Darf man in Deutschland überhaupt irgendetwas zur Selbstverteidigung mitführen?

11 Antworten

Wenn du etwas zu deinem Schutz möchtest kannst du scharfe Waffen vergessen.

Einen Waffenschein (der berechtigt zum Führen, also schussbereitem dabeihaben) einer Schusswaffe bekommst du nicht.

Eine Waffenbesitzkarte (Besitz von Schusswaffen zuhause und Benutzung im Verein) nützt dir nichts da du die Waffe nicht rumtragen darfst.

Lt §42a WaffG ist das Führen von Hieb&Stoßwaffen ebenfalls verboten.

Legal kannst du Pfefferspray mitführen, da es in D nur als Tierabwehrspray verkauft werden darf 

(muss unbedingt draufstehen!) fällt es nicht unter das WaffG.

Mit einem kleinen Waffenschein darfst du auch eine Schreckschuß/Gaspistole führen aber die kann nicht mehr als eine Dose Pfefferspray auch kann.

Pfefferspray

Pfefferspray (Strahl/Nebel/Gel/Schaum/Piexon) hat in D keine Zulassung als Abwehrspray gegen Menschen erhalten. 

Desshalb darf es ausschließlich als Tierabwehrspray verkauft werden. (Muss draufstehen).

Dosen ohne diese Kennzeichnung (z.B. aus dem Ausland oder von Behörden) sind in D verbotene Waffen! 

Pfefferspray als Tierabwehrspray fällt nicht unter das WaffG und unterliegt somit auch nicht den 

Beschränkungen von RSG (ReizstoffSprühGeräte) mit CS/CN- Wirkstoff die erst ab 14 sind. 

Es gibt KEINE Altersgrenze für Pfefferspray!

In einer Notwehrsituation darf Pfefferspray auch gegen Menschen eingesetzt werden.

Einsatz von Pfefferspray gegen Menschen ist immer eine Körperverletzung, 

straffrei ausschließlich bei berechtigter Notwehr (§32StGB)o.ä.

Ein Messer ist zur Verteidigung völlig ungeeignet weil du die Wirkung nie sicher vorhersagen/kontrollieren kannst.

Schlecht getroffen und du ärgerst ihn so dass er dich richtig fertig macht oder ein paar Millimeter daneben und du triffst statt Fleisch/Muskel ein Blutgefäß und der Angreifer verblutet. 

Dann macht dich hinterher ein Richter fertig.

Es kann auch so ausgehen:

http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.muenchen-nach-604-tagen-gefaengnis-notwehr-messerstecher-kommt-frei.fe3a5b15-1b55-4ca1-a458-c151986d6bba.html

Mache an dein (großes) Schlüsselbund eine ungefähr 50 cm lange Schlaufe aus stabiler Schnur. Damit kann man sich recht gut verteidigen, wenn der an der Schnur befindliche Schlüsselbund durch die Luft kreist.

Wenn du an die Schlaufe zusätzlich noch einen Schnurstopper befestigst, kann die Schlaufe auch gut zur Fesselung dienen.

Vorteil ist, dass man sowas fast immer dabei hat. Ich habe sowas schon seit Jahren.

Klar, z.B. eine Glasflasche kann mit einem Schlag z.B. jemanden sofort außer Gefecht setzen und darfst Du bedenkenlos mitführen, da gibt es etliche Gegenstände.

Tierabwehrspray ist zwar gegen angreifende Tiere, es wirkt aber auch gegen angreifende Menschen. Das darfst du legal führen.