZO).
Dürfen beide Scheinwerfer gleichzeitig leuchten? (Abblendlicht und Nebelscheinwerfer)
Abblendlicht und Nebelscheinwerfer dürfen gleichzeitig leuchten - dabei ist aber zu beachten, wann die Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden dürfen, nämlich
"Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein." (vgl. § 17 Abs. 3 StVO).
LG
Nein, in Deutschland sind die verboten.
Deine Frage geht eigentlich in eine andere Richtung, daher erst einmal: Nein.
Warum: Weil garantiert weder das Leuchtmittel (bunt) E-homologiert ist noch der zusätzliche Nebelscheinwerfer (auch bunt).
Erlaubt sind - wie schon geschrieben - nach vorne wirkend nur bestimmte Farben: Weiß und hellgelb.
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Zur Frage ob NSW und Abblendlicht:
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
Quelle: § 17 StVO - Beleuchtung
Also: Ja, NSW und Abblendlicht dürfen gemeinsam eingeschaltet sein (macht aber wenig Sinn). Bei zwei NSW kann man das Abblendlicht ausschalten (Blendwirkung ist dann auch weg).
Und: Beim Krad muss sowieso das Abblendlicht tagsüber eingeschaltet sein - außer man hat TFL (korrekt) montiert.
Nein und nein. Motorräder haben im Übrigen keine Nebelscheinwerfer.
Anbauen kann man natürlich viel. Die Bilder in der Frage zeigen jedoch keine.
Dafür klang deine Aussage aber sehr allgemeingültig:
Motorräder haben im Übrigen keine Nebelscheinwerfer.
https://sw-motech.com/Produkte/Sicherheit/Zusatzscheinwerfer/EVO+Nebelscheinwerfer/4052572049273.htm
Die Farbe ist verboten, jedenfalls im öffentlichen Straßenverkehr.
Nebelscheinwerfer kannst du jeder Zeit anschalten.
Nebelscheinwerfer kannst du jeder Zeit anschalten.
Falsch - nur bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Regen oder Schneefall (§ 17 Abs. 3 StVO).
Nur das das irgendwie keinen interessiert. Die Polizei macht auch nichts gegen die die einfach so mit Nebelscheinwerfern fahren.
Nur, weil es nicht geahndet wird (gibt durchaus wichtigere Aufgaben bei der Polizei), heißt es nicht, dass es legal ist.
Ich habe schon mal einen Freund ausgelacht, der das gleiche glaubte und vor einer gemeinsamen Fahrt noch groß rumtönte und dann kaum drei Kurven weiter freundlich von den Kollegen in Blau herausgewunken wurde.
Darf ich gleichzeitig mit Abblendlicht und Nebelscheinwerfer angeschaltet fahren?
Aber natürlich. Man muss sie nur anbauen. Zulässig ist die Montage - wenn die Scheinwerfer selbst natürlich legal sind.